…also dass das Kind in solchen Fällen einen Unterhaltsanspruch hat ist klar - das wird ja hier auch nicht wirklich abgestritten. Ein Kind kann ja nichts dafür.
Ein derartiges Verhalten einer Frau finde ich persönlich einfach nur widerlich - und zwar aus moralischer und menschlicher Sicht, nicht aus juristischer. Warum man das verteidigen soll und dann auch noch um noch eins draufzusetzen quasi den Spieß einfach umdreht, indem man den Reingelegten plötzlich zum Schuldigen stempelt ist mir ein völliges Rätsel.
Es geht dem Fragesteller ausdrücklich um
die Möglichkeit, dass die Frau ABSICHTLICH die Pille weglässt,
um die Schwangerschaft herbeizuführen.
Man muss das noch verschärfen, …„ABSICHTLICH die Pille weglässt, um die Schwangerschaft durch eine Täuschung (!) herbeizuführen.“ Die Täuschung ist nämlich deswegen ursächlich, da es nach dem Sachverhält ohne diese eben nicht zum Verkehr kommt - und genau das ist der Knackpunkt. Nicht die Schwangerschaft auf Grund des Verkehrs, sondern der Verkehr auf Grund einer Täuschung.
Und dass es nicht in Ordnung ist, jemanden durch eine vorsätzliche Täuschung zu einer Handlung zu verleiten ist ganz offensichtlich - das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Man muss schon wirklich sehr einseitig oder verdreht denken, um das moralisch für richtig zu halten.
Ganz einfach, Tom: Weil es so leicht ist, denn Mann als den Buhmann darzustellen. Ich bin mir 100%-ig sicher, dass Ann ganz anders argumentieren würde, wenn der Fall umgekehrt läge, wenn also z.B. der Mann seiner neuen Partnerin eine Vasektomie vortäuscht. Frauen wie Ann interessiert nicht, was Recht oder gerecht ist, sie argumentieren ergebnisorientiert, und das Ergebnis muss hier auf Teufel komm raus lauten:
Übrigens bin ich der Meinung, dass die Frau dem Mann durchaus schadensersatzpfichtig ist (scheint mir sehr streitig zu sein). Natürlich ist nicht das Kind der Schaden, sondern die Unterhaltspflicht. Und das Ergebnis ist auch nicht unbillig, denn die Unterhaltspflicht besteht ja trotzdem, und der Unterhalt ist nicht der Pfändung unterworfen, so dass insbesondere auch die Aufrechnung ausscheidet und das benötigte Geld faktisch unabhängig davon zur Verfügung steht, ob die Frau nun arm oder reich ist.
…das sie sich durch Täuschung eines anderen, der ihr dieses Kind eben gerade nicht an den „Hals“ hängen wollte, selbst vorsätzlich an den „Hals“ geholt hat! Etwas bewusst unvollständig zu betrachten ist unseriös!