Ungetrennte Hofraumgrundstücke zwangsauflösung ?

Hallo,

das Gesetzt für das Bodensonderungsverfahren
http://bundesrecht.juris.de/hofv/BJNR165800993.html
trifft das auf alle unvermessenden Grundstücke egal wann das Haus errichtet wurde?

Ich hatte mein Altes Haus was vor 1700 errichtet wurde auf einen unvermessenen Hofraum
gekauft und die Notarin sagte 2004 das ich so lange wie ich nicht noch ein Haus auf dem Grundstück
bauen will es unvermessen bleiben kann, jetzt
kommt das Vermessungsamt und leitet eine Zwangsvermessung ein
was kann ich dagegen tun?
Im Kaufvertrag wurde das Grundstück so angegeben:

"Anteil an ungetrennten Hofräumen, Bestand-BL. 2044, Ortsteil xxx, Straße HN, Grundsteuermutterrolle:215
Gebäudemutterholle 92, - unvermessen "

mfG
Somba

Hallo,

es gibt eine öffentliche Verpflichtung zur Führung eines sogenannten
„Katasters“.
Bei uns hier in NRW nennt sich das zum B.
„Vermessungs-und Kataster-Gesetz“
Danach sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, eine
„Einmessung“ des Grundstückes (auf ihre Kosten) zu dulden.

Außerdem möchte ich anmerken,das man schon aus „ureigenstem“ Interesse
beim Kauf eines Grundstückes (sofern keine „Aktuellen“ Katatsterunterlagen vorhanden sind) dieses „Vermessen“ lassen sollte…
Schließlich bezahlt man für Grundstücke nicht unerhebliche Summen und da sollte man sich schon versichern,das die „Quadratmeterzahl“ auch stimmt…
Außerdem hat das auch noch Vorteile,falls irgendwann einmal
„Probleme“ auftauchen (sprich andere Nachbarn usw.).

mfg