Ungewollt Versicherung abgeschlossen

Sers,

folgendes:

Im Internet nach einer Rentenversicherung geschaut.
Bei HUK dann fündig geworden, das ganze Online Prozedere durchgemacht. Da ich nicht davon ausgegangen bin, dass ich über das Internet eine Versicherung abschließen kann, nicht allzuviel durchgelesen, muss ich wohl zu meinen Lasten zugeben.
Nach einigen Tagen dann einen schönen A4 Brief bekommen, da ich inzwischen aber von dieser Versicherung nicht mehr angetan war, ging der direkt in die Ablage, in der Meinung das es sich hier um den zu unterschreibenden Vertrag handelt.
Nun heute gesehen das mir zum 1. Juni und 1.Juli Versicherungsbeiträge abgebucht wurden.
Den Brief hervorgekramt und gesehen, dass das überhaupt kein Vetragt war, sondern der Versicherungsschein.
Scheiße gelaufen, nicht ganz unschudig.

Frage 1, ist der Vertrag bindend? Vor allem wenn ich behaupten würde besagten Brief nie bekommen zu haben.
Frage 2, wenn ich Kündige, was von meinem Geld erhalte ich wieder.

Hallo Sers,

durch den Rücktritt wird ein wirksam zu Stande gekommener Vertrag durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht. Haben Sie, als Versicherungsnehmer (VN) bei Antragstellung sämtliche allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten, so haben sie ab Erhalt der Verbraucherinformationen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Wurde der Antragsteller nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, hat aber alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein 1-monatiges Rücktrittsrecht ab Zahlung des ersten Beitrags.
Wenn die Police nicht per Einschreiben gekommen ist und sie den erhalt auch sonst nicht bestätigt haben ist ein Beweis des Erhaltes schwirig.

Die Beiträge kann man duch die eigene Bank bis zu 3 Monate einfach zurückbuchen lassen.

Grußß der Ruhestandsplaner

Hallo,

ja, der Vertrag ist bindend.
Kündigen können sie selbstverständlich. Je nachdem mit welcher Laufzeit sie ihn abgeschlossen haben, idR. nach 1 Jahresbeitrag.

Schreibe an die Versicherung, dass Du den Vertrag nicht willst. ( Betrifft: VS Nr. … Sehr geehrte Damen und Herren, ich trete von diesem Vertrag zurück.)
Wenn die Versicherung damit nicht einverstanden ist, keine Angst, die Beiträge werden nicht eingeklagt.
Die Lastschrift gibst Du an Deine Bank mit der Bitte, die abgebuchten Beiträge zurückzubuchen. Das ist 6 Wochen lang möglich. Mache das bitte gleich.
Viel Erfolg
Julius Jordan

hallo…mein einzug der ersten rate, beitragszahlung,
ist das vertragsverhaeltnis eingegangen, bzw. rechtswirksam.

Kuendige den vertrag schriftlich, per einschreiben, zum naechst moeglichen termin

Hier gibt es Kuendigungsfristen !!!

Die Versicherung muss Dein Kuendigunsschreiben
schriftlich bestaetigen und in dem Schreiben
steht ebenfalls der genau Termin zu welchem
die Versicherung endet

Ein Tipp…im Internet…jegliche Vertrags-
gestalltung ablehnen…immer und egal und
welchen Kauf es sich handelt…

bei langfristigen Vertraegen mein ich…sich
die Vertragsunterlagen an die Postanschrift
senden lassen

Gruss

Hallo, wurde denn abgebucht?
§38 VVG ansehen.
Wenn die Fristen überschritten sind: Pech gehabt.
Alles Gute.

Hallo,

HUK ist eine gute Versicherung und da ich dort auch schon Versicherungen abgeschlossen habe, kann ich den Vorgang nicht nachvollziehen.

Einfach bei der HUK anrufen, die helfen sicher.

Gruss

Hallo, damit der Vertrag wirksam wird sind folgende Dinge maßgeblich:

  1. Wurden mit der Police alle Bedingungen zugeschickt?
  2. Wurde bei Onlineabschluß eine Verzichtserklärung (wartezeitverzeicht) angekreuzt? Falls nicht wird der Vertrag erst nach Gegenzeichnung durch Sie und des Versendens der Annahmeerklärung ducrch Sie gültig.

Sind alle o.g. Dinge geschehen können Sie den Vertrag zwar nicht weiterzahlen, aber Ihr bisher gezahltes Geld ist weg. Weiterhin kann die HUK dann noch Ihre Bearbeitungsgebühr verlangen.

In jedem Fall aber ist auch ein Onlineabschluss zur Rentenversicherung nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

Servus,
tja, was soll man dazu sagen. Besser man lässt sich neutral und transparent beraten …
Aber zum THhema:
Natürlich kannst Du den Vertrag widerrufen.
14 Tage ab Erhalt der Versicherungspolice hast Du das Recht dazu. Sofern Du die Police noch nicht erhalten hast beginnt diese Zeit ab dem Erhalt der Police zu laufen.
Nicht ganz koscher aber machbar.
Die Prämien vom 01.06 und 01.07. kannst Du wegen Widerspruch zurückgeben. Dann meldet sich die HUK sicherlich und fragt was da los ist.
Die Briefe solltest Du immer lesen. Keiner kann raten was in einem Umschlag steht …
Und beim nächsten Mal jemanden vorher fragen der sich auskennt, grins …
Gruß
Heiko Fichter

Du willst nicht wirklich eine Antwort auf die Frage: Was ist wenn ich lüge !!!
Ich gehe davon aus Du bist geschäftsfähig, somit hast Du einen Vertrag geschlossen.

Wenn du den Vertrag wirklich nicht willst (fragt sich woher die Erkenntnis kommt, wenn Du nicht liest was du klicktst und Briefe ungelesen ablegst und erst 2 monate später eine Abbuchung feststellst) - sorry das musst du dir als vorhalt gefallen lassen - dann schreibe einen Brief in dem du folgendes erklärst.

Du erklärst, dass du den Vertrag nicht wolltest und bittest diesen rückabzuwickeln alternativ wenn dies nicht kannst du gleich kündigen und wenn sie dies auch nicht wollen beitragsfrei stellen lassen.

du kannst auch zum hörer greifen und freundlich höflich - in deinem fall wäre sogar reumütig angesagt - mit der versicherung sprechen. dort kannst du zwar auch auf granit stoßen, aber sachlich (!!!) gemeinsam mit dem Sachbearbeiter den Weg aus deinem Problem heraus suchen.

ich fange jetzt nicht an zu fragen, was hast wo alles geklickt, bestätigt, Verbraucherinformationen vorab erhalten und gelesen, persönliche Daten bestätigt, dich vielleicht dort mit deinem account der vorhanden ist eingeloggt?

vielleicht nicht das was du hören wolltest aber ehrlich!!

Hallo, ich bin der Meinung, Du bist an den Vertrag gebunden. Das mit, Police nicht erhalten, läuft nicht. Das probieren täglich sehr, sehr viele Versicherungsnehmer.

Nicht bezahlen, bzw Geld zurückbuchen lassen.

a passiert nichts.
Der Vertrag wird dann rückwirkend Storniert

Geld wurde bereits abgebucht.

Hallo, wurde denn abgebucht?
§38 VVG ansehen.
Wenn die Fristen überschritten sind: Pech gehabt.
Alles Gute.

Habe ich da tatsächlich mit keinen (rechtlichen) Konsequenzen zu rechnen?
Mein erster Schritt war nun erstmal die beendigung des Vertrags.

Nicht bezahlen, bzw Geld zurückbuchen lassen.

a passiert nichts.
Der Vertrag wird dann rückwirkend Storniert

Ich bin mir bewusst, dass ich hier einen Fehler begangen habe. Die Frage ist, wie ich diesen mit dem geringsten Schaden ausbügeln kann.

Warum läuft das nicht, kommt es im Zweifelsfall nicht auf den Beweis an?

Hallo, ich bin der Meinung, Du bist an den Vertrag gebunden.
Das mit, Police nicht erhalten, läuft nicht. Das probieren
täglich sehr, sehr viele Versicherungsnehmer.

Nun, es wurde auch in den mir zugeschickten Unterlagen keine Unterschrift verlangt. Wie ich bereits erwähnte kann ich nicht sagen, was alles angekreuzt wurde.

Heißt eine schriftliche Kündigung und Zurückbuchung der Beträge sollte das Problem lösen ohne weitere Konsequenzen?

Keine rechtlichen Konsequenzen.
Wenn man ab Beginn nicht zahlt, dann wird der Vertrag einfach storniert.

Nun, kannst Du den „NICHTERHALT“ beweisen?
Im übrigen, kündige doch einfach und Du verlierst möglicherweise einige Euros, fertig.
Im übrigen, über Internet eine Versicherung abschließen ist eh abenteuerlich. Dafür ist die Versicherung viel zu wichtig.
Gehe zu einem großen Makler, der hat mehrere Gesellschaften im Programm.
Ich z.B. habe über 20.
tschüss