ungewöhnliche Maßnahme gegen Schuldner

Hallo,

nehmen wir mal an, A schuldet B einen größeren Geldbetrag, B hat schon einen Titel, A hat aber einen Offenbarungseid geleistet.

A geht es aber scheinbar immer noch sehr gut, kauft teure Klamotten ein usw.

B fehlen aber leider Beweise, dass A irgendwo Geld verdient, z.B. schwarz oder noch irgendwo Geld gebunkert hat. Alle rechtlichen Versuche über Gerichtsvollzieher usw. schlugen bisher fehl.

B möchte eine ungewöhnliche Maßnahme ergreifen: in der Lokal-Zeitung inserieren, dass jeder, der Beweise heranschafft, eine Belohnung in Höhe von 50% des entspr. Geldbetrages bekommt, der wiedergewonnen wird.
Das gleiche evtl. noch als Wurfpost in die lokalen Briefkästen und Schreiben an alle örtlichen Unternehmen.

B müsste natürlich zumindest Namen und Ort von A nennen, damit die Allgemeinheit weis, um wen es überhaupt geht.

Könnte A dagegen etwas unternehmen bzw. muss B rechtliche Folgen befürchten?

Grüße

Holygrail

Namensnennung im Internet (spez. Seite) zulässig
Hallo theholygrail

nehmen wir mal an, A schuldet B einen größeren Geldbetrag, B
hat schon einen Titel, A hat aber einen Offenbarungseid

heißt inzwischen Eidesstattliche Versicherung (über das Vermögen)

geleistet.
A geht es aber scheinbar immer noch sehr gut, kauft teure
Klamotten ein usw.

Nur scheinbar.

B fehlen aber leider Beweise, dass A irgendwo Geld verdient,
z.B. schwarz oder noch irgendwo Geld gebunkert hat. Alle
rechtlichen Versuche über Gerichtsvollzieher usw. schlugen
bisher fehl.

Vermögensübersicht liegt vor? Ggf. Nachfragen zu Angaben gestellt?

B möchte eine ungewöhnliche Maßnahme ergreifen: in der
Lokal-Zeitung inserieren, dass jeder, der Beweise
heranschafft, eine Belohnung in Höhe von 50% des entspr.
Geldbetrages bekommt, der wiedergewonnen wird.
Das gleiche evtl. noch als Wurfpost in die lokalen Briefkästen
und Schreiben an alle örtlichen Unternehmen.

Geile Idee. Das würde so ziemlich jeder, na sagen wir fast jeder Gläubiger, auch tun wollen. Allein der Umstand, dass dies in D nicht stattfindet gibt Bedenken, dass es offensichtlich rechtlich problematisch ist. Ich erinnere mich da an die Aktion -Der schwarze Mann-. Der Gläubiger mietete einen „schwarzen Mann“ von einer Schwarzen-Mann-Agentur, also einen im schwarzen Frack gekleideter Kerl, der seinen Schuldner auf der Straße verfolgte, also dem Schuldner einfach nur mit Abstand hinterher lief I.d.R. mit Erfolg, denn etliche zahlten auf einmal. Dennoch wurde es gerichtlich unterbunden, soweit ich mich erinnere. Den Service gibt es heute nicht mehr.

Die Veröffentlichung im Internet, allerdings sachbezogen, ist erlaubt. Link
Es handelte sich um eine Handelsplattform für titulierte Forderungen. Das muss der Schuldner sich gefallen lassen.
Die Veröffentlichung in der Zeitung, wenn es ein Forderungsverkauf wäre, könnte demnach auch zulässig sein. Vielleicht aber auch nur in einer speziellen Handelszeitung für Forderungen; also ähnlich der speziellen Internetseite. Das wäre wieder was für die Gerichte. Denn es war keine allgemeine Internetseite, wo man eben mal einfch so Schuldnerdaten veröffentlicht.

Ansonsten dürfte es definitiv keine Unterstellung an den Schuldner sein, dass dieser Geld gebunkert hat oder schwarz arbeite o.ä. Das wäre strafbar. Denn der Gläubiger unterstellt ihm damit, öffentlich, Straftaten.
Anzeige: Wer weiß wo der Herr S sein Geld bunkert oder schwarz arbeit?

B müsste natürlich zumindest Namen und Ort von A nennen, damit
die Allgemeinheit weis, um wen es überhaupt geht.

Das hat anprangernde Wirkung. Wirft aber die Fragestellung auf, ob man das allgemein veröffentlichen kann. Nun ja ohne Titel sicher nicht, wie schon entschieden wurde. Link
Andere melden, dass es in D undenbar wäre. Link Der Schutz der Privatsphäre geht hier vor.

Könnte A dagegen etwas unternehmen bzw. muss B rechtliche
Folgen befürchten?

Offensichtlich 2x ja. Wäre eine interessante Sache für die Gerichte.
MfG

Hallo,

Nur scheinbar.

Gehen wir mal davon aus, dass entweder ein reicher Verwandter hier größere Geldgeschenke rüberwachsen lässt oder irgendwo Geld gebunkert ist, aber nicht bei der eidesstattl. Versicherung angegeben wurde.

Vermögensübersicht liegt vor? Ggf. Nachfragen zu Angaben
gestellt?

Ja, ist demnach Einkommen nur unterhalb der Pfändungsgrenze und sonst kein Vermögen.

Geile Idee. Das würde so ziemlich jeder, na sagen wir fast
jeder Gläubiger, auch tun wollen. Allein der Umstand, dass
dies in D nicht stattfindet gibt Bedenken, dass es
offensichtlich rechtlich problematisch ist. Ich erinnere mich
da an die Aktion -Der schwarze Mann-. Der Gläubiger mietete
einen „schwarzen Mann“ von einer Schwarzen-Mann-Agentur, also

Das mit dem „schwarzen Mann“ fand ich auch gut, aber Problem war wohl, sich jeder im Prinzip auf öffentlichem Grund aufhalten kann, wo er will, aber auch niemanden belästigen darf.

einen im schwarzen Frack gekleideter Kerl, der seinen
Schuldner auf der Straße verfolgte, also dem Schuldner einfach
nur mit Abstand hinterher lief I.d.R. mit Erfolg, denn etliche
zahlten auf einmal. Dennoch wurde es gerichtlich unterbunden,
soweit ich mich erinnere. Den Service gibt es heute nicht
mehr.

Anzeige: Wer weiß wo der Herr S sein Geld bunkert oder schwarz
arbeit?

Klar, dieser Satz impliziert ja, dass Herr S Geld bunkert oder schwarz arbeitet.

B würde es formulieren:

Wenn mir jemand Informationen verschaffen kann, die zur Erfüllung der titulierten Forderungen gegen A, wohnhaft in X führen, zahle ich 50% des eingetriebenen Betrags.

Was könnte A überhaupt unternehmen?
Strafantrag wegen …?
Schadenersatz …?

Grüße

Holygrail

Abwandlung
Huhu,

ich bin rechtlich nicht so bewandert, deshalb habe ich eine Folgefrage
(Nur aus Interesse, ich habe keinen Schuldner):

Wäre es nicht weniger problematisch, wenn man die Veröffentlichungsarten (Zeitung, Einwurf) beibehält, aber einfach groß den eigenen Namen nennt?
„Ich, Max Mustermann, bekomme von jemanden Geld, der vorgibt, keins zu haben. Ich bin da anderer Meinung. Wer mir hilft, diese Person zu überführen, bekommt die Hälfte der Summe (evtl Summe nennen?). Nähere Informationen im persönlichen Gespräch. Gezeichnet Max Mustermann“

Mein Gedanke dahinter: Der Fall des TE spielt sicherlich in einer kleineren Stadt, in der die Namensnennung aus dem Ausgangsbeispiel schon Druck ausübt. Daher könnte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass der Schuldner von diesem Aufruf spitz kriegt, und vielleicht lieber von selber einlenkt. So hätte man doch nicht öffentlich geprangert, würde ich meinen?

Liebe Grüße
Lockenlicht

Antwort sollte unter Schritt2
Entschuldigung, ich bin in der Reihe verrutscht und meine Antwort und die Frage galten dem Schritt. :wink:

Liebe Grüße
Lockenlicht

1 „Gefällt mir“

Danke. Gute Idee.
Hallo.


„Ich, Max Mustermann, bekomme von jemanden Geld, der vorgibt,
keins zu haben. Ich bin da anderer Meinung. Wer mir hilft,
diese Person zu überführen, bekommt die Hälfte der Summe (evtl
Summe nennen?). Nähere Informationen im persönlichen Gespräch.
Gezeichnet Max Mustermann“

…Daher könnte die
Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass der Schuldner von diesem
Aufruf spitz kriegt, und vielleicht lieber von selber
einlenkt.

Gute Idee, gefällt mir. Man lässt es als Gläubiger garnicht soweit kommen, was möglicherweise widriges zu tun, sondern spekuliert darauf, dass der Schuldner das Flattern kriegt und sich von selbst beim Gläubiger meldet, um die Schuld zu begleichen. Im Grunde würde dann ein Zetteleinwurf in den Häusern der Straße des Schuldner reichen.
Müsste mal repräsentativ ausprobiert werden. Und kommt natürlich auch drauf an, ob das Schuldner sind, welche wirklich nichts haben oder nur so tun.
Aber Ideee ist gut.

Hallo,

„Ich, Max Mustermann, bekomme von jemanden Geld, der vorgibt,
keins zu haben. Ich bin da anderer Meinung. Wer mir hilft,
diese Person zu überführen, bekommt die Hälfte der Summe (evtl
Summe nennen?). Nähere Informationen im persönlichen Gespräch.
Gezeichnet Max Mustermann“

das ist ja mal ein sehr kreativer Vorschlag. Max Mustermann setzt dann natürlich seine Telefonnummer/Handynummer drunter, die der Schuldner auch kennt.
Natürlich sorgt Max dafür, dass der Schuldner von der Aktion weis, das Schreiben könnte ja, oh Wunder auch im Kasten des Schuldners landen und überall da, wo der Schuldner so einkauft, vorbeikommt usw.

Da ja kein Name genannt wird, kann der Schuldner wenig machen:wink:

Mein Gedanke dahinter: Der Fall des TE spielt sicherlich in
einer kleineren Stadt, in der die Namensnennung aus dem
Ausgangsbeispiel schon Druck ausübt. Daher könnte die
Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass der Schuldner von diesem
Aufruf spitz kriegt, und vielleicht lieber von selber

s.o. :wink:

einlenkt. So hätte man doch nicht öffentlich geprangert, würde
ich meinen?

Wenn der Schuldner einlenkt, super. Falls sich jemand findet, der ein paar Tausend Euro verdienen will und Beweise liefert, auch nicht schlecht.

Grüße

Holygrail

Hallo,

ich bin ziemlich sicher, dass weder diese noch die Lösung von Lockenlicht juristisch haltbar wäre, denn auch ein Schuldner hat Persönlichkeitsrechte, die der Gläubiger zu respektieren hat.

Und nur weil dieser nicht in der Lage ist, auf legalem Weg an sein Geld zu kommen, hat er nicht das Recht zu Merkwürdigkeiten, sondern er muss das Geld wohl als „Lehrgeld“ verbuchen und zunächst mal abschreiben.

Ich weise im Übrigen darauf hin, dass da sicherlich nicht Lenzen und Partner vor der Haustür stehen werden, um einem säumigen Kunden das Geld aus der Tasche zu prügeln ziehen.
Aber selbst wenn, hat ein Schuldner es sicher nicht hinzunehmen, dass ein Haufen Amateur-Detektive vom örtlichen Dorf-Sheriff geschickt werden, um seine Mülltonnen zu durchwühlen, seinen Arbeitskollegen „unauffällige Fragen“ zu stellen, seine Nachbarn zu belästigen, ihn zu „beschatten“, seinen Verwandten aufzulauern und gleichsam sein ganzes Leben zu durchleuchten.

Er hat bestimmte Dinge preiszugeben, wenn er den Offenbarungseid leistet. Und für das Durchleuchten dieser Dinge sind staatliche Stellen zuständig, soweit ich informiert bin, und nicht die Russen-Mafia.

Das war jetzt nicht sehr juristisch, sondern mehr mit Menschenverstand argumentiert.

Juristisch würde ich zunächst mal an Schadensersatz (§ 823 BGB) für zerstörtes Eigentum, gestohlene Post und Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Privatsphäre, Ehre) denken (oder was immer den „Detektiven“ sonst so einfällt).
Ich bin nicht sicher, ob man das dem Gläubiger als „Auftraggeber“ anlasten kann. Er wird ja so schlau gewesen sein und verbotene Handlungen vertraglich vorher ausgeschlossen haben.
Vielleicht über § 831 BGB, sofern die Vertragspartner als Verrichtungsgehilfen zu qualifizieren sind.
Anstiftung kommt wohl eher nicht in Betracht für die diversen Straftatbestände, die so private Helfer begehen könnten. Aber ich muss nochmal nachlesen, ob Anstiftung nicht auch fahrlässig möglich ist.

Grüße,
Larymin

wird durchgehen, sonst dito
Hallo Larymin


ich bin ziemlich sicher, dass weder diese noch die Lösung von
Lockenlicht juristisch haltbar wäre, denn auch ein Schuldner
hat Persönlichkeitsrechte, die der Gläubiger zu respektieren
hat.

Die Lockenlicht-Lösung sollte dann an der Stelle enden, dass der Gläubiger lediglich die Zettel verteilt und auf Reaktionsanfragen, obwohl er ja dazu auforderte, nicht reagiert. Dann gibt er keine Schuldnerangaben bekannt und mit dem Zettel hat er sowieso keine Schuldnerangaben preisgegeben.

D.h., dass der Gläubiger alleinig darauf spekuliert, dass sich der Schuldner bewegt sieht, jetzt zu zahlen.

Natürlich geht das nur, wenn der Gläubiger einen Schuldner hat, der ganz offensichtlich hinterm Berg hält. Jedem redlichen Schuldner ist damit nicht beizukommen, weil definitiv nichts zu holen ist. Dann sollte der Gläubiger auch derartiges unterlassen.
Aber eben nicht nur bei Lenßen & Coll. weiß man, dass es in der Tat üble Schuldnergesellen in D gibt.

Ansonsten gehe ich mit deiner Darstellung absolut konform, dass der redliche Schuldner nicht noch zusätzlich durch einen übereifrigen Gläubiger drangasliert werden sollte. Er hat es ohnehin schwer genug. Viele versuchen wieder auf die Füße zu kommen, haben es aber schwer. Es gibt z.B. AG, die Schuldner nicht einstellen wollen. Oder der Fall bei KiK glaube ich war es, wo die Neueingestellten Verkäuferinnen im Nachgang mit Schuldnerlisten abgeglichen wurden und bei „Treffer“ innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt wurden. Nur zufällig wurde der wahre Grund aufgedeckt. KiK dachte (oder denkt noch), dass Schuldner klauen würden.