der liebe A bezieht seinen Strom von Firma F.
Diese schrieb am 30.09.2011 eine email mit dem Titel
Neue Dokumente zu Ihrer Vertragsnummer 90000XXXXXX
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Sehr geehrter A,
da uns unsere Umwelt am Herzen liegt und wir diese bestmöglich schützen möchten, übermitteln wir Ihnen Ihre Nachrichten zu Ihrem Vertrag nach Möglichkeit auf dem elektronischen Weg.
Mit heutigem Datum wurden Ihnen neue Dokumente zur Verfügung gestellt. Bitte rufen Sie diese in Ihrem Online-Kundenbereich unter www.f.de/kundenbereich.php ab.
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A denkt sich nichts dabei und schaut die Dokumente nicht an.
Jetzt bekommt er Rechnungen, die eine über 50%ige Preissteigerung
seines bisherigen Preises darstellen…
A hat die Dokumente heute angeschaut und eines ist tatsächlich eine
Vertragsverlängerung zum 01.01.2012 mit den Horror-Konditionen.
Frage:
Ist das Vorgehen von Firma F juristisch ok?
A fühlt sich etwas verschaukelt, denn hätte in der email eindeutig gestanden: Unterlagen für Ihre Vertragsverlängerung liegen online für Sie bereit, hätte er das Dokument wohl sofort aufgerufen und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Oder hätte das Dokument gar mit der Post zugestellt werden müssen?
der Kunde zum zugestimmt hat, online informiert zu werden,
der Preis unter anderem deshalb so günstig war, weil alles per Email gemacht wird
die angebliche Preiserhöhung in Wirklichkeit gar keine ist, sondern nur ein Wegfall von Rabatten im ersten Jahr
die Vertragsverlängerung genau gar nichts mit der Onlineinformation zu tun hat, sondern sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird
das ganze im Vertrag zu finden ist, den der Kunde abgeschlossen hat. Dort sollte er dann auch mal nachschauen.
liegt ein wenig anders:
Es handelt sich um eine Vertragsänderung, welcher A doch eigentlich AKTIV zustimmen müsste. Wäre es nur ein Vertrag, der sich stillschweigend um ein Jahr verlängert, OHNE Änderung der Konditionen,
hätte A kein Problem damit.
Jede Firma, von der A eine jährlich wiederkehrende Leistung bezieht UND deren Konditionen sich zum neuen Jahr ändern, muss dies doch ihrem Kunden mitteilen, damit dieser prüfen kann, ob die neuen Konditionen für ihn annehmbar sind.
A fragt sich nun, ob es nach geltendem Recht ok ist, dass Firma F diese Vertragsänderung nicht in der email erwähnt und auch nicht erwähnt, welchen Inhalt die im Kundenbereich hinterlegten Dokumente
haben. A ist hier der Ansicht nicht ausreichend informiert worden zu sein.
Folgendes ist dazu im Netz zu finden, nur ist das leicht fachchinesisch… und ob es genau für diesen Fall anzuwenden ist ?
http://www.recht-find.de/durch_schweigen_zum_vertrag…
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Es sei angemerkt, dass Verbraucherschützer vor Firma F mittlerweile massiv warnen, die Verbraucherzentrale NRW gegen Firma F vorgeht und einige Stromportale die Zusammenarbeit mit F aufgekündigt haben.
Hallo,
lies mal: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=15149&p=17…
und das Gesetz dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/308.html
und prüf mal, ob da nicht der Kunde bei Vertragsabschluss genau das auch unterschrieben hat.
Es sollte mich schon schwer wundern, wenn nicht. Sind im allgmeinen ja keine Anfänger mehr, die AGB einer größeren Firma abfassen.
Gruß
loderunner (ianal)
besten Dank für Deine Infos.
Habe die links gelesen und muss sagen, dass dieses Anwalts-Deutsch sehr glatt und tückisch ist…
Könnte nicht folgender Passus aus dem zweiten link (BGB) im Sinne von A Verwendung finden???
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§ 308
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
(Fingierte
Erklärungen)
b) der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
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Wäre F (Verwender) nicht verpflichtet dem A BESONDERS deutlich (Vertragspartner) mitzuteilen, dass das Hinterlegen von Vertragsänderungsdokumenten stattgefunden hat? Der vom Gestzgeber gewählte Begriff BESONDERS ist genau der springende Punkt. F teilte nur lapidar mit, dass Dokumente hinterlegt worden sind. Er lässt A im Unklaren, um WELCHE Dokumente es sich handelt.
Ich interpretiere diesen Passus eindeutig zu Gunsten des A.
Wie siehst Du / sehr ihr das ?
Dann kann ich nur noch feststellen, dass es gut ist, dass ich mich
nicht beruflich der Juristerei gewidmet habe… da scheinen mir die
entscheidenden Windungen zu fehlen…
Gruss,
irgendwieundsowieso