Hallo zusammen,
die Nachricht, über das Urteil eines Sozialgerichtes aus Berlin, hat eingeschelagen wie eine Bombe und hat Versicherungsvertreter vom GDV und Rechtsexperten gleichermaßen überrascht. Zum Thema:
Ein Alo-Hilfe Empfänger sollte seine mit 45.000 Euro besparte LV (die als Altersvorsorge geplant war) aufbrauchen und erst dann Alo-Hilfe zu erhalten. Er klagte und bekam in erster Instanz zwar recht, aber mit dem jetzigen Urteil wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig aber trotzdem hat es seine Wirkung natürlich nicht verfehlt. Ob und in wieweit das Urteil bestätigt wird, muß man abwarten.
Jetzt frag ich mich, haben die Richter einen zuviel getrunken oder lieg ich mit meiner Betrachtungsweise total daneben.
Jemand spart sich im laufe seines Arbeitslebens (Monat für Monat von seinem NETTO) einen Betrag an, um die finanzielle Lücke im Alter so gering wie möglich zu halten. Kommt er nun in eine längere Arbeitslosigkeit (wo es noch schieriger wird die Beiträge zu entrichten) und will/muß Alo-Hilfe beantragen, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als die Versicherung: a) zu kündigen (Wegfall des Schlußbonus, Wegfall des Zinseszinseffektes, Wegfall der Absicherung wegen Tod). b) Auszahlung der Gewinnanteile. c) Umwandlung des Kapitales in eine Rentenversicherung (mtl. Rentenbasis), welches aber auch mit Einbußen verbunden ist. Somit ist seine Vorsorge im A…
Kann das im Sinne der Sparer und des Staates sein? Weiterhin werden die Riesterprodukte (und auch weitere) nicht berücksichtigt. Ist das Gerechtigkeit?
Ich weiß jetzt nicht wie die Richter im genauen das Urteil begründen, aber ich kann mir vorstellen das Sie dem einzelnen erst sein Kapital auflösen lassen, bevor der Staat mit seinen Subventionen eingreifen muß. Wenn ich mir die Änderungen (GKV, GRV)so anschaue, läßt sich eine gewisse Tendenz nicht verleugnen. Weg vom Sozialstaat, hin zur Eigenversorgung in allen Bereichen (Ami-Land??).
Grundsätzlich bin ich dafür, den Schmarotzern und Parasieten dieses Systems den Gar auszumachen und aber wenn jemand dafür bestraft wird, seine eigene Vorsorge aufgebaut zu haben, das geht nun doch nicht. Den derjenige hat nichts zu verlieren, der nicht vorsorgt und später den Sozialstaat zur Last fällt.
Ich kann nur hoffen, das es eine andere Entscheidung gibt und der Staat ganz klar die Vorgaben macht, welche Rücklagen zur Alo-Hilfe angerechnet werden und dadurch ein Produkt wie die LV weiterhin als Instrument der Altersvorsorge interessant bleibt.
Bin ich wohl der einzige der das so sieht?
Gruß
Martin
P.S.: Schreibfehler sind zu entschuldigen da ich hochgradig erregt bin.
