Wir sind eine ungeteilte Erbengemeinschaft und haben je eine Doppelhaushälfte geerbt. Der Erblasser hat einen Wertausgleich verfügt. Wir können uns nicht einigen, eine Versteigerung ist der nächste Schritt.
Ich verstehe den Ablauf so:
Ein Gutachter bewertet den Wert beider Häuser.
Wert Haus 1 = 200000,-- Wert Haus 2 = 150000,–
Gutachtenswert der ungeteilten ErbengemeinschaftKrankenhaus : 350000,–
Es wird die Versteigerung durchgeführt.
Werden bzw. müssen beide Häuser in einem Los versteigert werden, oder werden die Häuser einzeln versteigert?
Hat man hier eine Wahlmöglichkeit oder ist festgelegt, wie verfahren werden muss?
Wenn beide Häuser in einem Los versteigert werden müssen, dann nehme ich Folgendes an:
Gesamtergebnis der Versteigerung: 250000,-- = ca 70 %.
Auszahlungsbetrag für Haus 1 = 70 % von 200000 = 140000
Auszahlungsbetrag für Haus 2 = 70 % von 150000 =
105000
Gerne würde ich von Ihnen hören ob meine Annahmen zutreffen und ob es irgendetwas zu beachten gibt.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank Kleriker