Es handelt sich hier nicht um eine Sachversicherung.
Hier würden die Beiträge eingeklagt, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
(Hausrat, Unfall, Haftpflicht), sondern um eine Versicherung aus der Sparte Renten oder Leben.
Hier wird der Vertrag bei Nichtzahlung storniert.
Es hat keine weiten Konsequenzen für Dich.
Viele grüße
Julius Jordan
Heißt eine schriftliche Kündigung und Zurückbuchung der
Beträge sollte das Problem lösen ohne weitere Konsequenzen?