Ungerechtfertigte Finanzamtforderung

Hallo,
durch einen Umzug und durch persönliche Dinge habe ich die Steuererklärungen verspätet abgegeben und wurde geschätzt. Nachdem der Vollstreckungsbeamte an der Tür war, habe ich als letzte Frist 14 Tage für die Abgabe bekommen.
Die geschätzten Steuerbeträge (die jetzt eingetrieben werden sollten)waren so utopisch hoch und in dieser Höhe auch reine Willkür des Finanzamtes. Es war dem FA schon aus dem Betriebseröffnungsbogen ersichtlich, daß die zu entrichtende Steuer im Bagatellbereich liegt; stattdessen setzte das FA Summen fest, die deutlich über den zu erwartenden Gewinnen lagen.
Nachdem ich die ausstehenden Steuererklärungen gemacht hatte, sah ich, daß die Summe, die das FA haben wollte, mehr war, als ich Umsatz gemacht hatte. Die St-Erklärungen reichte ich dann nach 10 Tagen nach.
Jetzt erhielt ich ein Schreiben, daß die St-Erklärungen beim FA eingegangen seien und daß ich damit meine Pflicht erfüllt hätte.
ABER: Diese Steuerfestsetzungen (geschätzte Beträge seitens des FAs) könnten nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil ich die St-E nicht rechtzeitig abgegeben hätte. Die geschätzten Beträge wären bestandskräftig und könnten nicht mehr abgeändert werden. Die hätte ich jetzt zu zahlen, notfalls würde vollstreckt.
Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, daß ich dem FA mehr abdrücken soll, als ich eingenommen habe. Ist das überhaupt rechtlich haltbar? Wenn ja, wie komme ich da raus?
lg
lochnessi

Hi,
da hast du ja alles falsch gemacht, was möglich ist.

  1. Ein Umzug ist kein Grund, eine Steuererklärung nicht abzugeben.
    du hättest evtl. eine Fristverlängerung beantragen können.
  2. Bevor eine Schätzung stattfindet wirst du mind. einmal angeschrieben - da hättest du reagieren können um müssen.
  3. Die Steuerschätzung ist mit einer Rechtmittelbelehrung versehen. wenn du die darin angegebenen Fristen versäumst, ist das einzig und allein deine Schuld - die Bescheide sind rechtskräftig.
  4. Wenn der Vollziehungsbeamte vor der Tür steht, hast du auf mind. eine Zahlungsaufforderung nicht reagiert - somit dürfte mE auch kein Grund mehr für eine „Widereinsetzung in den vorigen Stand“ mehr bestehen.

Tja - shit happens
insbesondere wenn man ihn selbst verbockt hat.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
daß ich Fehler gemacht habe, mußt Du mir nicht auch noch lang und breit vorhalten. Manchmal geht das Leben so hart mit einem Menschen um, daß man an der Front „Finanzamt“ nicht auch noch kämpfen kann. Wahrscheinlich kannst Du sowas aber nicht nachempfinden. Dein Posting ist ein einziges Niedermachen gewürzt mit Schadenfreude. Ich kann weder Standpauken noch zynische Statements brauchen. Ich hatte hier um Hilfe und Tipps ersucht.
lg
lochnessi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo lochnessi,

eine Reaktion in dem beschriebenen Fall könnte etwa so aussehen:

(1) Feststellen, ob auf den Bescheiden, die aufgrund Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem § 162 AO ergangen sind, ein Hinweis auf „Vorbehalt der Nachprüfung“ gem § 164 AO enthalten ist. Ist normalerweise Standard.

(2) Den ganzen Zusammenhang Umzug etc. ein wenig tränentreibend schildern, alles, was „Familie“ heißt, wird da gern gelesen (solange es nicht verlogen ist). In diesem Zusammenhang einerseits heftig an die Brust schlagen & zu Kreuze kriechen, gleichzeitig aber darauf hinweisen, daß den StPfl vor dem Hintergrund der geschilderten Situation jedenfalls kein „grobes Verschulden“ iSd § 173 Abs 1 Nr 2 AO trifft.

(3) Sämtliche Unterlagen für den betroffenen Veranlagungszeitraum geordnet dazupacken.

(4) Vorsichtig daran erinnern, dass die vorgelegten Steuererklärungen und die beigefügten Unterlagen mit den Angaben im Betriebseröffnungsfragebogen im Rahmen dessen, was im Zeitpunkt der Erstellung dieses Fragebogens möglich war, ziemlich gut übereinstimmen.

(Text dazu: § 162 Abs 1 AO: „Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.“ - Anmerkung MM: Auch der vorliegende Betriebseröffnungsfragebogen.)

(5) Am Rande darauf hinweisen, dass der Unterschied zwischen der geschätzten Steuerlast und der nach Maßgabe der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen sich ergebenden so groß ist, dass der Aufwand für eine Klage wegen des zitierten 162 (1) AO gerechtfertigt scheint.

(6) Wichtig: (A) Zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Aussetzung der Vollziehung der fraglichen Bescheide gem. § 361 AO und (B) Änderung der geschätzten Bescheide nach Maßgabe der vorgelegten Steuererklärungen und Unterlagen beantragen.

Wenn die geschätzten Bescheide keinen Hinweis auf „Vorbehalt der Nachprüfung“ enthalten, ist die ganze Latte (2) bis (6) sinnlos. In diesem Fall hilft (vielleicht) noch die Klage, auch hier mit Bezug auf 162 (1) AO. Diese ist aber ohne fachkundige Hilfe/Vertretung faktisch nicht zu meistern - wie wahrscheinlich die Latte (2) bis (6) auch schon nicht. Betreffend diese Latte ist es ohne fachkundige Beratung/Vertretung allenfalls drin, dass der beschriebene StPfl mal telefonisch horcht, wie das Wetter ist, ein wenig heult, und sich bereit erklärt, übermorgen seine sämtlichen Unterlagen zur Prüfung vorbeizubringen. Wenn das Wetter sich dann aufhellen sollte, also kein arg harter Sparringspartner da ist, kann - weils dann bloß noch Formsache ist - der Vorgang wie beschrieben angeleiert werden.

Schöne Grüße

MM

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Dein Posting ist ein einziges Niedermachen
gewürzt mit Schadenfreude. Ich kann weder Standpauken noch
zynische Statements brauchen. Ich hatte hier um Hilfe und
Tipps ersucht.
lg
lochnessi

Hi,

ich bin nich dieser Ansicht - aber du hast alles getan, damit dir das passiert und erwartest nun Hilfe, wo keine mehr möglich ist.
Ich frage mich manchmal, wozu es Fristen und Schreiben und Mahnungen und Rechtmittel etc gibt, wenn sie von Leuten wie dir nicht beachtet werden.
Es fehlt nur noch, dass du über die unfähigen Typen beim Finanzamt meckerst, die nicht einsehen können, dass du deine Sachen nicht rechtzeitig erledigst. Vielleicht ist das ja auch nur ein Ausdruck der Bananenrepublik Deutschland, dass dir so schlecht mitgespielt wird.

Abgesehen davon: Wenn man nicht zu seiner Steuererklärung kommt, gibt es immer noch den Beruf des Steuerberaters - die kümmern sich dann um alles.

Gruß
HaWeThie

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Hallo,

hast Du evtl. schon mal mit dem Sachbearbeiter gesprochen - ich meine nicht am Telefon, sondern persönlich.

In der Regel gibt es auch in unserer Republik nicht ausreichend viele A…, um alle Posten damit zu besetzten.

Versuch macht kluch. Und schlimmer als jetzt kanns ja auch nicht mehr werden. (Und halte Dich an Punkt 2 - 6, nett kommt immer gut.)

Gruß

Peter

nachempfinden. Dein Posting ist ein einziges Niedermachen
gewürzt mit Schadenfreude. Ich kann weder Standpauken noch
zynische Statements brauchen.

Ich habe in hawethies Schreiben weder Niedermachen, Schadenfreude noch Zynismus finden können. Er hat sachlich, korrekt und vollständig geantwortet.

Ich hatte hier um Hilfe und Tipps ersucht.

(Achtung, zynisch -&gt:wink: Wenn du beim nächsten Mal die gewünschte Antwort zumindest grob skizzieren könntest, könnten derartige Missverständnisse leicht vermieden werden.

Gruss,
Schorsch

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