Ungerechtfertigte Forderung schon bei GV.Was tun?

Hallo Zusammen. Hier meine Geschichte:

Nehmen wir an, ein Freund von mir mietet eine Wohnung an, die absolut renovierungsbedürftig ist. Deshalb vereinbart er mit dem Vermieter einen Mietnachlass für die ersten beiden Monate in Höhe von 600€ um die Renovierungskosten (annähernd) zu decken. Dies wird auch vertraglich festgehalten. Mein Freund kauft einen Laminatboden, Tapeten, Farbe etc. und renoviert.

Nicht ganz ein Jahr später, zieht mein Freund, nach einigem Streit mit dem Vermieter bezüglich der Lautstärke im Haus, schon wieder aus.

Jetzt stellt der Vermieter u.a. die Entfernung des Laminatbodens und einige andere Sachen in Rechnung. Meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt, da das ja im Grunde sein eigener Boden ist. Er hat dafür bezahlt (durch den Mietnachlass) und somit sind der Boden und alle anderen Sachen doch wohl in den Mietgegenstand übergegangen!?

Das eigentliche Problem ist aber, dass sich mein Freund nicht um die Briefe gekümmert hat. Jetzt ist die Forderung vom Vermieter über das Amtsgericht schon beim Gerichtsvollzieher gelandet und der hat auch schon seinen Besuch angekündigt.

Was könnte man in so einer Situation noch machen?

hallo,
ganz zügig zum anwalt

lisa

Dies ist eine Bitte um rechtliche Beratung, die ich nicht machen darf. Bitte empfehlen Sie Ihrem Freund, sich (umgehend!) an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Freund hat nämlich jetzt ein echtes Problem!
Gruß
MK

Hallo,
wenn es schon so weit ist, dann geht es nur noch mit einem Anwalt.
Gruß
Udo

Hallo DOMinator,
Ihr Freund hätte einen Nebenvertrag schliessen sollen, in dem bei früherem Auszug eine Abfindung für die Renovierung vereinbart worden wäre.

Wenn es stimmt, bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der die Sache regelt.

Ich denke aber, das mit dem Gerichtsvollzieher ist möglicherweise gelogen.

Auskunft gibt eventuell der Rechtspfleger des Amtsgerichts.

Beste Grüsse
hardy

Soweit keine Eigentumsvereinbarung zum Übergang des Laminatbodens in das Eigentum des Vermieters nach Abschluß der Verlegung getroffen wurde, ist der eingebrachte Boden das Eigentum des Mieters. Der Vermieter kann folgich die Entfernung fordern und soweit nicht anderes vereinbart sogar die Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Bodens forden. Ohne klare schritlich Vereinbarung hat der Mieter denkbar „schlechte Karten“! Da Sie z.Z. noch in der Phase des „nehmen wir mal an“ zu sein scheinen, sollte der Mieter mit dem Vermieter vor Beginn der Arbeiten schriftlich festlegen, dass der eingebrachte Laminatboden mit der Verlegung Eigentum des Vermieters wird und der Mieter so aus einer evtl. Rückbauverpflichtung befreit ist.

Wenn der GV kommt, dann gibt es einen Vollstreckungsbescheid der rechtskräftig ist .Pech gehabt
der Vermieter ist im Recht

Sorry, aber wie dämlich ist dein Freund?

Ihr müsst sofort einen Anwalt einschalten, der sich um den Fall kümmert. Könnte sonst echt teuer werden.

Viel Glück

Also, ich würde mit dem Gerichtsvollzieher einen Termin vereinbaren und ihm die Sachlage erklären. Normalerweise kann man auch mit diesen Menschen reden. Ich glaube allerdings, ohne Mietverein oder Anwalt wird sich das nicht klären lassen. Da die Angelegenheit ja wohl schon etwas zurückliegt, wegen der nicht gleich geöffneten Briefe…
Im Thema Boden bin ich deiner Meinung.
Die Tapeten, kommt auf den Vertrag in Bezug auf Verlassen der Wohnung an.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo, er hat den rechtlichen Einspruch nach meinem
dafürhalten versäumt und so mit ist ein „Rechtszustand“
geschaffen worden.

Was könnte man in so einer Situation noch machen?
Meiner Meinung nach gar nichts mehr außer schnellstens bezahlen.

So wie ich das Geschriebene verstehe ist der Titel rechtskräftig und vollstreckbar geworden.

Also ganz schnell an den Gerichtsvollzieher überweisen, BEVOR dieser kommt - vielleicht lassen sich dadurch Gebühren einsparen.