ein fiktiver junger Mann erhält ein Schreiber eines Inkassunternehmens. Darin geht es um eine angebliche Forderung aus dem Jahre 2009.
Hier sei der junge Mann schwarz gefahren und solle nun den fälligen Betrag überweisen. Scheinbar sei er seit Jahren nicht auffindbar gewesen, daher seien noch zusätzliche Mahngebühren aufgelaufen.
Der Mann ist in dieser Zeit umgezogen, es wurde aber ein Nachsendeantrag gestellt und jetzt konnte er wohl auch vom fiktiven Inkassounternehmen ermittelt werden.
Die fiktive Schwester der Mannes kann sich erinnern, dass sie vor ein paar Wochen einen Bericht über dieses Inkasssóunternehmen gesehen hat. Darin ging es um Kunden der Postbank, welche nach teilweise 10 Jahren nach Konotschließung von der Inkassofrima Rechnungen bekommen haben. Der Kontostand sei nicht ausgeglichen gewesen und der Schuldige nicht zu ermitteln gewesen. Daher die hohen Kosten.
Wie verhält sich der junge Mann jetzt am besten? Die Summe ist jetzt nicht sehr hoch. Evtl. wird daher auch auf eine schnelle Bezahlung gehofft?
Ach ja, fiktiver Mann ist damals echt Schwarz gefahren (fremde Stadt und falsches Ticket gelösst), hat aber die Strafe von 40 Euro umgehend bezahlt.
Beim Inkasso-Büro nachfragen, von wem genau diese Forderung ist und dann dort nachfragen, ob überhaupt Forderungen an dieses Inkasso-Büro abgegeben wurden.
Wenn Inkasso keine Auskunft gibt, nichts zahlen, Mahnbescheid abwarten und widerspruch einlegen wg unberechtigter Forderung, dann muss das Inkasso-Büro nämlich erst mal nachweisen, daß diese Forderung zu Recht besteht.
Und bitte alles genau aufschreiben, wann mit wem telefoniert/gemailt wurde!
hallo! stehen in dem Schreiben überhaupt ausreichend genaue Angaben drin (am x-ten in y schwarz gefahren bzw. Bescheid Nr. soundso) oder nur sehr vage Angaben, die der Betreffende ob seines guten Erinnerungsvermögens und/oder gar schlechten Gewissens SELBST erst zu einem konkreten Vorfall zuordnet??
bei letzterem wäre Anzeige bei der Polizei zu prüfen
ansonsten wie gesagt von der Firma Details verlangen (die man prüfen kann)…
Die Frage war „Wie verhält man sich am Besten?“ und nicht „Was kann man alles so tun, wenn Zeit und Geld keine Rolle spielen?“. Wir sollen im Fall davon ausgehen, dass es tatsächlich einen Vorfall in 2009 gegeben hat, die Forderung also entstanden, aber durch Zahlung erloschen ist. Dann sollte der junge Mann mal anfangen, die Quittung von damals zu suchen. Wenn er sie findet, dann sollte er gar nichts tun und den Mahnbescheid abwarten. Wenn nicht, kann er sich überlegen, ob es besser wäre, zu bezahlen oder den Schaffner im gerichtlichen Verfahren als Zeugen zu benennen und an dessen Erinnerungsvermögen und Ehrgefühl zu appellieren.
hi, ich bin kein Rechtsexperte und will keinen schlechten Rat geben, aber der erklärte Fall riecht irgendwie … muffig
In unserem Fall handelte es sich um eine verjährte Forderung iHv 5,00 Euro von ACOREUS, einem call-by-call-Kosteneintreiber (in personalunion mit Inkasso)
Es kam dann tatsächlich dabei heraus, dass das BEZAHLEN der Forderung (bei 5 Euro recht wahrscheinlich) tatsächlich erst die Kostenlawine losgetreten hätte.
Weil mit der Bezahlung die Verjährung aufgehoben wird.
…und dann die hohe Inkassorechnung kommt mit der Begründung, das Unternehmen wäre zu dem Zeitpunkt schon beauftragt gewesen
und die wär dann tatsächlich gerichtlich durchgegangen!
also bitte vor JEDER ART von Reaktion prüfen, ob es eine ECHTE Forderung ist! Auch telefonisch oder schriftlich. Dabei kann man sich verplappern und damit die Verjährung aufheben
Rückfragen ja, aber NICHTS EINGESTEHEN dabei. Das EINGESTÄNDNIS macht den Fall erst gerichtsverwertbar! Die Bezahlung zB wäre so ein Eingeständnis
Wenn man die Geschichte schnell vom Tisch haben möchte, teilt man dem Inkasso mit, dass die Forderung in Höhe von xx am xx.xx.xxxx an Gläubiger xxxx bezahlt wurde.
Damit wäre die Angelegenheit erledigt, denn es könnte sein, dass der Gläubiger versehentlich falsch gebucht hat und die Forderung dort immer noch offen steht. Man sollte ja den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Fehler zu bereinigen.
Sollte das Inkasso dann sich wiederum melden, dann widerspricht man der Forderung und widerspricht gleichzeitig, dass das Inkasso zur Einziehung beauftragt wurde; damit ist dann das Inkasso in der Beweispflicht und muss die Beauftragung durch den Gläubiger nachweisen.
Ist es der gleiche Gläubiger, der bereits bezahlt wurde, ist das Problem dann wiederum gelöst, ist es ein neuer Gläubiger, müsste dieser den Nachweis der Forderung erbringen , bis dahin:
der fiktive junge Mann ruft also bei den angeblichen Gläubiger an. Diese können in ihren Akten keine offene Forderung entdecken und auch kein Auftrag an ein Inkassounternehmen sehen.
Sie weißen den Mann an dies mit dem Inkasso direkt zu klären. Die behaupten natürlich die Forderung würde weiter bestehen.
Mann stelle sich aber folgende Dinge vor:
Die Damen am Telefon hätten direkt ihren Namen verweigert. Eine Fristverlängerung zu Klärung des Sachverhaltes wäre mündlich ergangen, wollte aber nicht schriftlich ausgehändigt werden.
Also wäre in diesem erfundenen Fall die ganze Firma sehr dubios.
Also wurde schriftlich Widerspruch ( Einschreiben per Rückschein) eingelegt.
Sind wir mal gespannt, ob da noch was kommt.
Gruß Jenny
Der Brief ist ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale und sollte so passen.