man stelle sich mal folgende Frechheit/Dummheit vor.
An einer Straße darf man am Straßenrand Parken, Maximalparkdauer 3 Stunden (wenn ich richtig gesucht habe Schilder: 314, 1040-32, 1042-31). Man hat meine Parkscheibe auf 9:00 gestellt (Vermerk auf Verwarnung: Konkretisierung: „PS 9:00“). Nun kommt man um kurz nach 12 an sein Fahrzeug und findet einen Strafzettel. Nachdem man sich geärgert hat, sieht man, dass die Verwarnung bereits um „11:30 bis 11:38“ erteilt wurde - also bereits nach 2,5 Stunden!
Natürlich ist man mit dieser Verwarnung nicht einverstanden - jetzt muss man ja den Bußgeldbescheid abwarten - geht amn gleich zu einem Anwalt (RSV vorhanden) oder soll man erst noch den BG-Bescheid abwarten? Ein kurzer Besuch bei der Verkehrsüberwachung macht vermutlich gar keinen Sinn oder? (Außerdem sollen die ruhig etwas Arbeit damit haben)
Natürlich ist man mit dieser Verwarnung nicht einverstanden -
jetzt muss man ja den Bußgeldbescheid abwarten -
Müssen muss man nicht. Ungerechtfertigte Knöllchen habe ich unter Angabe des Buchungszeichens immer mit einem kurzen Telefonat aus der Welt schaffen lassen. Zeitaufwand im Durchschnitt 3 Minuten
geht amn gleich zu einem Anwalt (RSV vorhanden) oder soll man erst noch
den BG-Bescheid abwarten?
Klar, grosser Rad drehen ist immer möglich. Der RS-Versicherer braucht ja eine Begründung für die nächste Beitragsanpassung
Ein kurzer Besuch bei der Verkehrsüberwachung macht vermutlich gar keinen Sinn :oder?
Oder doch. siehe oben.
(Außerdem sollen die ruhig etwas Arbeit damit haben)
Durchaus verständlich. Auch der Anwalt. Würde aber erst noch verschiedene Anwälte heimsuchen und mir schriftliche Angebote geben lassen, was die Übernahme dieses Mandats mit doch erklecklichem Streitwert denn für Kosten verursachen würde.
Die Angebote per Einschreiben an den RS-Versicherer mit dem Hinweis, was man im Rahmen der Schadenminderungspflicht unternommen hat.
mit der Rechtsschutzversicherung wäre ich nicht so sicher. Die meisten haben Parkverstöße aus dem Leistungsspektrum ausgeklammert. Deshalb erstmal bei der Versicherung nachfragen.
eine kleine Frage noch, nur zum besseren Verständnis…
… Du hast die Parkscheibe (d.h. die Ankunftszeit) auf 09.00 Uhr eingestellt - Kontrollzeitpunkt war offensichtlich gegen 11.30 Uhr, also 2,5 Std. nach dem ‚Ablauf‘ der erlaubten Parkzeit.
Wo also liegt das Problem bzw. was habe ich hier falsch verstanden??
An einer Straße darf man am Straßenrand Parken,
Maximalparkdauer 3 Stunden (wenn ich richtig gesucht habe
Schilder: 314, 1040-32,
1042-31).
Was steht denn da drauf?
Man hat eine Parkscheibe auf 9:00 gestellt
Wann hat man denn das Auto abgestellt? Ich frage mich schon lange, wie das ist, wenn man sein Fahrzeug z.B. um 8:31 abstellt und korrekt auf 9 Uhr stellt. Ob man dann bis 11:30 oder bis 12 Uhr parken darf.