Ungewollt Kind?

Hallo,

ich habe eine eher ungewöhnliche Frage an euch;vllt kann mir jemand helfen:

Der Fall sit folgender :
X (männlich) und y (weiblich) sind jeweils 21 und seit 4 Monaten zusammen.
X möchte weiterhin studieren und denkt noch nicht an Kinder,y lässt aber häufiger durchblicken dass sie gerne ein Kind hätte und dann zu Hause bleiben möchte (am besten keine Ausbildung,kein studieren etc.).
Das ist schon sehr belastend für x aber was jetzt erschwerend hinzukommt:
y will demnächst anfangen,die Pille zu nehmen…x hat nun ANgst dass y behauptet,die Pille zu nehmen,es in Wirklichkeit aber nicht tut und x mehr oder weniger ein Kind ‚‚unterjubeln‘‘ könnte.

Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?

Hoffe mir kann jemand helfen!

Hallo,

Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom
nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?

Hoffe mir kann jemand helfen!

nein. Lauf, so schnell Du kannst.

Disclaimer: Dies ist keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern dringend notwendige und zumutbare Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB.

Gruß,

Malte

Hi,

rechtlich kannst du dich da nicht absichern.

Nur selbstverantwortlich dich um die Verhütung
kümmern.

Aber wenn du ihr in so einer wichtigen Frage
nicht trauen kannst,
kann ich mich nur Maltes Rat anschließen:
LAUF!

Gruß
Elke

Ungewollte Vaterschaft
Hallo,

Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom
nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?

Um es brutal auf den Punkt zu bringen (trifft natürlich nur auf Heteros zu *g*): wer vögelt, muß damit rechnen, eine Schwangerschaft zu verursachen - wer eine Schwangerschaft verursacht, hat für das Kind aufzukommen. Punktum!

Mehr noch: X ist nicht nur gegenüber dem Kind sondern auch gegenüber Y unterhaltspflichtig. Was den Unterhaltsanspruch von Y angeht, gibt es zwar einige Ausnahmen (berühmtes Beispiel: Y durchlöchert absichtlich die Kondome aus dem gemeinsamen Nachttischchen), durch die der Unterhaltsanspruch verwirkt sein könnte, hinsichtlich des Kindes gibt es da aber ‚No mercy‘.

Als Vater hat X aber natürlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Gruß
Renee

Hallo,

Disclaimer: Dies ist keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern
dringend notwendige und zumutbare Hilfeleistung im Sinne des §
323c StGB.

Diesen Paragraphen muss ich mir merken. Hier hilft wirklich keine langatmige Diskussion.

Gruß Volker, ich habe mal wieder was dazu gelernt.

hm… laß mal überlegen… du könntest vielleicht das kind verklagen, wenn es uneingeladen kommt. vielleicht wegen kindlichem hausfriedensbruch oder so? darauf steht pampersentzug nicht unter 12 monaten.

oder werd besser du erst mal erwachsen. fang erst mit bumsen an, wenn du auch mit den konsequenzen leben kannst.

*kopfschüttel*
ann

Schade, dass du dafür Sternchen bekommst.

Natürlich kann man zu dem Fragesteller einiges sagen, z.B.:

  1. Komische Beziehung, wenn du ihr das zutraust

  2. Verhüte doch selbst

Aber so zu tun, als sei der Fragesteller „nicht erwachsen“, ist unverschämt und völlig unnötig. Im Übrigen: Sollte die Frau das, was er befürchtet, wirklich tun, wäre das IHRE Untat und nicht seine. Es wäre schlicht und ergreifend ein hinterhältiger Trick.

Levay

4 „Gefällt mir“

Ob hinterhältig oder nicht…
… es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig ist.

Gruß
Renee

Hallo!

oder werd besser du erst mal erwachsen. fang erst mit
bumsen an, wenn du auch mit den konsequenzen leben kannst.

Schließe mich Levay an und stelle auch die Frage, wie man für so ein niveuloses Geschwafel noch Sternchen bekommen kann.
Da würde ich der Antwortenden, die sich nach ihrem Profil in einem durchaus erwachsenen Alter befindet, anraten, sich auch so zu verhalten.
Wenn man in einem Rechtsbrett nichts anderes beizusteuern hat als „Erst bumden wenn man mit den Konseuenzen leben kann“ dann würde ich mal entgegnen „Erst schreiben, wenn man wirklich was zu sagen hat“.

Wenn diese Frage so dermaßen abwegig wäre, wenn sie so verdammt einfach zu beantworten wäre, dann hätte sich nicht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHZ 97, 372, nicht umsonst als „Pillenfall“ bezeichnet, mit eben dieser Frage befassen müssen.

Die Gründe, die gegen einen Anspruch gegen die Mutter sprechen, sind zwei. In diesem speziellen Fall hatten die beiden einen „Vertrag“ geschlossen, der die zukünftige Mutter verpflichtete, die Pille zu nehmen. Dann könnte sich theoretisch ein Schadensersatzanspruch aus §§ 311 I, 280 I BGB ergeben. Der BGH war aber der Ansicht, die Frage der Empfängnisverhütung spiele sich in einem derart intimen persönlichen Bereich ab, dass diese Frage einer vertraglichen Regelung nicht zugänglich sei und man bei der Mutter nicht von einem Rechtsbindungswillen ausgehen könne. Darüber hinaus könnte man, wenn man den Rechtsbindungswillen bejahen würde, an Sittenwidrigkeit denken.
Ein Anspruch aus § 823 I BGB käme in Betracht, hier könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein, das wohl auch das Recht auf die eigene Familienplanung umfasst. Allerdings hat natürlich auch die Mutter dieses Recht.
Darüber hinaus sprechen rein praktische Gründe gegen die Annahme eines Anspruchs des Vater gegen die Mutter wegen seiner Unterhaltspflicht. Das würde nämlich die Mutter derart stark finanziell belasten, dass man das Kindeswohl gefährdet sehen könnte.
So. Wie man sieht, können auch Kondom-, Pillen-, Bums-, und Beischlafbezogene Fragen rechtlich vernünftig beantwortet werden.

Lieben Gruß und immer schön aufpassen, mit wem man sein Bett teilt.

Florian.

Florian.

4 „Gefällt mir“

Hallo!

… es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind
unterhaltspflichtig ist.

Es könnte aber, wenn man mal juristisch an die Sache ran geht und nicht nur hin und her lamentiert neben der Unterhaltspflicht des Vaters einen Schadensersatzanspruch desselben gegen die Mutter aus § 823 I BGB geben, mit dem er sich eben seine Unterhaltslast von der Mutter wieder zurückholen könnte.
Das ist im Ergebnis zu verneinen, aber man kann dran denken. Deswegen hilft auch die Antwort nach der Unterhaltspflicht des Vater gegenüber dem Kind nicht wirklich weiter, um eine abschließende Lösung zu finden. Für Einzelheiten verweise ich gern auf mein obiges Posting.

Florian.

Aber so zu tun, als sei der Fragesteller „nicht erwachsen“,
ist unverschämt und völlig unnötig. Im Übrigen: Sollte die
Frau das, was er befürchtet, wirklich tun, wäre das IHRE Untat
und nicht seine. Es wäre schlicht und ergreifend ein
hinterhältiger Trick.

Levay

Hallo Levay,
und wenn das Kondom reisst, dann verklag ich die Kondom-Fabrik?
Sorry, ich muss Ann Recht geben. Entweder selber auf Nummer sicher gehen, oder es halt ganz lassen.
Das sagt mir mein Menschenverstand. Denn beim Sex sind schliesslich beide zugange also sind sie auch beide für die Folgen(ob ungewollt oder nicht) verantwortlich.
Grüße
Almut

1 „Gefällt mir“

Hallo!

und wenn das Kondom reisst, dann verklag ich die
Kondom-Fabrik?

Dafür gibt es ja immer noch die Pille danach, solchen Fällen kann man begegnen. Abgesehen davon ist mir mein Leben lang noch kein Kondom gerissen und es wird sich wohl in so gut wie Fällen schlicht und einfach um falsche Handhabung handeln.
Hier geht es aber um Hinterlist, Unehrlichkeit und Eigensucht, die man schonmal juristisch unter die Lupe nehmen kann. Ich finde nichts verwerfliches daran, sich diese Frage zu stellen. Wenn wir uns eine ansonsten glückliche Beziehung vorstellen, in der sich die Partner berechtigterweise vertrauen, in der die Frau dann plötzlich ihrem Mutterinstinkt folgend gegen den Wunsch des Partners die Pille heimlich absetzt und so ein Kind entsteht, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass das nicht mit „Dann musst Du halt zahlen, hast ja Deinen Spaß gehabt“ abgetan werden kann, sondern dass da wirklich ein ziemlich verwerflicher Vertrauensbruch stattgefunden hat.

Das sagt mir mein Menschenverstand.

Wir sind ja nicht im Forum „Gesunder Menschenverstand“, nech?

Gruß,

Florian.

2 „Gefällt mir“

florians und levays postings…
…haben mich in meiner meinung noch bestärkt.

ciao
ann

HAllo

Eure juristischen Spitzfindikeiten in allen Ehren
(ja, ich weiß, wo wir hier sind - trotzdem).
Egal, wer juristisch nun „Schuld“ hat, wer wen
verklagen kann und sogar „Recht“ bekommen könnte

  • in Anbetracht der Tatsache, dass bei einer solchen
    Tat ein Kind entsteht, das absolut
    nichts dafür kann, dass beide Eltern keinen
    Gedanken an es verschwendet haben, finde ich eure
    Überlegungen nach reiflicher Überlegung doch zynisch.

Gruß

Elke

1 „Gefällt mir“

…haben mich in meiner meinung noch bestärkt.

Spricht nicht gerade für dich.

Levay

2 „Gefällt mir“

und wenn das Kondom reisst, dann verklag ich die
Kondom-Fabrik?

? Wo habe ich etwas geschrieben, was in diese Richtung geht?

Sorry, ich muss Ann Recht geben.

Das muss dir nicht für MICH Leid tun, sondern für dich.

Entweder selber auf Nummer
sicher gehen, oder es halt ganz lassen.

Ja, spricht ja auch nichts dagegen. Nur ist das nicht das, Ann gesagt hat. Sie hat nur gesagt, dass jemand mit einer solchen Frage nicht erwachsen ist. Des Weiteren hat sich indirekt gesagt, dass niemand Sex haben sollte, der kein Kind großziehen kann (!!!) Dabei muss in Wahrheit bei ordnungsgemäßer Verhütung das Restrisiko einer Schwangerschaft als so gering gelten, dass es vertretbar ist. Soll man jetzt allen 16-Jährigen dieser Welt verbieten, miteinander zu schlafen? So ein Unsinn.

Das sagt mir mein Menschenverstand. Denn beim Sex sind
schliesslich beide zugange also sind sie auch beide für die
Folgen(ob ungewollt oder nicht) verantwortlich.

Das ist zwar grds. richtig, aber natürlich nicht in dem hier angenommenen Fall. Es geht dem Fragesteller ausdrücklich um die Möglichkeit, dass die Frau ABSICHTLICH die Pille weglässt, um die Schwangerschaft herbeizuführen. Um da die gleiche Verantwortung des Mannes zu sehen, muss man schon - sorry - ziemlich verblendet sein. Ich nehme an, dass Ann und du dieses Ergebnis auch in erster Linie vertritts, weil man damit „gegen den Mann“ sein kann. Es widerspricht ja nun wirklich allen Regeln von Recht (und Anstand), dass der eine etwas tut und der andere gleichermaßen dafür verantwortlich ist.

Dass der Mann trotzdem unterhaltspflichtig wäre, liegt nur daran, dass Unterhaltspflicht schließlich nicht so eine Art „Strafe“ ist. Wäre es das, wäre der Mann in dem Fall, dass die Frau ABSICHTLICH die Pille weglässt, ohne es dem Mann zu sagen, ganz allein verantwortich. Denn Kausalität ist nicht dasselbe wie Verantwortlichkeit.

Levay

  • der es nicht leiden kann, wenn man auf Teufel komm raus zu Gunsten von Frauen argumentiert, obwohl doch offensichtlich ist, auch wenn es noch so abwegig sei -
5 „Gefällt mir“

Dann liest du vielleicht irgendwas rein, was niemand gesagt hat.

Mir ging es z.B. nur darum zu sagen, dass man dem Fragesteller nicht gleich die nötige erwachsene Reife absprechen kann, nur weil er diese Frage gestellt hat.

Ich habe mich juristisch ÜBERHAUPT nicht geäußert und finde es daher überflüssig, von „unseren“ juristischen Spitzfindigkeiten zu reden. Weder weißt du, welche rechtswissenschaftliche Ansicht ich vertrete, noch weißt du, welches Ergebnis ich rechtspolitisch für gut und richtig erachte.

Mir geht es nur darum, dass es ein Unding ist, so zu tun, als sei - moralisch gesehen - der Mann doch selbst Schuld, wenn die Frau absichtlich die Pille weglässt. So würde unsere liebe Anna im Leben nicht argumentieren, wenn sich die Sache andersrum verhielte; dann wäre der Mann „das Schwein“, und da gehe ich jede Wette ein.

Levay

1 „Gefällt mir“

… es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind
unterhaltspflichtig ist.

Und wo um alles in der Welt habe ich mich dazu geäußert? Nirgendwo?

Eben! Ich habe nichts zu der Frage von Unterhaltspflichten oder Regress gesagt.

Levay

Hallo,

Ich habe mich juristisch ÜBERHAUPT nicht geäußert

Du nicht, ich nehme das „ihr“ zurück (allerdings
zu meiner Verteidigung gab es schon Diskussionen hier,
wo es anders lief und ich habe mich auch bewusst nicht
an ein Posting von dir angehängt).
Was du über „Strafe“ in Bezug auf Unterhaltspflicht
geschrieben hast, finde ich gut.

Mir geht es nur darum, dass es ein Unding ist, so zu tun, als
sei - moralisch gesehen - der Mann doch selbst Schuld, wenn
die Frau absichtlich die Pille weglässt.

Das wiederum habe ich nicht behauptet.
Mir ging es lediglich darum, dass man in diesen Diskussionen
gern das Kind vergisst, weshalb mir ja deine
Bemerkung über Unterhaltspflicht so gefallen hat.

Gruß
Elke

Hallo!

Du nicht, ich nehme das „ihr“ zurück

Dann bleibe ja nur noch ich :wink: Dann möchte ich aber auch mal anregen, mein Posting zu Ende zu lesen. Ich habe einfach nur geschrieben, dass man sich die ganze Sache durchaus mal juristisch ansehen kann und nichteinmal durch Spitzfindigkeiten ebenso wie der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis kommen kann, dass der nette Herr in einem solchen Fall eben Pech gehabt hat und natürlich seine Unterhaltspflicht erfüllen muss.
Allein die Tatsache, dass ich das, was das gesunde Rechtsempfinden wohl jedem direkt sagt (so kam’s ja auch deutlich raus), mit einer juristischen Argumentation untermauern wollte macht mich noch nicht zu einem spitzfindigen Winkeljuristen :wink: Das zu erkennen, setzt natürlich voraus, dass man mein Posting bis zum Ende liest.

Gruß,

Florian.