Habe zwar jetzt nicht genau nachgelesen, aber ich denke, dass du auf der Fahrbahn fahren dürftest, da man dein Gefährt wohl nicht als „Fahrzeug“ iSd StVO qualifizieren würde.
Fraglich wäre noch, ob man es als „Rollschuh“ definieren könnte (was ich auch nicht denke), denn dann dürftest du zumindest Radfahranlagen in Ortsgebieten benützen.
Sonst an sich nur auf Gehwegen uä- aber da ist die Geschwindigkeit immer dem Fußgängerverkehr anzupassen (das gilt sogar auch für Inline Skater - auch wenn die das nicht gerne hören!)
Ob du auf einem Feldweg fährst oder nicht ist an sich irrelevant. Du müsstest schon auf eine Straße ohne öffentlichen Verkehr ausweichen, auf der dir der Straßenhalter das erlaubt.
Nun mal angenommen, ich bin so unvernünftig und ignoriere die Info - was kann mir da passieren, wenn ich mein Gefährt am Land (nicht im Stadtverkehr, wohlgemerkt - so verrückt bin auch ich nicht!) mal testen will?
Also, wenn meine Info stimmt - dann wird dir wahrscheinlich eine Verwaltungsstrafe drohen bis 10000,- Schilling nach § 99 StVO (ich habe das allerdings jetzt auch nicht genau nachgeprüft -> ist ja nicht ein alltäglicher Fall)
Sicherlich drohen dir allerdings zivil- und strafrechtliche Folgen, wenn ein Unfall passiert.
Also, wenn meine Info stimmt - dann wird dir wahrscheinlich
eine Verwaltungsstrafe drohen bis 10000,- Schilling nach § 99
StVO (ich habe das allerdings jetzt auch nicht genau
nachgeprüft -> ist ja nicht ein alltäglicher Fall)
Allein schon für das Fahren - oder erst im Falle eines Umfalles?
Sicherlich drohen dir allerdings zivil- und strafrechtliche
Folgen, wenn ein Unfall passiert.
Ja, aber wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf einem gottverlassenen Feldweg einen Unfall baue (mit Unfallgegner!)?
Also, wenn meine Info stimmt - dann wird dir wahrscheinlich
eine Verwaltungsstrafe drohen bis 10000,- Schilling nach § 99
StVO (ich habe das allerdings jetzt auch nicht genau
nachgeprüft -> ist ja nicht ein alltäglicher Fall)
Allein schon für das Fahren - oder erst im Falle eines
Umfalles?
Allein schon für das Fahren.
Sicherlich drohen dir allerdings zivil- und strafrechtliche
Folgen, wenn ein Unfall passiert.
Ja, aber wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf einem
gottverlassenen Feldweg einen Unfall baue (mit Unfallgegner!)?
So ein Feldweg ist ja eventuell keine Straße mit öffentlichem Verkehr, das ist nämlich nur eine solche, die von jedermann unter gleichen Bedingungen benützt werden kann - es kommt also auf die allgemeine Zugänglichkeit an.
Wahrscheinlich ist der Unfall nicht, aber wenn etwas passiert, dann kannst du nicht einwenden, der Unfall war unwahrscheinlich.