Kann der Dienstherr (Stadt in NRW) Beamte bei Burnout-Syndrom mit amtsärztlich für ca. ein Jahr prognostizierter Dienstunfähigkeit gegen deren Willen in den vorläufigen Ruhestand versetzen obwohl der Beamte nach eigener Einschätzung an einem anderen Arbeitsplatz noch arbeiten könnte? Muss der Dienstherr geeignete andere Arbeitsplätze aus eigener Initiative anbieten?
Hallo,
kommt drauf an, was der Amtsarzt schreibt.
Wenn der schreibt, kann an anderer Stelle ohne Einschränkungen verwendet werden, wird keine Ruhestandsversetzung erfolgen, wäre ja auch viel zu teuer.
Schreibt der Amtsarzt 1 Jahr Ruhepause, würde ich dagegen vorgehen, in Absprache mit der Gewerkschaft (nie ohne! Beamtenrecht ist so speziell, da hat der Feld-Wald-und-Wiesenanwalt nix zu suchen!)
Schreibt der Amtsarzt dauerhaft Dienstunfähig, wird´s schwierig, auch da hilft die Rücksprache mit der Gewerkschaft bzw Beamtenbund.
Vielleicht dem Amtsarzt einen Vorschlag zur Wiedereingliederung auf eine andere Stelle machen?
grüße
dragonkidd