Ungerechtfertigte Mieterhöhung - Widerspruch noch möglich?

Hallo,

jemand hat eine Mieterhöhung mit Berufung auf die Inflationsrate erhalten. Da das aber im Mietvertrag überhaupt nicht vorgesehen ist, hätte er widersprechen können. Er hat sich aber nicht beraten lassen und zahlt nun schon seit vier Monaten klaglos die erhöhte Miete.

Kann er jetzt trotzdem noch Widerspruch einlegen und die erhöhte Mietzahlung stoppen? Oder gibt es da eine Frist, in der er hätte widersprechen müssen? Durch die Zahlung hat er die Erhöhung ja eigentlich anerkannt.

Grüße
Carsten

Tja, ich finde da:

Selber Schuld…
Gruß
anf

Das sehe ich auch so. Aber leider hat er mir erst nach einigen Monaten von der Sache erzählt.

hm In Deutschland, oder in der Schweiz?

in Deutschland dürfte die Inflation so im Mietvertrag nicht werwähnt werden, da findet man stattdessen die Wörter Wertsicherungsklausel oder Indexmiete.