Ungerechtigkeit oder ...?

Hallo zusammen,

die Nachricht, über das Urteil eines Sozialgerichtes aus Berlin, hat eingeschelagen wie eine Bombe und hat Versicherungsvertreter vom GDV und Rechtsexperten gleichermaßen überrascht. Zum Thema:

Ein Alo-Hilfe Empfänger sollte seine mit 45.000 Euro besparte LV (die als Altersvorsorge geplant war) aufbrauchen und erst dann Alo-Hilfe zu erhalten. Er klagte und bekam in erster Instanz zwar recht, aber mit dem jetzigen Urteil wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig aber trotzdem hat es seine Wirkung natürlich nicht verfehlt. Ob und in wieweit das Urteil bestätigt wird, muß man abwarten.

Jetzt frag ich mich, haben die Richter einen zuviel getrunken oder lieg ich mit meiner Betrachtungsweise total daneben.

Jemand spart sich im laufe seines Arbeitslebens (Monat für Monat von seinem NETTO) einen Betrag an, um die finanzielle Lücke im Alter so gering wie möglich zu halten. Kommt er nun in eine längere Arbeitslosigkeit (wo es noch schieriger wird die Beiträge zu entrichten) und will/muß Alo-Hilfe beantragen, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als die Versicherung: a) zu kündigen (Wegfall des Schlußbonus, Wegfall des Zinseszinseffektes, Wegfall der Absicherung wegen Tod). b) Auszahlung der Gewinnanteile. c) Umwandlung des Kapitales in eine Rentenversicherung (mtl. Rentenbasis), welches aber auch mit Einbußen verbunden ist. Somit ist seine Vorsorge im A…

Kann das im Sinne der Sparer und des Staates sein? Weiterhin werden die Riesterprodukte (und auch weitere) nicht berücksichtigt. Ist das Gerechtigkeit?

Ich weiß jetzt nicht wie die Richter im genauen das Urteil begründen, aber ich kann mir vorstellen das Sie dem einzelnen erst sein Kapital auflösen lassen, bevor der Staat mit seinen Subventionen eingreifen muß. Wenn ich mir die Änderungen (GKV, GRV)so anschaue, läßt sich eine gewisse Tendenz nicht verleugnen. Weg vom Sozialstaat, hin zur Eigenversorgung in allen Bereichen (Ami-Land??).

Grundsätzlich bin ich dafür, den Schmarotzern und Parasieten dieses Systems den Gar auszumachen und aber wenn jemand dafür bestraft wird, seine eigene Vorsorge aufgebaut zu haben, das geht nun doch nicht. Den derjenige hat nichts zu verlieren, der nicht vorsorgt und später den Sozialstaat zur Last fällt.

Ich kann nur hoffen, das es eine andere Entscheidung gibt und der Staat ganz klar die Vorgaben macht, welche Rücklagen zur Alo-Hilfe angerechnet werden und dadurch ein Produkt wie die LV weiterhin als Instrument der Altersvorsorge interessant bleibt.

Bin ich wohl der einzige der das so sieht?

Gruß
Martin

P.S.: Schreibfehler sind zu entschuldigen da ich hochgradig erregt bin.

Ärger verständlich…
hallo Martin,
das Urteil ist von einem Richter gefällt worden, der an Alzheimer leidet.
Klar, Schmarotzern muss man das Handwerk legen.
Doch der arbeitslose AN hat im Laufe seines Berufslebens eine Versicherung bezahlt. Er hat Anrecht auf Hilfe.
Eine Forderung, erst mal seine Vermögenswerte zu veräussern, bedeutet oft den sozialen Absturz.
wer aber zahlt dann? Besonders im Alter?
Der Staat!
Oder will man dann sagen: Du hast Zeit Deines Lebens die Möglichkeit gehabt, was anzusparen. Warum hast Du das nicht getan? Also gibt´s auch nichts!
Wenn das Urteil nicht revidiert wird, dann ist die Konsequenz daraus eine Abkehr von der Pflichtarbeitslosenversicherung. Dann ist es besser, er legt das Geld anders an. Um die fetten Bäuche der Minister zu ernähren ist diese Absicherung nicht gedacht.
Hier sollte der Gesetzgeber gefordert sein.
Das Urteil ist eine Schande!
Grüße
Raimund

Hintergrund
Hallo ihr 2,

der Hintergrund ist einfach: Soviel Staat wie nötig und so wenig wie möglich.

Wenn jemand wirtschaftlich leistungsfähig ist (und bei 45.000 Euro ist dies der Fall), dann ist er wirtschaftlich leistungsfähig.
Ist er nicht leistungsfähig, bekommt er die Hilfe. Dafür wird auch kein Beitrag geleistet. Beiträge werden für das Arbeitslosengeld entrichtet.

Wäre die Summe geringer, dann hätte der Richter wahrscheinlich anders entschieden. Es kommt sicherlich auch drauf an, wie alt der Kläger war. Hat er z.B. bereits ein Alter von 64 Jahren erreicht, dann hat er im Wesentlichen ja seine Anwartschaftszeiten voll erfüllt.

Ich denke, dieses Urteil sollte daher in jedem Fall im Kontext betrachtet werden.

Gruß
Marco

ist gegen mein Rechtsempfinden…
hallo Marco,
wenn jemand eine Versivcherung bezahlt uind der Versicherungsfall tritt ein, dann hat er m.M. das Anrecht auf Leistung.
Außerdem: stell Dir mal einen 50-jährigen vor, der alle seine Versicherungen aufbrauchen muss. Glaubst Du, der kann noch anschließend für sein Alter entscheident was tun?
Nein, der ist auf die besch… eidene Staatknete angewiesen. Und die sinkt von Jahr zu Jahr.
Ich vermute, der nächste Schritt, den das Arbeitsamt machen wird: derjenige, der ein Haus oder eine EW hat, muss die verkaufen, in Miete gehen und von dem Geld leben.
Aber so einer ist ja sowieso ein Kapitalistenschwein. Ein Vermögender, ein Ausbeuter. Denn: Besitz ist Ausbeutung, ist Verbrechen.
Wenn das AA nicht leisten kann, dann sollen sie doch den Beitrag erhöhen!
Aber da sind sie zu feige.
Grüße
Raimund

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Hallo Raimund,

wenn jemand eine Versivcherung bezahlt uind der
Versicherungsfall tritt ein, dann hat er m.M. das Anrecht auf
Leistung.

Richtig. Nur für die AL-Hilfe zahlst du meines Wissens nach auch keine Beiträge. DAmit ist die Frage ja auch schon beantwortet. :smile:

Gruß
Marco

hallo Marco,
Ok - hast auch wieder Recht. Ich habe wieder meinen alten Fehler gemacht: Arbeitslosenhilfe mit Sozialhilfe verwechseln.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Ok - hast auch wieder Recht. Ich habe wieder meinen alten
Fehler gemacht: Arbeitslosenhilfe mit Sozialhilfe verwechseln.

Nein, Du hast
Arbeitslosengeld (wird aus Alo-Beiträgen bezahlt)
mit
Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe (aus Steuermitteln finanziert)
verwechselt.

Du glaubst gar nicht, wieviele Menschen in Deutschland denken, daß die gesparten 10000 Euro auf dem Sparbuch das Sozialamt ja nix anzugehen haben, weil man ja damit in 2 Jahren ein Auto kaufen wollte, verreisen wollte, Kinder unterstützen wollte, etc…

Vermögen in Form von begründeter Altersvorsorge oder Wohneigentum ist natürlich eine zweischneidige Sache - kann aber meiner Meinung nach nicht (völlig) ausgenommen werden…

Der Grundsatz „Erst sorge ich für mich selbst unter Aufbietung all meiner Mittel, erst dann springt der Staat ein“ sollte endlich mal wieder mehr Gestalt annehmen in D…

sagt der bisher SPD-wählende,
Ralf

Hallo Ralf,

ergänzend zu deinem Posting.

Je Lebensjahr steht eine Versicherungssumme von ca. 200 Euro frei.
Sprich bei einem 50 Jährigen etwa 10.000 Euro.

Gruß
Marco