Namensnennung im Internet (spez. Seite) zulässig
Hallo theholygrail
nehmen wir mal an, A schuldet B einen größeren Geldbetrag, B
hat schon einen Titel, A hat aber einen Offenbarungseid
heißt inzwischen Eidesstattliche Versicherung (über das Vermögen)
geleistet.
A geht es aber scheinbar immer noch sehr gut, kauft teure
Klamotten ein usw.
Nur scheinbar.
B fehlen aber leider Beweise, dass A irgendwo Geld verdient,
z.B. schwarz oder noch irgendwo Geld gebunkert hat. Alle
rechtlichen Versuche über Gerichtsvollzieher usw. schlugen
bisher fehl.
Vermögensübersicht liegt vor? Ggf. Nachfragen zu Angaben gestellt?
B möchte eine ungewöhnliche Maßnahme ergreifen: in der
Lokal-Zeitung inserieren, dass jeder, der Beweise
heranschafft, eine Belohnung in Höhe von 50% des entspr.
Geldbetrages bekommt, der wiedergewonnen wird.
Das gleiche evtl. noch als Wurfpost in die lokalen Briefkästen
und Schreiben an alle örtlichen Unternehmen.
Geile Idee. Das würde so ziemlich jeder, na sagen wir fast jeder Gläubiger, auch tun wollen. Allein der Umstand, dass dies in D nicht stattfindet gibt Bedenken, dass es offensichtlich rechtlich problematisch ist. Ich erinnere mich da an die Aktion -Der schwarze Mann-. Der Gläubiger mietete einen „schwarzen Mann“ von einer Schwarzen-Mann-Agentur, also einen im schwarzen Frack gekleideter Kerl, der seinen Schuldner auf der Straße verfolgte, also dem Schuldner einfach nur mit Abstand hinterher lief I.d.R. mit Erfolg, denn etliche zahlten auf einmal. Dennoch wurde es gerichtlich unterbunden, soweit ich mich erinnere. Den Service gibt es heute nicht mehr.
Die Veröffentlichung im Internet, allerdings sachbezogen, ist erlaubt. Link
Es handelte sich um eine Handelsplattform für titulierte Forderungen. Das muss der Schuldner sich gefallen lassen.
Die Veröffentlichung in der Zeitung, wenn es ein Forderungsverkauf wäre, könnte demnach auch zulässig sein. Vielleicht aber auch nur in einer speziellen Handelszeitung für Forderungen; also ähnlich der speziellen Internetseite. Das wäre wieder was für die Gerichte. Denn es war keine allgemeine Internetseite, wo man eben mal einfch so Schuldnerdaten veröffentlicht.
Ansonsten dürfte es definitiv keine Unterstellung an den Schuldner sein, dass dieser Geld gebunkert hat oder schwarz arbeite o.ä. Das wäre strafbar. Denn der Gläubiger unterstellt ihm damit, öffentlich, Straftaten.
Anzeige: Wer weiß wo der Herr S sein Geld bunkert oder schwarz arbeit?
B müsste natürlich zumindest Namen und Ort von A nennen, damit
die Allgemeinheit weis, um wen es überhaupt geht.
Das hat anprangernde Wirkung. Wirft aber die Fragestellung auf, ob man das allgemein veröffentlichen kann. Nun ja ohne Titel sicher nicht, wie schon entschieden wurde. Link
Andere melden, dass es in D undenbar wäre. Link Der Schutz der Privatsphäre geht hier vor.
Könnte A dagegen etwas unternehmen bzw. muss B rechtliche
Folgen befürchten?
Offensichtlich 2x ja. Wäre eine interessante Sache für die Gerichte.
MfG