Ich wurde gestern am 27.01. wegen einer Krankschreibung(3 Tage vom 27.01 bis einschließlich 29.01) von meinem Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt. Außerdem wurde mir eine Vertragsstrafe angedroht. Hilfsweise wurde das Arbeitsverhältnis fristgerecht(ohne angabe einer Frist) gekündigt. Was muß ich bei eimem Einspruch beachten und wo muß ich Einspruch einlegen? Wer kann mir helfen? Für ein paar hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbahr.
Hi,
wenn Du krank geschrieben bist, kann Dir wegen Arbeitsverweigerung nicht fristlos gekündigt werden! Wenn Du einen Job nicht machen willst und gesagt hast „Jetzt lasse ich mich krank schreiben“ kannst Du fristlos gekündigt werden. „Hilfsweise fristgerecht“ ist eine juristische Formulierung vor der Du keine Angst haben musst! Ein Einspruch wird gegen eine Kündigung nicht reichen! Du musst zum Anwalt. Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt (wenn es so ist wie Du sagst) Reiche eine Klage ein, Du bekommst Recht!!!
Grüße marineblau
Hallo,
am besten zum Arbeitsgericht gehen. Dort können Sie fachkundigen Rat einholen und auch ohne Rechtsanwalt gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen.
Angekündigte krankheit ist allerdings ein Grund zur Kündigung. Ob außerordentlich kann man nicht ohne weiteres beantworten. Während einer Krankheit kann man gekündigt werden, wegen einer Krankheit: Es kommt darauf an. Widerspruch können Sie dann gegen den Bescheid der ARbeitsagentur einlegen, wenn Sie später von der eine Sperrzeit wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bekommen.
Hallo,
bei Kündigungen zählen immer noch ein paar weitere Faktoren, die du leider nicht erwähnt hast:
Wie lange warst du beschäftigt?
In welchem Tarifvertrag ist deine ZA-Firma?
Bei den drei großen Tarifverträgen BZA, IGZ, AMP ist eine 1-tägige Kündigungsfrist innerhalb der ersten zwei Wochen erlaubt.
Befandest du dich zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Probezeit? Falls ja, ist eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.
Gab es andere Vorfälle, die deine ZA-Firma dazu veranlasst hat, Arbeitsverweigerung anzunehmen?
Im Zweifelsfall würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Krankheit ist KEIN Kündigungsgrund und wird von Krankenkassen / Gerichten auch so gesehen. Fühlst du dich definitiv im Unrecht, kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen (kostet nichts außer etwas Zeit), evtl. erreichst du damit noch einen Vergleich bei einer Güteverhandlung vor Gericht.
Grüße, Brewster
Vielen
Hallo,vielen Dank für die Antwort. Ich hätte da noch eine Frage bevor ich am Montag zum Anwalt gehen kann. Ich hätte am Sonntag den 30.01 noch einen Einsatz und nächste Woche ja auch, muß ich die ausführen, obwohl mit fristlos gekündigt wurde? Ein guter Tipp wäre echt hilfreich.
Mit freundlichem Gruß
Ephraimieter
am besten zum Arbeitsgericht gehen. Dort können Sie
fachkundigen Rat einholen und auch ohne Rechtsanwalt gegen
Ihren Arbeitgeber vorgehen.Angekündigte krankheit ist allerdings ein Grund zur
Kündigung. Ob außerordentlich kann man nicht ohne weiteres
beantworten. Während einer Krankheit kann man gekündigt
werden, wegen einer Krankheit: Es kommt darauf an. Widerspruch
können Sie dann gegen den Bescheid der ARbeitsagentur
einlegen, wenn Sie später von der eine Sperrzeit wegen
selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bekommen.
Hallo. Also ich habe selbst lange bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt (intern), aber sowas habe ich noch nie gehört. Selbst wenn Sie in dieser Zeit im Einsatz gewesen sind, muss bei Krankheit Ersatz gestellt werden können. Ich würde auf jedem Fall zu einem Anwalt gehen. Dann bekommen Sie, je nach Dauer der Beschäftigung, noch eine schöne Abfindung. Noch besser wäre es, das über die Gewerkschaft abzuwickeln, wenn Sie dort Mitglied sind. Die geben auch am Telefon schon hilfreiche Auskunft wie man sich zu verhalten hat. Viel Glück!
Wenn du eine AU-Bscheinigung hast und die vor allem fristgerecht einreichst kann dir wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Das ist schon mal wichtig. Falls deine Krankmeldung zu spät einging und das vielleicht in der Vergangenheit mehrfach vorkam sei auf der Hut. In der Zeitarbeit wird gerne mit nachträglich geschriebenen Abmahnungen gearbeitet. Hier ist wichtig, das Abmahnungen immer bestätigt werden müssen, d.h. entweder der persönliche Erhalt oder z.b. per Enschreiben.
Für den Fall das du wieder arbeitsfähig bist solltest du am 31.01.2011 deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellen. Das kann bedeuten - wenn du noch in einem festen Kundeneinsatz bist - das du morgen dort wie immer erscheints oder dich in der Niederlassung persönlich meldest. Machst du das nicht, könnte es als eine Kündigungsannahme ausgelegt werden. Wenn sie dich dann wieder wegschicken ist es nicht dein Problem.
Alles in allem wirst du aber nicht drumherum kommen einen Anwalt einzuschalten - und das schnellstmöglich.
Viel Erfolg.
Hallo ephraimieter,
einen Widerspruch reicht man beim Arbeitgeber ein (Frist: 14 Tage). Was dabei zu beachten ist, müsstest du im Internet raussuchen, da wir hier keine rechtlichen Vorgaben geben dürfen. Ich bin kein Anwalt.
Auf jeden Fall sollte der Widerspruch gerechtfertigt sein, das zweifele ich in diesem Fall an. Die Kündigung wirst du wohl kaum verhindern können. Es gibt natürlich immer die Möglichkeit vor Gericht zu gehen, aber das wird dir vermutlich nicht helfen, da Zeitarbeitfirmen alles dokumentieren und normalerweise eigene Rechtsabteilungen haben, die sich um solche Fälle kümmern.
Ein schönes Wochenende noch und viele Grüße,
Paula
Hallo,
kündigung wegen Krankschreibung geht nicht!
Kündigung ohne Grund in der Probezeit immer!
Warst du noch in der Probezeit?
LG
Hallo ephraimieter,
zunächst ist festzuhalten, dass eine Krankschreibung keine fristlose Kündigung rechtfertigt, es sei denn, Du hast die Krankheit angedroht um eine andere Forderung (z. B. Urlaub) durchzusetzen. Eine Krankheit ist auch keine Arbeitsverweigerung und eine fristlose Kündigung ist schon mal überhaut nur dann möglich, wenn Du mehrmals eine Verfehlung begangen hast und für diese auch ordentlich abgemahnt wurdest.
Mit anderen Worten: Die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung steht auf SEHR tönernen Füßen.
Hilfsweise fristgerecht wurde Dir gekündigt, damit am 27. die Kündigungsfrist auch dann zu laufen beginnt, wenn die fristlose Kündigung vor Gericht nicht hält.
Die Ankündigung einer Vertragstrafe ist gelinde gesagt lächerlich und soll Dich nur verunsichern.
Weiteres Vorgehen:
Entweder gehst Du am Montag zu einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. zu einem Anwalt einer Gewerkschaft - ABER: erstinstanzlich zahlst Du den Anwalt selbst außer Du hast eine Rechtschutzversicherung und die bestätigen Dir eine Kostenübernahmen.
Oder Du machst das ohne Anwalt, dann schickst am Montag per Einwurfeinschreiben ein Brieflein (und am besten vorab per Fax/Mail), in dem Du schreibst, dass Du die Kündigung vom 27.1. weder fristlos noch fristgerecht nicht anerkennst, Du Deine Arbeitskraft anbietest und weiterhin bereit bist, nach Genesung Deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Dann gehst Du zum zuständigen Arbeitsgericht und läßt Dich dort weiter beraten und erhebst Kündigungsschutzklage.
Die fristlose Kündigung wird m. E. nicht halten, wenn Du hartnäckig sagst, dass Du weiter arbeiten willst, werden sie Dir entweder Deinen Arbeitsplatz wieder geben müssen (dann werden sie Dich aber auf dem Kieker haben) oder sie müssen eine Abfindung zahlen (Höhe je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit)
Hoffe, ich habe alles klar dargestellt.
Harry
Hört sich komisch an. Hilfsweise fristgerecht ist möglich und normal. Naja nicht lange raten und ab zum Rechtsanwalt. (Frist zum Einspruch beachten!! nicht lange warten)VG
Ich wurde gestern am 27.01. wegen einer Krankschreibung(3
Tage vom 27.01 bis einschließlich 29.01) von meinem
Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt.
Außerdem wurde mir eine Vertragsstrafe angedroht. Hilfsweise
wurde das Arbeitsverhältnis fristgerecht(ohne angabe einer
Frist) gekündigt. Was muß ich bei eimem Einspruch beachten und
wo muß ich Einspruch einlegen? Wer kann mir helfen? Für ein
paar hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbahr.
Hallo,
die Antwort hat sich wohl erledigt?
Hatte der Arbeitgeber schon von der Krankschreibung gewusst? Er kann während der Krankheit kündigen-das stellt kein Problem dar-jedoch nicht fristlos. ich benötige dazu Daten-seit wann angestellt usw.
Hallo Sie müssen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim ARbeitsgereicht erheben. Das müssen Sie persönlich machen. Beim ersten Termin der Güteverhandlung brauchen Sie auch keinen Anwalt und es enstehen erstmal (ohne Anwalt) keine Kosten.
Sie sollten es auf jedenfall tun, nach IHrer Beschreibung ist die Kündigung nicht rechtens.
Alles Gute
Hallo,
wenn Sie krank geschrieben waren, liegt doch keine Arbeitsverweigerung vor. Ich würde beim AG das Vorgehen gegen diese Kündigung mit Grpünden anzeigen und mich an einen Anwalt wenden.
Habe seinerzeit leider ihre Anfrage übersehen. Ist ihr Problem geklärt oder sind sie noch an einer Antwort interessiert?
dieri