ungewöhnlicher Satz im Zeichnungsvertrag f. Aktien

Guten Tag,

die Green City Energy GmbH wird zur AG umgewandelt. Durch meine Options-Genussrechte darf ich 20 Aktien zu je 1 Eur erwerben, wenn ich einen Zeichnungsvertrag unterschreibe. Am Ende dieses Vertrages steht folgender Satz, den ich nicht verstehe:

„Den zur Durchführung der Kapitalerhöhung erforderlichen Zeichnungsschein wird die Gesellschaft mir bei Bedarf zur Verfügung stellen.“

Meine Bitten an die Gesellschaft, den Satz zu erläutern, wurden bisher konsequent ignoriert. Kann mir jemand sagen, ob dieser Satz eine Verpflichtung für mich bedeutet? Ist Vorsicht geboten?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten!

Gruß Chris

Hallo Chris,

ein Zeichnungsschein ist etwas Übliches:
Definition:
Schein, auf dem sich der Erwerber eines neu ausgegebenen Wertpapiers zum Erwerb und zur Bezahlung des auf dem Zeichnungsschein angegebenen Emissionskurses zu den vorgesehenen Bedingungen (Zeichnungsbedingungen) verpflichtet. Bei Kapitalerhöhungen einer AG gegen Einlagen ist ein Zeichnungsschein gemäß § 185 AktG erforderlich.

Manchmal wird er nicht benötigt wenn z.B. die neue AG für alle Investoren einen globalen Zeichnungsschein abgibt. Wenn doch, wird er zugeschickt und muss unterschrieben werden.

MFG
SellTrades.de

Guten Tag,

leider kann ich nicht weiter helfen.

Viele Grüße