Man sieht so etwas ja häufig im Fernsehen. Ein paar Zollfahnder winken irgendwelche Fahrzeuge raus und nehmen quasi Buchstäblich das ganze Auto auseinander. In der Regel werden sie dabei ja auch fündig.
Aber was ist wenn einem so etwas mal selber passiert ? Wenn man den Leuten versichert nichts zu schmuggeln oder sonstirgendwas zu verheimlichen hat. Ich seh ja immer, wie sie da teilweise recht rau in jede Ecke gucken und Verkleidungen abreissen.
Es heißt ja sogar, das man selber alles wieder einräumen und ranbauen muß.
Kann man sich bei so etwas irgendwie wehren, bzw. wie müsste man sich in einer solchen Situation Verhalten?
Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches erlebt.
Gruß
Andreas
Nein kann man nicht, die machen das ja nicht zu Spass sondern wg eines begründeten Verdachts. Da reicht eine Bemerkung, die man macht oder der dumme Gesichtsausdrock den Cockerspaniels beim suchen am Auto…
Sieht nicht gut aus.
Schon erlebt - vergiss es.
ING
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Achso, aber man braucht einen Verdacht?
Also man kann nicht einfach wie bei einer Polizeikontrolle zB jedes zehnte Auto rauswinken und es auf gut Glück durchsuchen?!
Achso, aber man braucht einen Verdacht?
Also man kann nicht einfach wie bei einer Polizeikontrolle zB
jedes zehnte Auto rauswinken und es auf gut Glück
durchsuchen?!
Soweit ich weiß, sind die Rechte des Zolls da etwas anders als die der Polizei. Die Polizei braucht einen begründeten Verdacht. Beim Zoll sieht das etwas anders aus, da die MKG (Mobile Kontrollgruppe) stichprobenartige Kontrollen nach alter „Grenz-Manier“ durchführt. An der Grenze wurden die Autos auch einfach durchsucht. Da die Grenzen weggefallen sind, wird nun halt „mobil“ kontrolliert.
Die gesetzliche Grundlage hierzu kenne ich nicht, kann aber bei Bedarf bei einem Zöllner nachfragen, wenn Interesse besteht.
Hallo Andreas,
wir leben in Deutschland und nicht in einem TV-Land…
Fahrzeugkontrollen (auch beim Zoll) unterliegen Gesetzen und den dazu ergangenen Rechstverordnungen sowie den innerdienstlichen Vorschriften der jeweiligen Vollzugsorgane (ZOLL/POLIZEI usw.)
Nur wenn durch technische Geräte oder durch Spürhunde der begründete Verdacht auf den „Schmuggel“ von illegalen Waren in/aus der BRD besteht,
dürfen die Kontrollbeamten „weitergehend“ ermitteln (also Verkleidungen abschrauben usw.)
Sollt sich dieser Verdacht als Falsch erweisen,so müssen die Herren für die Herstellung des Ursprungszustandes sorgen…ansonsten kann man gemäß
dem BGB --> Sachbeschädigung Ersatz von Vater Staat verlangen…
Achso, aber man braucht einen Verdacht?
Also man kann nicht einfach wie bei einer Polizeikontrolle zB
jedes zehnte Auto rauswinken und es auf gut Glück
durchsuchen?!
Noch nie die Realitysendungen gesehen…
die können beides.
Wenn Du im Auto so aussiehst als ob Du was hättest dann fischen die Dich raus.
Da hilft nur kucken, als ob man nichts hat.
ING