Hallo,
das Gesetzt für das Bodensonderungsverfahren
„http://bundesrecht.juris.de/hofv/BJNR165800993.html“
trifft das auf alle unvermessenden Grundstücke egal wann das Haus errichtet wurde?
Ich hatte mein Altes Haus was vor 1700 errichtet wurde auf einen unvermessenen Hofraum
gekauft und die Notarin sagte 2004 das ich so lange wie ich nicht noch ein Haus auf dem Grundstück
bauen will es unvermessen bleiben kann, jetzt
kommt das Vermessungsamt und leitet eine Zwangsvermessung ein
was kann ich dagegen tun?
Im Kaufvertrag wurde das Grundstück so angegeben:
"Anteil an ungetrennten Hofräumen, Bestand-BL. 2044, Ortsteil xxx, Straße HN, Grundsteuermutterrolle:215
Gebäudemutterholle 92, - unvermessen "
mfG
Somba