Laut Grundgesetz darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Jetzt ist es im unserem alltäglichen Leben so, dass eine Flut von sinnvollen und weniger sinnvollen Gesetzen und Bestimmungen unseren Alltag regeln sollen. Hier bestehen wieder Ausnahmen und Sonderregelungen, auch zum Schutz und Nachteilsausgleich von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, wie es rechtlich einzuschätzen ist, wenn Menschen mit körperlicher Behinderung, durch Unkenntnis von Sonderregelungen, aber ohne böse Absicht, durch andere diskriminiert oder benachteiligt werden.
Beispiel:
Der Blinde Z betritt zusammen mit seinem Hilfshund das Restaurant P und wird vom Kellner B darauf hingewiesen, dass Aufgrund von Hygieneschutzbestimmungen Tiere im Restaurant nicht erlaubt sind.
Kellner B ist nicht bekannt, dass hier eine Ausnahmereglung für Blindenführhunde existiert. Er bietet dem Gast Z jedoch an, im während der Zeit seines Aufenthalts, jede notwendige Hilfestellung zu geben.
Z reagiert beleidigt und verlässt das Restaurant, ohne jedoch versucht zu haben den Kellner auf die Ausnahmeregelung hinzuweisen.
Könnten Restaurant P bzw. dem Betreiber Konsequenzen drohen?
Ich denke, dass der Kellner B hier nicht versucht hat jemandem zu Benachteiligen, sondern eher gewissenhaft auf die Einhaltung von Regeln bedacht war, die auch dem Schutz der anderen Gäste dienen, die schließlich auch ein Recht haben, das Lokal gesund zu verlassen.
Außerdem sind Blindenführhunde nicht unbedingt etwas, dass einem permanent begegnet, von daher denke ich, dass man die Unkenntnis von Ausnahmeregeln nicht als Ignoranz auslegen kann.