Ungewollter Freenet Vertrag - Was tun?

Hallo,

als sich vor einiger Zeit bei meinem Telekommunikationsanbieter „Alice“ des öfteren Probleme mit der Verfügbarkeit ergaben, sah ich mich nach alternativen Angeboten um. Dabei holte ich mir unter anderem telefonisch Informationen zu „Strato DSL3+“ ein. Dies wird wohl von Freenet vertrieben. Im Zuge des Telefonats gab ich zwecks Zusendung von Infomaterial und - für den Fall, dass ich mich für das Angebot entscheiden sollte - eines Vertrages, meine Adresse an. Leider machte ich auch den Fehler, bereits meine Bankverbindung mitzuteilen, diese brauchte man für die Erstellung des unterschriftsreifen Vertrages.

Meine Zustimmung zum zu Stande kommen eines Vertragsverhältnisses gab ich in diesem Telefonat nicht, den Vertrag, der einige Tage später mit der Post kam, warf ich ununterschrieben weg.

Ca. einen Monat später erhielt ich von Freenet einen Brief mit Zugangsdaten sowie einen Technikertermin. Ein sofortiger Anruf bei der Hotline ergab, dass an mich auch ein Bestätigungsschreiben versand worden sei, die Wiederspruchsfrist von 14 Tagen gelte ab diesem Schreiben. Besagtes Schreiben habe ich aber nie erhalten - da ich in einem Studentenwohnheim wohne, in dem es des öfteren zu Problemen mit der Postzustellung kommen kann, muss das nicht die Schuld des Anbieters sein.

Auf eine schriftliche Reklamation, in welcher ich darauf hinwies, dass ich 1) nie etwas unterschrieben, und 2) auch keinen mündlichen Auftrag erteilt hatte, und in der ich darum bat doch wenigstens einmal das Telefonat, soweit aufgezeichnet, abzuhören um das Mißverständnis aufzuklären, antwortete man lapidar, dass laut Freenet AGB meine Unterschrift nicht erforderlich sei und im übrigen eben die Frist für einen Wiederruf verstrichen.

Es handelt sich hier um einen Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit, und ich will von meinem derzeitigen Provider gar nicht mehr weg, zwischenzeitlich läuft alles ganz gut.

Zwei Abbuchungen, die Freenet von meinem Konto vorgenommen hatte, habe ich zwischenzeitlich zurück geholt - auch hier gab es nie eine Unterschrift oder Ermächtigung für eine Abbuchung.

Ich habe bislang in keinster Weise den (angeblich) bereitgestellten Telefon- und Internetzugang genutzt, technisch bin ich auch immer noch auf den Provider Alice geschaltet. Heute stand (natürlich ohne schriftliche Vorankündigung) ein Telekomtechniker mit der Absicht, meinen Anschluss auf Freenet umzustellen, vor der Tür. Den habe ich erstmal wieder freundlich fahren lassen.

Wie verfahre ich denn jetzt am besten?

Müsste nicht eigentlich Freenet MIR nachweisen, dass ich einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe? Ich kann ja schlecht nachweisen, dass ich ihn nicht abgeschlossen habe bzw. dass bei mir ein Schreiben nicht angekommen ist.

Hallo Florian,

ohne Fachmann dafür zu sein, würde ich Freenet schriftlich auffordern Dir eine Vertragskopie und auch die Einzugsermächtigung per Post zuzusenden.

Auch würde ich den Hinweis geben, dass Du nie mit Freenet Kontakt hattest.

Leider hast Du die Post ja entsorgt ohne nochmals nachzulesen und hast Deine Bankverbindung rausgegeben.

Gruß,
Michael

Hi,
Ok, du hast Fehler gemacht. Egal.

Zum Bankeinzug:
Eine Firma kann mit ihrer Bank einen gesonderten Vertrag abschließen. Darin wird dann vereinbart, dass Einzüge von Kunden auch ohne dessen schriftliche Bestätigung getätigt werden können.
Für diesen Service sind natürlich besondere Gebühren fällig.
Schindluder kann man damit auh nicht treiben, da die Banken an dauernden Rückbuchungen kein Interesse haben und dann von sich aus den Vertrag kündigen (können).

Wie sonst sollte man ohne Unterschrift und Kartenvorlage z.B. im Internet bezahlen können.

Rechtlich kann man die Zusendung eines von der Gegenseite unterzeichneten Vertrages auch als Auftragsbestätigung sehen. (genaueres im Rechtsforum nachfragen) Es kommt dabei auch auf die AGB an.

Wenn dem so ist, hast du eine Bestätigung erhalten und wirklich die gesetzliche Widrspruchsfrist verfallen lassen.

Leider wird es dir nicht helfen, wenn du Rücklastschriften veranlasst und die Techniker wegschickst.
Für Rücklastschriften fallen Gebühren an für dn Einziehenden. Diese Gebühren werden sie dir demnächst wohl unter die Nase halten.
Der Techniker nimmt im Haus oft nur eine Leitungsüberprüfung vor. Alles andere kann außerhalb erfolgen.
Achtung: Dadurch dass schon ein Techniker da war, ist zu ersehen, dass zwischem neuen und alten Anbieter schon Kontakt besteht.
Es könnte also sein, dass dein Anschluss schon weitergegeben wurde oder in einer solchen Bearbeitung steckt.
Nicht wundern, wenn du demnächst Verbindungsrechnung vom neuen Anbieter erhältst… weil ohne dein Wissen schon eine Umschaltung erfolgte.

Fazit:
Vertrag ist (leider) gültig und wird wohl auch eingehalten werden.
Leitungsumstellung wird auch erfolgen.
Gegen einen Wechsel kannst du jetzt wohl nur etwas durch/mit einem sehr versierten Fachanwalt etwas amchen können… wenn überhaupt.
Wenn du die Leitung nicht nutzt oder den techniker immer wieder wegschickst hat das nur den Nachteil, dass du zwar die Gebühren zahlen musst, aber nichts davon hast.

PS: Der Techiker könnte von der T-Com sein, da dein Anbieter keine eigene Netze betreibt und das netz der T-Com gehört.
Wegschicken würde also nichts bringen. Der techniker vermerkt das und basta,. Der rest würde din problem sein, da du eine technische erfüllung verhindert hast, sind die anderen nicht mehr für die Funktionstüchtigkeit verantwortlich.

Gruß
BJ