hallo + hilfe!
ich würde mich ziemlich freuen, wenn mir jemand die folgenden fragen beantworten kann
ein mann hat eine (jüngere, bislang kinderlose) frau (ungewollt) geschwängert. eine anzustrebende beziehung ist nicht gelungen, weil die frau ihr verhalten direkt nach der empfängnis vollkommen und diametral verändert hat. sie hatte es offenbar allein darauf abgesehen, schwanger zu werden.
inzwischen ist das kind entbunden.
die frau ist berufstätig und aus dem osten der republik (sozialisation). daher wird sie das kind (vermutlich) schon mit einem 3/4 jahr in eine krippe geben, um ihre arbeit wieder aufzunehmen. zur zeit mutterschutz/ elternzeit…
eine überprüfung der vaterschaft durch abstammungsurkunde (speicheltest) läuft…
die möglichen unterhaltsforderungen machen dem vater zu schaffen, weil seine wirtschaftiche existenz dadurch bedroht wird.
welche rechte hat der vater?
kann er sein kind sehen?
gibt es für den vater die möglichkeit, mit hilfe seiner rechte (am kind?) die mutter so weit zu „nerven“, dass sie froh sein wird, mit dem vater nichts mehr zu tun zu haben und von unterhaltsforderungen abstand nimmt?
VIELEN, VIELEN, VIELEN DANK für baldige, kompentente, orientierungschaffende auskunft!!!