Ungewisse Todesursache

Hallo,
man nehme folgenden Fall an, zu denen ich gerne Meinung hören möchte und Fragen habe:

Mutter und Tochter leben zusammen in einer Wohnung. Mutter ist schon 94 Jahre alt, leidet an altersbedingten Krankheiten, Demenz und ist die letzten Monate bettlägerig. Eines Nachts verstirbt die Mutter, laut Tochter, gegen 01.00 Uhr.

Die Tochter ruft den Notarzt, welcher erst um 02.20 Uhr eintrifft. Die Tochter erklärt dem Notarzt, das die Mutter bereits seit 8 Tagen schläfrig gewesen wäre, sämtliche Nahrungsaufnahme verweigert habe. Sie habe deswegen bereits vor 8 Tagen den Hausarzt gerufen, welcher erklärte, die Mutter lege im sterben, es wäre nichts mehr zu machen, man könne jeden Tag mit ihrem Ableben rechnen. Also habe sie, die Tochter, fast jeden Tag am Bett gesessen, um den Todeszeitpunkt nicht zu verpassen. Sie erklärt dem Notarzt, sie habe die Mutter nicht reaktiv und mit leblosen Eindruck vorgefunden.
Der Notarzt stellt nur noch den Tod der alten Dame fest, kann den Hausarzt telefonisch nicht erreichen. Also wird wann und wie auch immer die Kripo hinzu gerufen, welche erst um 03.45 Uhr erscheint.

Die Kripo untersucht die tote Dame ebenfalls, stellt fest, das die alte Dame ziemlich abgemagert wäre. Die Tochter wird nochmals befragt. Die Tochter gibt gegenüber der Kripo diesselben Erklärungen ab, wie gegenüber dem Notarzt, bis auf das sie hier sagt, sie habe kurz vor dem Tod der Mutter ein letzten Seufzer wahrgenommen, dann sei sie verstorben. Auch die Kripo kann den Hausarzt telefonisch in jener Nacht nicht mehr erreichen. Der Leichnam wird vorläufig beschlagnahmt. Später im Verlaufe des Tages soll die Kripo den Hausarzt erreicht haben, welcher telefonisch bestätigte, das er den Totenschein auf natürliche Todesursache ausgestellt hätte, die alte Dame hätte bereits seit zwei Wochen im Sterben gelegen. Die ganze Angelegenheit selbst wird dann der Staatsanwaltschaft übergeben, zur Entscheidung, ob eine Obduktion angeordnet werden soll. Die Kripo schreibt in ihrem Bericht u. a., das sie eine Obduktion nicht für nötig hält, aufgrund der Angaben des Hausarztes, ect. Somit wird die alte Dame später, ohne Obduktion, zur Beerdigung frei gegeben.

Die Tochter hält es weder für nötig, den Bruder, welcher in der Nähe lebt, von dem Tod der Mutter zu unterrichten, noch die Schwester, die weiter weg lebt. Von dem Tod erfahren sie erst einen Tag später über Dritte. Da die Tochter überhaupt keine Auskünfte gibt, weder über den Hergang des Ablebens, noch über die Todesursache, schaltet die Schwester einen Anwalt ein - ebenso auch, da die Tochter die rechtliche Betreuung für die Mutter hatte und der Erbfall eingetreten ist.

Die Tochter erklärt nur, die Mutter sei eines natürlichen Todes gestorben, Kripo usw. wären als Zeugen im Hause gewesen. Was die Erbsache anginge, so würde man näheres erfahren, wenn das Testament eröffnet wird. Die Verwandten fordern Unterlagen von der Staatsanwaltschaft an, aus dem der obige Hergang des Ablebens usw. genau so zu entnehmen ist. ´Vermerk: ungewisse Todesursache.

Die Verwandten überlegen nun, die Schwester anzuzeigen, wegen Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung und Unterschlagung von Geldern der Betreuten (verstorbenen Mutter). Gründe hierfür wären:
a) Die Schwester wurde bereits im Vorfeld einmal wegen den Verdacht auf Unterschlagung angezeigt. Damals bereits erteilte die Mutter ihrer Tochter Konto- und Depotvollmachten, wonach anschließend sämtliche Sparbücher der Mutter geräumt wurden, das Girokonto übermäßig mit Barabhebungen belastet wurden und auch mit diversen Rechnungen, die der Tochter zu zuschreiben sind. Damals wurde das Verfahren eingestellt, da die Tochter erklärte, Mutter habe alles gewußt, erlaubt oder die Tochter beauftragt soviel Geld abzuheben. Mutter bestätigte damals die Angaben der Tochter, ab damals wußte weder die Polizei noch andere Verwandte das Mutter bereits unter anfänglicher Demenz litt.

b) Die Tochter war ebenso Betreuerin der Mutter und muß dem AG gegenüber eine Schlussabrechnung abgeben, was nur Stück um Stück erfolgt. Bereits in den ersten einsichtigen Unterlagen müssen die Verwandten hier feststellen, das weiterhin übermäßig viel Bargeld vom Konto der Mutter geplündert wurde, über deren Verhältnisse. Die Tochter erklärt u. a. z. B. die Mietausgaben seien durch 2 Personen zu teilen, durch Tochter und Mutter, obwohl die Tochter verheiratet war und der arbeitslose Ehemann ebenfalls in der Wohnung lebte. Der Ehemann wird verschwiegen, dieses bemängelt bereits das AG. Andere Dinge, die regelmäßig hätten bezahlt werden müssen, wurden anscheinend nicht bezahlt, sondern das Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet… mehr Ausgaben getätigt, als die Mutter überhaupt zum Leben hatte….

c) Unterlassene Hilfeleistung. Die Tochter gibt gegenüber der Kripo an, die Mutter wäre seit einer Woche im Sterben gewesen. Sie widerspricht sich bereits was das Auffinden der Mutter in jener Nacht angeht. Erst heißt es, sie habe sie leblos gefunden, dann wieder sie habe einen letzten Seufzer von sich gegeben. Untypisch ist auch, das die Mutter Schmuck im Bett trug. Dieses hört sich eher so an, als sei sie noch in Ruhe zurecht gemacht worden, bevor der Notarzt gerufen werden soll. Die Tochter gibt an, sie habe Verwandte bereits im Vorfeld vom Ableben der Mutter unterrichtet. Auch das stimmt nicht, denn hätten die Verwandten das gewusst, hätten sie die Mutter wohl eher ins Krankenhaus einweisen lassen, u. a. da sie vermuten, das die Mutter die Nahrung verweigert, da sie in einem Hungerstreik getreten ist, da das Verhältnis zur Tochter zunehmend schlechter wurde. Die Polizei überzeugt sich nur telefonisch beim Hausarzt, das die Mutter im Sterben gewesen wäre, Krankenunterlagen werden nicht angefordert und auch den Verwandten bis heute nicht ausgehändigt. Jedenfalls lässt alles darauf schließen, das man eher eine alte Dame im Sterbeprozess sah, dessen nähere Todesursache sich nicht zu untersuchen lohnt. Die allerdings seit Tagen durch Nahrungsverweigerung abgemagert und qualvoll verhungert bzw. verdurstet sein muß. ??!!!

Wäre die Formulierung unterlassene Hilfeleistung hier richtig. ?
Sollten die Verwandten bei bereits vorausgegangener oberflächlicher Ermittlung ihr Anliegen an die Oberstaatsanwaltschaft richten. ? Würden die aufgeführten Gründe für eine nachträgliche Obduktion ausreichen und für Durchleuchtung der Konten der Tochter und deren Ehemann. ?

Danke
Birgit

Hi,

ich kann nur zur einigen Kleinigkeiten etwas sagen, und da auch nur aus rettungsdienstlicher Sicht:

Eines Nachts verstirbt die Mutter, laut Tochter, gegen 01.00 Uhr.

Die Tochter ruft den Notarzt, welcher erst um 02.20 Uhr eintrifft.

Da stimmt irgendetwas nicht. Entweder handelte es sich nicht um den Notarzt , sondern um den kassenärztlichen Notdienst , oder die Zeiten stimmen nicht.

Der Notarzt ist Teil des Rettungsdienstes und wird über die 112 (in manchen rückständigen Bundesländern auch noch über die 19222) alarmiert. Er kommt mit Blaulicht und Tüta und ist idR innerhalb von ~10 Minuten am Einsatzort.

Der kassenärztliche Notdienst ist irgendein Arzt, der gerade diesen Dienst übernommen hat, ohne großartige Zusatzausbildung, und kommt mit einem normalen PKW, mit dem er einen Fall nach dem anderen in Ruhe abklappert. Da würden die Zeiten passen.

Beide wären in diesem Fall - soweit sich das hier beurteilen lässt - okay.
Normalerweise ist zwar „Leblosigkeit“ eine klare Sache für den Notarzt, aber wenn der Hausarzt erst kurz vorher nochmal bestätigt hat, daß die alte Dame nunmal im Sterben liegt und da großes Gewese mit Reanimation, Elektroschock, Intensivstation etc. sie nur unnötig belastet, dann ist es völlig legitim, in diesem Fall „nur“ den kassenärztlichen Notdienst zur Todesfeststellung zu rufen.

Ein Notarzt würde übrigens in einem solchen Fall - sofern medizinische Unterlagen das zu erwartende Ableben bestätigen und keine Aussicht auf Heilung besteht - auch nichts mehr machen.

Also wird wann und wie auch immer die Kripo hinzu gerufen, welche erst um 03.45
Uhr erscheint.

Das ist bei einer ungeklärten Todesursache normal, die Zeiten auch.

Sie erklärt dem Notarzt, sie habe die Mutter nicht reaktiv und mit leblosen Eindruck
vorgefunden.

sie habe kurz vor dem Tod der Mutter ein
letzten Seufzer wahrgenommen, dann sei sie verstorben.

Diese beiden Aussagen müssen sich nicht widersprechen.

Die Verwandten überlegen nun, die Schwester anzuzeigen, wegen
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung und Unterschlagung von
Geldern der Betreuten (verstorbenen Mutter). Gründe hierfür
wären:

a) Die Schwester wurde bereits im Vorfeld einmal wegen den
Verdacht auf Unterschlagung angezeigt. Damals wurde das
Verfahren eingestellt

Damit ist das kein Grund mehr für einen Anzeige.

c) Unterlassene Hilfeleistung. Die Tochter gibt gegenüber der
Kripo an, die Mutter wäre seit einer Woche im Sterben gewesen.

Sie widerspricht sich bereits was das Auffinden der Mutter in
jener Nacht angeht. Erst heißt es, sie habe sie leblos
gefunden, dann wieder sie habe einen letzten Seufzer von sich
gegeben.

Siehe oben. Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch.

Untypisch ist auch, das die Mutter Schmuck im Bett
trug. Dieses hört sich eher so an, als sei sie noch in Ruhe
zurecht gemacht worden, bevor der Notarzt gerufen werden soll.

Oder vielleicht wurde sie in diesen Tagen grundsätzlich zurechtgemacht, weil das nahe Ableben erwartet wurde?

Die Tochter gibt an, sie habe Verwandte bereits im Vorfeld vom
Ableben der Mutter unterrichtet. Auch das stimmt nicht, denn
hätten die Verwandten das gewusst, hätten sie die Mutter wohl
eher ins Krankenhaus einweisen lassen,

Auf welcher Grundlage hätten sie das tun wollen?

Die allerdings seit Tagen durch
Nahrungsverweigerung abgemagert und qualvoll verhungert bzw.
verdurstet sein muß. ??!!!

Nun, die Nahrungsverweigerung ging wohl von ihr aus, nicht?
Ob das nun der Grund für den Tod war, ist dahingestellt.
Ob man sie zwangsernährt hätte, auch.

Wäre die Formulierung unterlassene Hilfeleistung hier richtig?

Eher nein. Maßgeblich dafür ist u.a. die Beurteilung der Lage durch den Hausarzt der Dame. Wenn der das alles soweit bestätigt -> keine unterlassene Hilfeleistung.

Gruß,

Malte.

hi,

man nehme folgenden Fall an, zu denen ich gerne Meinung hören
möchte und Fragen habe:

wie du willst.

a) Die Schwester wurde bereits im Vorfeld einmal wegen den
Verdacht auf Unterschlagung angezeigt.

wahrscheinlich von den netten geschwistern, gell
dann ist nämlich das hier gar nicht so abwegig:

Die Tochter hält es weder für nötig, den Bruder, welcher in
der Nähe lebt, von dem Tod der Mutter zu unterrichten, noch
die Schwester

Sollten die Verwandten bei bereits vorausgegangener
oberflächlicher Ermittlung ihr Anliegen an die
Oberstaatsanwaltschaft richten. ? Würden die aufgeführten
Gründe für eine nachträgliche Obduktion ausreichen und für
Durchleuchtung der Konten der Tochter und deren Ehemann. ?

alle fragen sind mit nein zu beantworten!

die verwandten sollten sich lieber schämen. wie es ausschaut
hatten die beiden geschwister keinen kontakt zur mutter und
brauchten sich keine gedanken um die pflege der alten dame zu machen.
jetzt beim kuchen verteilen kämpft jeder gegen jeden.

viel erfolg!

Danke

bitte
cu
alex

Hallo,

Die Tochter ruft den Notarzt, welcher erst um 02.20 Uhr
eintrifft. Die Tochter erklärt dem Notarzt, das die Mutter
bereits seit 8 Tagen schläfrig gewesen wäre, sämtliche
Nahrungsaufnahme verweigert habe. Sie habe deswegen bereits
vor 8 Tagen den Hausarzt gerufen, welcher erklärte, die Mutter
lege im sterben, es wäre nichts mehr zu machen, man könne
jeden Tag mit ihrem Ableben rechnen. Also habe sie, die
Tochter, fast jeden Tag am Bett gesessen, um den
Todeszeitpunkt nicht zu verpassen. Sie erklärt dem Notarzt,
sie habe die Mutter nicht reaktiv und mit leblosen Eindruck
vorgefunden.
Der Notarzt stellt nur noch den Tod der alten Dame fest, kann
den Hausarzt telefonisch nicht erreichen. Also wird wann und
wie auch immer die Kripo hinzu gerufen, welche erst um 03.45
Uhr erscheint.

Die Kripo untersucht die tote Dame ebenfalls, stellt fest, das
die alte Dame ziemlich abgemagert wäre. Die Tochter wird
nochmals befragt. Die Tochter gibt gegenüber der Kripo
diesselben Erklärungen ab, wie gegenüber dem Notarzt, bis auf
das sie hier sagt, sie habe kurz vor dem Tod der Mutter ein
letzten Seufzer wahrgenommen, dann sei sie verstorben. Auch
die Kripo kann den Hausarzt telefonisch in jener Nacht nicht
mehr erreichen. Der Leichnam wird vorläufig beschlagnahmt.
Später im Verlaufe des Tages soll die Kripo den Hausarzt
erreicht haben, welcher telefonisch bestätigte, das er den
Totenschein auf natürliche Todesursache ausgestellt hätte, die
alte Dame hätte bereits seit zwei Wochen im Sterben gelegen.
Die ganze Angelegenheit selbst wird dann der
Staatsanwaltschaft übergeben, zur Entscheidung, ob eine
Obduktion angeordnet werden soll. Die Kripo schreibt in ihrem
Bericht u. a., das sie eine Obduktion nicht für nötig hält,
aufgrund der Angaben des Hausarztes, ect. Somit wird die alte
Dame später, ohne Obduktion, zur Beerdigung frei gegeben.

Malte hat schon etwas zu dem Unterschied zwischen hausärztlichem Notdienst und dem wirklichen Notarzt geschrieben, wobei das aber in diesem Fall keine Rolle spielt. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Was Du beschreibst ist ein völlig normaler und alltäglicher Ablauf.

Wenn jemand mit 94 Jahren pflegebedürftig ist und verstirbt ist das normal, vollkommen normal ist auch wenn jemand in dieser Lebensphase exsikkiert/abgemagert ist und Nahrung zunehmend verweigert.

Die unterschiedlichen Aussagen der Tochter gegenüber Kripo und Arzt widersprechen sich ebenfalls nicht da Sterbende bekanntermaßen kurz vor dem Tod eine sog. Schnappatmung bekommen, der wie ein Seufzer ausschauen kann. Die Tochter mag das gegenüber dem Arzt nicht, der Kripo gegenüber wohl erwähnt haben - das läßt sich aber ganz einfach damit erklären daß hier zu unterschiedlichen Zeiten Aussagen der Tochter abgefragt wurden und sie dabei eine andere Wortwahl benutzt oder ein vorher nur vergessenes Detail erwähnt hat - in dieser nächtlichen Ausnahmesituation verständlich und kein Hinweis auf irgend etwas.

Es ist absurd der Tochter hier eine Falschaussage vorwerfen zu wollen und gerade auch die Tatsache daß die Schnappatmung von der Tochter wahrgenommen wurde spricht dafür daß sie diese gesehen hat - als medizinischer Laie kann sie sich das kaum aus den Fingern saugen wenn sie es nicht erlebt hat. Das alles deutet eher darauf hin daß die alte Dame wirklich eines natürlichen Todes gestorben ist.

Aus der Praxis kann ich Dir Folgendes sagen: Daß es hier überhaupt zur Alarmierung der Kripo und der anfänglichen Einstufung „unklare Todesursache“ gekommen ist anstatt gleich einen natürlichen Tod zu attestieren, das ist hier die eigentliche Auffälligkeit, eine „Panne“, denn in 99,9 von 100 Fällen dieser Art wird ohne jedes Wenn und Aber eine natürliche Todesursache bescheinigt.

Allein weil der „Notarzt“ den Totenschein nicht ohne Rücksprache mit dem Hausarzt ausfüllen wollte bzw. den natürlichen Tod bestätigen wollte ist überhaupt die ganze Maschinerie angelaufen, die nun den Eindruck erweckt daß die Dame vielleicht nicht „normal gestorben“ sei.

Alles was Du schreibst klingt aber völlig normal, unauffällig, passiert so jeden Tag hundertfach und jedes Mal gibt es keinerlei Komplikationen.
Verwunderlich ist in diesem Fall allein daß man erstmal von einer unklaren Todesursache ausging - wie geschrieben, in 99,9 von 100 Fällen dieser Art kommt es gar nicht zu solchen Verwirrungen.

Nebenbei sei bemerkt daß die deutschen Behörden regelmäßig froh sind wenn sich keine Verdachtsmomente gegen einen natürlichen Tod ergeben und Polizei+Staatsanwaltschaft versuchen so oft es irgend geht natürliche Todesursachen zu sehen. Deutschland hat eine im internationalen Vergleich sehr niedrige Rate an Obduktionen.
Wenn hier also sogar anfängliche Ermittlungen durch Kripo und Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden obwohl die natürliche Todesursache eigentlich klar war, dann spricht das eher dafür daß man hier schon besonders genau vorgegangen ist - und nicht, wie Du unterstellst, daß man einen womöglich nicht natürlichen Tod übersehen hat.

Die Tochter hält es weder für nötig, den Bruder, welcher in
der Nähe lebt, von dem Tod der Mutter zu unterrichten, noch
die Schwester, die weiter weg lebt. Von dem Tod erfahren sie
erst einen Tag später über Dritte. Da die Tochter überhaupt
keine Auskünfte gibt, weder über den Hergang des Ablebens,
noch über die Todesursache, schaltet die Schwester einen
Anwalt ein - ebenso auch, da die Tochter die rechtliche
Betreuung für die Mutter hatte und der Erbfall eingetreten
ist.

Die Tochter erklärt nur, die Mutter sei eines natürlichen
Todes gestorben, Kripo usw. wären als Zeugen im Hause gewesen.
Was die Erbsache anginge, so würde man näheres erfahren, wenn
das Testament eröffnet wird. Die Verwandten fordern Unterlagen
von der Staatsanwaltschaft an, aus dem der obige Hergang des
Ablebens usw. genau so zu entnehmen ist. ´Vermerk: ungewisse
Todesursache.

Die Verwandten überlegen nun, die Schwester anzuzeigen, wegen
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung und Unterschlagung von
Geldern der Betreuten (verstorbenen Mutter). Gründe hierfür
wären:
a) Die Schwester wurde bereits im Vorfeld einmal wegen den
Verdacht auf Unterschlagung angezeigt. Damals bereits erteilte
die Mutter ihrer Tochter Konto- und Depotvollmachten, wonach
anschließend sämtliche Sparbücher der Mutter geräumt wurden,
das Girokonto übermäßig mit Barabhebungen belastet wurden und
auch mit diversen Rechnungen, die der Tochter zu zuschreiben
sind. Damals wurde das Verfahren eingestellt, da die Tochter
erklärte, Mutter habe alles gewußt, erlaubt oder die Tochter
beauftragt soviel Geld abzuheben. Mutter bestätigte damals die
Angaben der Tochter, ab damals wußte weder die Polizei noch
andere Verwandte das Mutter bereits unter anfänglicher Demenz
litt.

b) Die Tochter war ebenso Betreuerin der Mutter und muß dem AG
gegenüber eine Schlussabrechnung abgeben, was nur Stück um
Stück erfolgt. Bereits in den ersten einsichtigen Unterlagen
müssen die Verwandten hier feststellen, das weiterhin
übermäßig viel Bargeld vom Konto der Mutter geplündert wurde,
über deren Verhältnisse. Die Tochter erklärt u. a. z. B. die
Mietausgaben seien durch 2 Personen zu teilen, durch Tochter
und Mutter, obwohl die Tochter verheiratet war und der
arbeitslose Ehemann ebenfalls in der Wohnung lebte. Der
Ehemann wird verschwiegen, dieses bemängelt bereits das AG.
Andere Dinge, die regelmäßig hätten bezahlt werden müssen,
wurden anscheinend nicht bezahlt, sondern das Geld in die
eigene Tasche gewirtschaftet… mehr Ausgaben getätigt, als die
Mutter überhaupt zum Leben hatte….

c) Unterlassene Hilfeleistung. Die Tochter gibt gegenüber der
Kripo an, die Mutter wäre seit einer Woche im Sterben gewesen.
Sie widerspricht sich bereits was das Auffinden der Mutter in
jener Nacht angeht. Erst heißt es, sie habe sie leblos
gefunden, dann wieder sie habe einen letzten Seufzer von sich
gegeben. Untypisch ist auch, das die Mutter Schmuck im Bett
trug. Dieses hört sich eher so an, als sei sie noch in Ruhe
zurecht gemacht worden, bevor der Notarzt gerufen werden soll.
Die Tochter gibt an, sie habe Verwandte bereits im Vorfeld vom
Ableben der Mutter unterrichtet. Auch das stimmt nicht, denn
hätten die Verwandten das gewusst, hätten sie die Mutter wohl
eher ins Krankenhaus einweisen lassen, u. a. da sie vermuten,
das die Mutter die Nahrung verweigert, da sie in einem
Hungerstreik getreten ist, da das Verhältnis zur Tochter
zunehmend schlechter wurde. Die Polizei überzeugt sich nur
telefonisch beim Hausarzt, das die Mutter im Sterben gewesen
wäre, Krankenunterlagen werden nicht angefordert und auch den
Verwandten bis heute nicht ausgehändigt. Jedenfalls lässt
alles darauf schließen, das man eher eine alte Dame im
Sterbeprozess sah, dessen nähere Todesursache sich nicht zu
untersuchen lohnt. Die allerdings seit Tagen durch
Nahrungsverweigerung abgemagert und qualvoll verhungert bzw.
verdurstet sein muß. ??!!!

Wäre die Formulierung unterlassene Hilfeleistung hier richtig.
?
Sollten die Verwandten bei bereits vorausgegangener
oberflächlicher Ermittlung ihr Anliegen an die
Oberstaatsanwaltschaft richten. ? Würden die aufgeführten
Gründe für eine nachträgliche Obduktion ausreichen und für
Durchleuchtung der Konten der Tochter und deren Ehemann. ?

Alles was ich hier lese ist übelste und unterste Schublade von Verwandten, die der Tochter jetzt mit hanhebüchenen Unterstellungen ein Fehlverhalten unterschieben wollen. Erst kümmert man sich nicht um die alte Dame, unterstützt auch die Tochter nicht und hat offenbar keinen guten Kontakt zu ihr - und jetzt meint man mit Unterstellungen und Behauptungen der Tochter das Leben schwer machen zu müssen? Pfui.

Alles was ich hier über die letzten Tage und den Tod der alten Dame gelesen habe ist absolut normal und unauffällig. Kripo und Staatsanwaltschaft fanden es offensichtlich auch so unauffällig daß sie nicht mal eine Obduktion angeordnet haben, geschweige denn Hinweise für einen nicht natürlichen Tod gesehen haben.

Wenn nun die Verwandtschaft meint mit an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen gegen die Tochter vorgehen zu müssen ist das unter aller Sau. Die haben sich früher nicht gekümmert, haben der Tochter schon mal unberechtigt Vorteilsnahme unterstellt - und das Gericht hat das widerlegt.
Die Tochter hat die alte Dame nach dem Tod wahrscheinlich für die Beerdigung hergerichtet - wie kann man da auf die Idee kommen zu unterstellen daß Schmuck im Bett ein Indiz für eine Straftat sei?
Daß es einen Formfehler bei der Erwähnung des Ehemanns der Tochter gab - eine kleiner Lapsus einer vermutlich von der Bürokratie überforderten Tochter, aber doch im Leben kein Hinweis auf Vorteilsnahme…

Ich kann nur den Kopf schütteln über soviel Boshaftigkeit und Intrigen seitens der Verwandten. Solltest Du zu dieser „netten“ Verwandtschaft gehören kann ich Dir nur dringend raten die Tochter in Ruhe zu lassen und Dich zu besinnen was für eine Scheiße ihr da eigentlich veranstaltet. Wer eigentlich vor Gericht gehört ist die Verwandschaft, die hier mit übler, unberechtigter Nachrede über die Tochter herzieht.

Gruß,

MecFleih

anmerkung
hi mecfleih,

dein artikel ist klasse. genauso
hab ich gedacht, du hast es perfekt
niedergeschrieben.

cu
alex

Hallo,
Deinen letzten Passus will ich überhört haben. Du hast doch garnichts gescheckt. ! Es geht hier um einen angenommenen Fall, der nicht der Wirklichkeit entsprechen muß. Vielleicht lernst Du erstmal richtig lesen. !

Gruß
Birgit

Hallo Birgit

Sieh doch McFlehs Artikel, auch diesen Passus, als genau so „angenommen“ wie deinen Ursprungsartikel.
Angenommen, getroffene Hunde bellen?

Gruß
Volker

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,

Deinen letzten Passus will ich überhört haben. Du hast doch
garnichts gescheckt. ! Es geht hier um einen angenommenen
Fall, der nicht der Wirklichkeit entsprechen muß. Vielleicht
lernst Du erstmal richtig lesen. !

Meine Aussagen über die Verwandschaft sind, wenn es ein fiktiver Fall ist, auch nur angenommen und betreffen dann in der Realität niemanden.
Komischerweise hab’ ich nach Deiner gereizten Antwort das Gefühl daß das alles gar nicht so fiktiv ist sondern Du ein Teil der Verwandschaft bist, ich ins Schwarze getroffen habe und Du angesäuert bist weil Du weder von mir noch von anderen die Aussagen bekommen hast, die Du gerne zur Bestätigung Eurer Position gelesen hättest.

Wenn alles fiktiv ist brauchste Dich nicht aufregen, wenn es doch ein wahrer Fall ist stehe ich zu allem, was ich geschrieben habe.

Gruß,

MecFleih

2 Like

Hallo Birgit!

What’s the Problem?

Ließe sich doch ganz leicht überprüfen. Einfach den Hausarzt anrufen, der bestätigt dann die Angaben der Tochter: dass er bereits eine Woche zuvor das Ableben als überaus wahrscheinlich angesehen hätte, oder auch nicht.

Wenn er es bestätigt, ist alles in Ordnung gelaufen, wenn nicht, dann nicht.

Was mich aber an der Schilderung der Sachlage stutzig macht, ist die Schilderung der Reihenfolge der 3 Argumente / Indizien gegen die Tochter.

In erster Linie sollte doch das vornehmlichste (Haup-)Argument stehen (also unter Punkt a.). Und das ist doch erst einmal das Argument der unterlassenen Hilfeleistung. Zudem hier die Vermutung der Qual bzw. dem Schaden an einem Menschen im Raum steht. Sollte daneben der finanzielle Aspekt nicht verblassen/hintenanstehen?

Hier wird gemutmaßt, eine Alte Frau ist qualvoll verstorben, weil sich ein Mensch persönlich berreichern wollte, und als vornehmliche „Opfer“ finden wir immer wieder die Verwandten.

Meiner Meinung nach stimmt die Perspektive der „Erzählung“ nicht, ob fiktiv oder auf Tatsachen beruhend. Mich würde freuen, wenn wir in einer Welt leben könnten, wo selbst in „hypothetischen“ Schilderungen das Wohl eines Menschen höher eingestuft wird als die finanziellen Interessen eines anderen Menschen.

Mit bestem Gruß
Patrick

Hallo!

Die Verwandten überlegen nun, die Schwester anzuzeigen, wegen
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung und Unterschlagung von
Geldern der Betreuten (verstorbenen Mutter). Gründe hierfür
wären:
a) Die Schwester wurde bereits im Vorfeld einmal wegen den
Verdacht auf Unterschlagung angezeigt. Damals bereits erteilte
die Mutter ihrer Tochter Konto- und Depotvollmachten, wonach
anschließend sämtliche Sparbücher der Mutter geräumt wurden,
das Girokonto übermäßig mit Barabhebungen belastet wurden und
auch mit diversen Rechnungen, die der Tochter zu zuschreiben
sind. Damals wurde das Verfahren eingestellt, da die Tochter
erklärte, Mutter habe alles gewußt, erlaubt oder die Tochter
beauftragt soviel Geld abzuheben. Mutter bestätigte damals die
Angaben der Tochter, ab damals wußte weder die Polizei noch
andere Verwandte das Mutter bereits unter anfänglicher Demenz
litt.

Einfache Frage: Wie soll sich die damalige (unwahrscheinliche) Geschäftsunfähigkeit ausgerechnet jetzt belegen lassen?
M.E. (zum Glück) keine Chance auf Erfolg. Scheint mir ein leider nicht seltener Streit ums Geld zu sein.
Interessehalber: Wie lange ist der Vorgang her?

b) Die Tochter war ebenso Betreuerin der Mutter und muß dem AG
gegenüber eine Schlussabrechnung abgeben, was nur Stück um
Stück erfolgt. Bereits in den ersten einsichtigen Unterlagen
müssen die Verwandten hier feststellen, das weiterhin
übermäßig viel Bargeld vom Konto der Mutter geplündert wurde,
über deren Verhältnisse. Die Tochter erklärt u. a. z. B. die
Mietausgaben seien durch 2 Personen zu teilen, durch Tochter
und Mutter, obwohl die Tochter verheiratet war und der
arbeitslose Ehemann ebenfalls in der Wohnung lebte. Der
Ehemann wird verschwiegen, dieses bemängelt bereits das AG.
Andere Dinge, die regelmäßig hätten bezahlt werden müssen,
wurden anscheinend nicht bezahlt, sondern das Geld in die
eigene Tasche gewirtschaftet… mehr Ausgaben getätigt, als die
Mutter überhaupt zum Leben hatte….

Ein ganz wichtiges Wort im Text: Anscheinend.
Denn offensichtlich weiss man nicht sicher.
Aber was soll das hier brigen. Das Vormundschaftsgericht prüft doch schon. Und mehr wie die Bemängelung des AG dürfte schwerlich zu beweisen sein.

c) Unterlassene Hilfeleistung. Die Tochter gibt gegenüber der
Kripo an, die Mutter wäre seit einer Woche im Sterben gewesen.
Sie widerspricht sich bereits was das Auffinden der Mutter in
jener Nacht angeht. Erst heißt es, sie habe sie leblos
gefunden, dann wieder sie habe einen letzten Seufzer von sich
gegeben. Untypisch ist auch, das die Mutter Schmuck im Bett
trug. Dieses hört sich eher so an, als sei sie noch in Ruhe
zurecht gemacht worden, bevor der Notarzt gerufen werden soll.
Die Tochter gibt an, sie habe Verwandte bereits im Vorfeld vom
Ableben der Mutter unterrichtet. Auch das stimmt nicht, denn
hätten die Verwandten das gewusst, hätten sie die Mutter wohl
eher ins Krankenhaus einweisen lassen, u. a. da sie vermuten,
das die Mutter die Nahrung verweigert, da sie in einem
Hungerstreik getreten ist, da das Verhältnis zur Tochter
zunehmend schlechter wurde. Die Polizei überzeugt sich nur
telefonisch beim Hausarzt, das die Mutter im Sterben gewesen
wäre, Krankenunterlagen werden nicht angefordert und auch den
Verwandten bis heute nicht ausgehändigt. Jedenfalls lässt
alles darauf schließen, das man eher eine alte Dame im
Sterbeprozess sah, dessen nähere Todesursache sich nicht zu
untersuchen lohnt. Die allerdings seit Tagen durch
Nahrungsverweigerung abgemagert und qualvoll verhungert bzw.
verdurstet sein muß. ??!!!

Entschuldige bitte, aber wenn die Todesursache wirklich unklar wäre, so wäre eine Obduktion erfolt. Auch das wäre ein leider nicht untypischer Schachzug im Krieg ums Geld, der ergebnislos bleiben dürfte.

Wäre die Formulierung unterlassene Hilfeleistung hier richtig.
?
Sollten die Verwandten bei bereits vorausgegangener
oberflächlicher Ermittlung ihr Anliegen an die
Oberstaatsanwaltschaft richten. ? Würden die aufgeführten
Gründe für eine nachträgliche Obduktion ausreichen und für
Durchleuchtung der Konten der Tochter und deren Ehemann. ?

Wohl kaum. Ich halte das für einen nicht untypischen Krieg ums Geld, den man als Banker immer wieder mit Grausen mitbekommt. Hoffentlich gibt es wenigstens keinen weiteren Streit um den Testamentinhalt.

Die Verwandschaft scheint mir ein bischen nach dem Motto vorzugehen:

langsam vor dem Sterben,
schnell beim Erben.

Wieso erfährt es denn der Bruder der „in der Nähe“ wohnt so spät? Besuchte er die Mutter nie? War die Verwandschaft gar froh, dass die dumme Tochter sich um die ganze Arbeit kümmert und man so nichts mit Mutter zu tun haben musste? Aber beim kassieren steht sie schnell auf der Matte. Un nun ist man enttäuscht, dass es wenig zu verteilen gibt.

Gruß ivo

Hallo Birgit,

nur ein Erfahrungsbericht

Die Tochter erklärt dem Notarzt, das die Mutter
bereits seit 8 Tagen schläfrig gewesen wäre, sämtliche
Nahrungsaufnahme verweigert habe. Sie habe deswegen bereits
vor 8 Tagen den Hausarzt gerufen, welcher erklärte, die Mutter
lege im sterben, es wäre nichts mehr zu machen, man könne
jeden Tag mit ihrem Ableben rechnen. Also habe sie, die
Tochter, fast jeden Tag am Bett gesessen, um den
Todeszeitpunkt nicht zu verpassen.

Meine Oma hat ca. drei Wochen mit minimalster Nahrungsaufnahme (1 eingeweichter Zwiebak bzw. 1 kleiner Joghurt pro Woche) vor sich hingedä
mmert, bevor sie gestorben ist. Da die gesamte Verwandtschaft Kontakt hatte, sind auch keine solche Unterstellungen gegen die pflegende Tochter aufgekommen.

Bei der Bewertung der finanziellen Seite schliesse ich mich den Vorpostern dem Grunde nach an. Interessant finde ich besonders, dass der in der Nähe lebende Bruder anscheinend nicht wöchentlich vorbeigeschaut hat.

Ciao maxet.

Hallo,

Auch hallo!

Deinen letzten Passus will ich überhört haben. Du hast doch
garnichts gescheckt. ! Es geht hier um einen angenommenen
Fall, der nicht der Wirklichkeit entsprechen muß. Vielleicht
lernst Du erstmal richtig lesen. !

Die Art, wie du deinen Ausgangsartikel angefangen hast und deine Aggression jetzt, wo sich hier so viele derart Mühe gegeben haben mit ihrer Antwort, zeugt davon, dass du unmittelbar betroffen bist! Meine Meinung!

Gruß

Renate

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Hallo,

warum konnte sich die liebe Verwandtschaft denn nicht ebenfalls um die alte Frau kümmern. Der Bruder wohnte doch wohl ganz in der Nähe …
Naja, und meine liebe Großmutter hat immer gesagt: Es ist besser mit einer warmen Hand zu geben, als mit einer kalten. So erübrigte sich dann auch eine Erbschaft.

lG Sylvi

Wäre die Formulierung unterlassene Hilfeleistung hier richtig.
?

Ja

Sollten die Verwandten bei bereits vorausgegangener
oberflächlicher Ermittlung ihr Anliegen an die
Oberstaatsanwaltschaft richten.

Ja

Würden die aufgeführten
Gründe für eine nachträgliche Obduktion ausreichen

Ja - an Schwester und Bruder wird vermutlich eine Obduktion durchgeführt.

und für
Durchleuchtung der Konten der Tochter und deren Ehemann. ?

Evtl.

Ich konnts mir nicht verkneifen, habe so einen ähnlichen Fall gerade
hautnah erlebt - das ist wie Hiroshima,
die Lebenden beneiden die Toten.