Ich habe ein Rechtsproblem zu dessen Beantwortung ich absolut nichts finden kann. Ich liege in einem Rechtsstreit mit einer Angestellten eines EDEKA-Marktes, wo ich bisher einkaufen ging. Jetzt, nachdem diese Angestellte in einem Rechtsstreit unterlegen ist, erteilte mir der Filialleiter - aus reiner Rache heraus - völlig ungerechtfertigt ein Hausverbot. Dies obwohl ich mir im Laden nichts habe zu schulden kommen lassen. Er stellt mich damit mit Ladendieben etc. rechtlich gleich. Muß ich mir das gefallen lassen ?
Ist das nicht Nötigung, weil meine Freiheitsrechte damit willkürlich eingeschränkt werden ?
Mike
Hallo Mike
grundsätzlich hat kein Geschäft einen Kontrahierungszwang, d.h. niemand muss ein Geschäft mit dir abschließen (ausnahme: Monopole).
Es ist zwar für dich unangenehm, aber dagegen machen kannst du nicht.
Gruß
HaWeThie
PS gegen Anrede und Gruß hat hier noch keiner was einzuwenden gehabt (nur mals so, dir als Neuling)
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Hallo!
Also überspitzt gesagt: du wirst ja nicht eingesperrt, sondern ausgesperrt - daher ist das keine Freiheitsentziehung.
Grundsätzlich kann dir jeder das Betreten seines Privateigentums verbieten, völlig ohne Begründung. Nötigung ist es ebenfalls nicht, da dir ja mit nichts gedroht wird.
Gruß
Tom
Hallo Mike,
der Edeka-Händler oder der Friseur können auf die Idee kommen, ab sofort nur noch Rothaarige oder Leute ab 120 kg Lebendgewicht in den Laden zu lassen. Vor mancher Disco und vor einigen Lokalen stehen stabil gebaute Kleiderschränke und machen eine Gesichtskontrolle. Ob sie dabei nach Oberweite oder Kleidung entscheiden, ist in ihr Ermessen gestellt. Du kannst keinen Kaufmann zwingen, ausgerechnet mit Dir Verträge abzuschließen, so wie Du nicht gezwungen werden kannst, ein bestimmtes Lokal zu betreten oder in einem bestimmten Laden einzukaufen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
schreib den Fall an die Edeka-Zentrale, mit dem Hinweis, dass nicht klar ersichtlich sei, warum du Hausverbot bekommen hast. Du hättest zwar eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Angestellten des Marktes gehabt (ich nehme an, diese Auseinandersetzung steht in keinem Zusammenhang mit dem Markt), gehst aber nicht davon aus, dass dies der Grund für das Hausverbot sei. Da du keinen Anlass gegeben hast, hieltest du das Hausverbot für nicht gerechtfertigt und bla, bla, bla …
Gruss, Niels
Hi
Wir haben nun von Hausrecht gehört.
Aber wie sieht das mit Diskriminierung aus?
Bei Discos steht immer „Einlass vorbehalten“ an der Tür.
Bei Edeka nicht.
Grüße,
Mathias
Hallo!
Ein „heißes“ Thema in der Juristerei und sehr schwierig zu beantworten.
Allgemein kann man aber einmal folgendes sagen: im Zivilrecht gelten die Grundrechte nicht, d.h. du darfst grundsätzlich diskriminieren wie du willst. Dieses Recht ist durch das Grundrecht auf Eigentum sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Eigentum im grundrechtlichen Sinne umfasst neben dem willkürlichen alleinigen Herrschaftsrecht über die Sache auch die freie willkürliche Verfügung über die Sache -> Vertragsfreiheit inkl. Vertragsabschlussfreiheit. Man darf daher willkürlich entscheiden mit wem man einen Vertrag abschließt und zu welchen Bedingungen.
Es gibt einige Fälle in denen es auch zur Geltung von Grundrechten im Zivilrecht kommt (Drittwirkung der Grundrechte), dies allerdings nur sehr eingeschränkt. Es gibt zB Bestimmungen gegen die Diskriminierung der Frau oder eine Diskriminierung könnte wettbewerbsrechtlich problematisch sein etc.
Die Schwierigkeit bei der Anwendung von Grundrechten im Zivilrecht besteht in Folgendem: Privateigentum und die freie Verfügbarkeit ist nichts anderes als der rechtliche Begriff für das was man wirtschaftlich unter Marktwirtschaft (in allen verschiedenen Facetten, die es so gibt - von klassisch bis sozial und ökosozial, neoliberal etc. - beruht alles zumindest auf dem gleichen Grundprinzip) versteht. Die Anwendung von Grundrechten im Zivilrecht führt meist zumindest faktisch zu einem Kontrahierungszwang und damit zu einem Wegfall der Vertragsabschlussfreiheit.
Plakativ lässt sich das am oft diskutierten Beispiel „Grundrecht auf Arbeit“ erläutern:
Nehmen wir an, so etwas gibt es und jemand hat keine Arbeit - was soll der Staat machen? Entweder dieses Grundrecht ist kein echtes Grundrecht sondern allenfalls eine (mE allerdings sinnvolle) Staatszielbestimmung oder ich mache ein echtes Grundrecht, dann muss es allerdings einklagbar sein -> gegen wen denn? Sollte man Unternehmer einfach gesetzlich verpflichten Arbeitnehmer einzustellen? -> dies funktioniert allerdings wieder betriebswirtschaftlich nicht, denn der Unternehmer muss positiv abschließen um zu überleben.
Ich glaube das ist einsichtig. Daher ist die Anwendung der Grundrechte im Zivilrecht, auch wenn sie sehr oft gefordert wird, problematisch und mit einem marktwirtschaftlichen System schwer vereinbar. Daher sind Antidiskriminierungsbestimmungen wie diejenige für die Frauen zB immer schwierige Gratwanderungen (welche halt oft gegangen werden müssen).
In einem planwirtschaftlichen System wiederum wäre die Anwendung der Grundrechte auf Grund des völlig anderen zivilrechtlichen Systems im Zivilrecht wiederum kein Problem (und das Recht auf Arbeit war ja zB in den Ostblockländern durchaus für jeden durchsetzbar). So gesehen wäre ein solches System „gerechter“ (ich meine ausschließlich das wirtschaftliche System, nicht das politische System des Ostblocks) - schaut man sich allerdings die sonstigen Erfolge dieses planwirtschaftlichen Systems an, so sind diese äußerst bescheiden, sodass man doch wieder lieber die Schwierigkeiten der Marktwirtschaft mit den Grundrechten in Kauf nimmt.
Gruß
Tom
offtopic und bösartic
Hallo Wolfgang,
der Edeka-Händler oder der Friseur können auf die Idee kommen,
ab sofort nur noch […] Leute ab 120 kg
Lebendgewicht in den Laden zu lassen.
ich habe das Gefühl, so Läden kenne ich, wobei ich allerdings immer die Kontrollen zu unterlaufen scheine.
Gruß,
Christian
…können auf die Idee ::kommen, ab sofort nur noch ::Rothaarige und Leute ab 120 ::kg Lebendgewicht in den ::Laden zu lassen.
ich habe das Gefühl, so Läden kenne ich, wobei ich allerdings
immer die Kontrollen zu unterlaufen scheine.
Hallo Christian,
bei den Kontrollen fiel also bisher nicht auf, daß Du keine roten Haare hast 
Entschuldigung!
Gruß
Wolfgang
Hallo.
Ist das nicht Nötigung, weil meine Freiheitsrechte damit
willkürlich eingeschränkt werden ?
IANAL, trotzdem meine paar Cents :
Also Nötigung ist eine Handlungsweise, die darauf abzielt, Dich durch Zwang zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Das wäre, übertragen auf Deinen Fall, dann richtig, wenn der Filialleiter gesagt hätte, er ließe Dich einkaufen, wenn Du ein Schild um den Hals trügest mit der Aufschrift „Ich bin ein Prozesshansel und habe auch noch gewonnen“ oder so. Im vorliegenden Sachverhalt zwingt er Dich ja zu nix (außer, wo anders einzukaufen).
Deine Freiheitsrechte umfassen nicht die Freiheit, den Onkel Edeka zu zwingen, Dir etwas zu verkaufen (oder Dich bei ihm im Laden herumzudrücken).
Mit Zustimmung zu meinen Vorpostern die Empfehlung : Lege den Filialleiter unter „H“ wie Hohleisen ab und suche Dir ein anderes Geschäft. Diesen Sachverhalt, besonders, wenn das andere Geschäft kein Edeka wäre, könntest Du dann in der Tat an die Zentrale berichten. Die verlieren nämlich auch nicht gerne Kunden, und der Filialleiter bekäme u.U. wenigstens geschumpfen.
Gruß kw
Hochinteressant, danke Dir.
Grüße,
mathias