Hallo!
Die Krankenversicherung zahlt schon mal nicht. Sie wird dir mit Angabe des Urteils vom Bundessozialgericht vom 6. November 2008 (Az.: B 1 KR 38/07 R) ablehnen. Dein Freund ist über 18? Ich gehe davon aus, dass der Arzt einen Transport empfohlen hat?
Die Haftpflichtversicherung? Ganz schweres Gebiet. Ich hatte es jedoch selbst diesen Fall noch nie. Einreichen zur Prüfung kannst du es immer! Beleuchten wir erst mal die Haftpflicht deines Freundes: Diese wird die Deckung ablehnen, da dein Freund erstens den Einsatz wissentlich abgebrochen hat (=Vorsatz) und die Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis fußen. Es sind keine Haftpflichtansprüche im privatrechtlichen Sinn, wie es §1 AHB fordert. Siehe auch den Ausschluss und §4.1.1, der dies nochmal unmissverständlich verdeutlicht. Noch dazu, wie gesagt, Vorsatz, welches nach 4.2.1 ausgeschlossen ist.
Und deine Haftpflichtversicherung? Denn schließlich hast du angeblich ihn „im Spiel“ grob fahrlässig „behandelt“ und ungewollt geschädigt, was grundsätzlich versichert wäre. Würde sie die Deckung aufgrund Vorsatz ablehnen, wäre das falsch, denn zumindest die Höhe der Schädigung wolltest du nicht und war auch nicht Ziel deines Handelns. Das ist auch so richtig. Nur haftest du nicht für den Schaden. Die Versicherung wird also die Ansprüche von deinem Freund gegen dich abwehren und dich so vor seinen Ansprüchen schützen (siehe § 3.1 AHB). Das ist in dem Fall „doof“, jedoch auch, neben der Leistung bei berechtigten Ansprüchen, Zweck der Haftpflichtversicherung. Du hast ihn zwar geschädigt (Bewusstlosigkeit), jedoch kannst du für ein Fehlverhalten von deinem Freund nicht in Haftung genommen werden, da er schließlich den medizinisch notwendigen Krankentransport ablehnte. Das ist rein sein Problem.
So, das wäre meine Einschätzung. Ihr könnt die vermutlich ca. 140 Euro-Rechnung mal zum Test zuerst der einen, bei Ablehnung dann, der anderen Haftpflichtversicherung einreichen. Vielleicht habt ihr Glück und die Versicherung zahlt aufgrund der Wirtschaftlichkeit hier trotzdem. Gehe ich jedoch ehrlich gesagt nicht davon aus. Außer ihr erwischt einen entweder gut gelaunten Sachbearbeiter, oder einen strunzdoofen Sachbearbeiter. 
Gruß Phil