Ungewöhnlich hoher Miteigentumsanteil

Hallo Wissende,

als ein im WEG unerfahrener Zeitgenosse würde mich Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Angenommen, ein Teileigentum (zum Beispiel ein fiktiver Tiefgaragenplatz) in einer Wohnanlage ist ungewöhnlich hoch bewertet. Z.B. entsprechen in Miteigentumsanteilen 3 Tiefgaragenplätze einer 4-Zimmer-Wohnung. Preislich bekommt man aber für den Kaufpreis der 4-Zimmer-Wohnung einige Dutzend Tiefgaragenplätze.

Wenn nun die Teilungserklärung klar sagen würde, dass die Tiefgarage eine abgeschlossene Einheit ist und man als Besitzer eines Stellplatzes nur für die Tiefgarage haftet und herangezogen werden kann, welche möglichen Nachteile könnten wohl mit dem Erwerb des Stellplatzes verbunden sein? Natürlich zahlt man anteilig relativ viel Grundsteuer, aber gibt es da noch andere Punkte?

Gruß und schon einmal vielen Dank

Ted

Hallo,

ja, meist ist die Umlage an den Hauskosten (Instandhaltung, Gemeinkosten) am Anteil fest gemacht.

Gruß

Peter

Hallo Peter,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Angenommen, es gäbe eine eigene Rücklagenkasse für die Tiefgarage und die Instandhaltung der Tiefgarage wäre gemäß Teilungserklärung Sache der Besitzer der Einstellplätze, die der übrigen Gebäudeteile Sache der Wohnungsbesitzer. Die Pflege der Außenanlage würde anteilig umgelegt, also Fläche der Tiefgarage (Zufahrt, etc.) bezogen auf gesamte Gemeinschaftsfläche.

Sind noch irgendwelche Dinge zu beachten???

Gruß & Dank

Ted

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Hallo,

zumindest fällt mir sonst nichts ein.

Man sollte sich vorher informieren, wie hich die Instandhaltungsrücklage ist, wie hoch die laufenden Kosten für Grundsteuer, Nebenkosten, Verbrauchskosten usw. sind und ob Reparaturen anstehen.

Aber das ist ja eigentlich unabhängig davon. Das sollte man eh immer machen.

Gruß

Peter

Hallo mal wieder,

diese Punkte sind klar. Ich war mir nur unsicher wegen der ungewöhnlichen Aufteilung.

Vielen Dank für die Hinweise!

Gruß

Ted

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Hallo,

die Eigentumsanteile an einer WEG stehen im Kaufvertrag /Grundbuch
Die laufenden Kosten sog.Hausgeld wird je nach Verwalter etwas anders berechnet. Müll z.b. auf Grund der Personenzahl, Allegmeinstrom per Anteile, Instandhaltungen und Rücklagen meist auch nach Anteilen.
Verwalterkosten nach Einheiten usw. Wenn Ihr schon drauf gestossen seid, warum erkundigt ihr euch nicht beim Verwalter was da Sache? Der muss den Eigentümern Auskunft geben. Bei Kaufinteresse sollte er muss aber nicht. Da ist der Verkäufer gefragt. Alte Abrechnungen einsehen.!!!
Gruß
Schmidchen