Ungerechtfertigte Forderung (BÜRGEL)

Hallo,

wie soll sich jemand verhalten, der folgendes erlebt:

  • BÜRGEL Wirtschaftinformation Hamburg teilt mit,
  • dass ein dem Adressaten unbekanntes Unternehmen (MGT GmbH)
  • den Auftrag erteilt hat, eine ausstehende Summe einzufordern
  • von einer Internetbestellung, die der Auftraggeber nicht getätigt hat
  • und auch keine Lieferung erhalten hat.
  • In dem Schreiben gibt es keinen Hinweis auf den Inhalt der Bestellung
  • oder einer Auftrags- oder Rechnungsnummer.

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen

LG Susken

Hallo,

wie soll sich jemand verhalten, der folgendes erlebt:

Seriöse Inkassounternehmen treiben nur unbestrittene Forderungen ein.
Bürgel gehört m.E. dazu.

Man würde also gegenüber dem Inkassounternehmen sagen, dass die Forderung zu unrecht gestellt wurde. Aus genau den genannten Gründen.