Ungewollte Zugangsdaten

Hallo,
angenommen, jemand bekäme von einem Unternehmen ungewollt und ungefragt Zugangsdaten zu einem „Hausaufgabenservice“ oder etwas ähnlichem.
Diese Dienstleistung wäre an eine monatliche Gebühr gebunden.

Einfach ignorieren oder sofort eine Mail schicken, in der man erklärt, dass man sich defintiv nicht dort angemeldet hat?

Die Mail mit den Zugangsdaten wäre an einen geschäftlich genutzten eMail-Account gegangen - wäre das relevant?

Wieviel Umstände würden nun auf einen Betroffenen zukommen, hat jemand schon mal Ähnliches erlebt?

(Eine missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs des Betroffenen schließen wir in diesem Beispiel einfach mal aus - wir nehmen mal an, dass der einzige Internetfähige PC beim Betroffenen Passwort gesichert ist.)

Hallo,

in jedem Fall würde ich sofort Kontakt zum Anbieter aufnehmen und darauf hinweisen, dass man sich weder angemeldet, noch Interesse an der Dienstleistung hat.

Dies könnte man im Fall der Fälle auch als Widerruf auslegen, falls die Anmeldung doch Online über den PC oder Internetanschluss des Betroffenen erfolgt ist.

Welche und Wieviel „Umstände“ auf den Betroffenen zukommen hängt von den weiteren Umständen und der „Gegenwehr“ des Dienstleisters ab. Besteht dieser auf dem Vertragsschluss kann es jedenfalls dann haarig werden, wenn z.B. ein IP Protokoll vorliegt, dass den Betroffenen bzw. dessen Internetanschluss als den Anmelder identifiziert.

Viele Grüße
Bernhard

Hi, bei dem Hausaufgabenservice handelt es sich nicht veileicht um eine der einschlägig bekannten Firmen? dann Verbraucherzentral ansurfen und informieren

in jedem Fall würde ich sofort Kontakt zum Anbieter aufnehmen
und darauf hinweisen, dass man sich weder angemeldet, noch
Interesse an der Dienstleistung hat.

In diesem Beispiel hätte derjenige so reagiert.
Wenn ich genügend Muße und Phantasie habe, dann lass ich mir bei Gelegenheit eine Fortsetzung dieser Geschichte einfallen und werde sie hier posten.

Besteht dieser auf dem Vertragsschluss kann
es jedenfalls dann haarig werden, wenn z.B. ein IP Protokoll
vorliegt, dass den Betroffenen bzw. dessen Internetanschluss
als den Anmelder identifiziert.

Nun, wir nehmen mal an, dass das sicher ausgeschlossen werden kann.
Wir nehmen weiterhin an, dass irgendjemand die geschäftlich genutzte eMail Adresse aus der Firmenwerbung, einem Geschäftsbrief oder einem Brnachenbucheintrag hat und sich einen fürchterlich lustigen Scherz erlauben wollte. Und wir können sicher sein, dass der Betroffene in einer solchen Situation merklich angepisst wäre.

Hi, bei dem Hausaufgabenservice handelt es sich nicht
veileicht um eine der einschlägig bekannten Firmen? dann
Verbraucherzentral ansurfen und informieren

Lass uns in diesem fiktiven Fall doch dem Serviceanbieter einen Namen geben: Geschwister Müllerlein hört sich doch gut an, oder?

(Und immer an die FAQ-Regeln denken!)

moin moin

also erstmal entspannt zurücklehen und das hier lesen: http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzar…

regards
Andreas

in jedem Fall würde ich sofort Kontakt zum Anbieter aufnehmen
und darauf hinweisen, dass man sich weder angemeldet, noch
Interesse an der Dienstleistung hat.

In diesem Beispiel hätte derjenige so reagiert.
Wenn ich genügend Muße und Phantasie habe, dann lass ich mir
bei Gelegenheit eine Fortsetzung dieser Geschichte einfallen
und werde sie hier posten.

So, ich habe mir die Fortsetzung ausgedacht:
Der Anbieter habe mit folgender Mail geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Meier-Müller-Schulze,

mit Bedauern nehmen wir Ihren Widerruf zur Kenntnis.
Falls Sie sich doch noch für unseren Service entscheiden möchten,
nehmen wir Sie gern wieder auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr hausaufgaben-bla-bla.xx- Team"

Also vermutlich alles in Butter - oder?
(Widerruf??? Es wäre ja kein Widerruf gewesen.)