Ungewolltes Kind

Hallo,

vor ein paar Stunden hat mir eine, ja ok chat Bekanntschaft, das Herz ausgeschüttet. Ich bin vorsichtig im Netz und ich glaube nicht dass sie gelogen hat. Soviel zum Vorfeld.

Das Mädel ist 17 wird im Frühling 18. Die Mutter ist vor 5 Jahren gestorben, der ältere Bruder ist 19, der jüngere 8.

Vor 1 1/2 Jahren gingen die beiden kleinen zu den Großeltern für ein Jahr, nach dem Jahr nahm der Vater nur den jüngeren Sohn wieder auf, die Schwester nicht. Er pflegt keinerlei Kontakt zu ihr, droht ihr sie darf den kleinen Bruder nicht mehr sehen sollten da irgendwelche Geldforderungen etc kommen.

Der ältere Bruder bekommt wohl alles was er will.

Ihre Lehrstelle ist geplatzt, weil der Vater nur den Sohn nicht die Tochter nach Hause geholt hat. Die Großeltern sowie das Mädel leben in Spanien.

Sie braucht eine Lehrstelle, will aber in die Nähe des Bruders. Andererseits hier in D ist sie alleine die Verwandten abgesehen vom Vater sind in Spanien.

Was kann das mädel tun, wie kann ich ihr per chat helfen?

Gruß
Kati

guten Morgen,

Vor 1 1/2 Jahren gingen die beiden kleinen zu den Großeltern
für ein Jahr, nach dem Jahr nahm der Vater nur den jüngeren
Sohn wieder auf, die Schwester nicht. Er pflegt keinerlei
Kontakt zu ihr, droht ihr sie darf den kleinen Bruder nicht
mehr sehen sollten da irgendwelche Geldforderungen etc kommen.

  • natürlich darf sie den Bruder sehen.
  • natürlich ist der Vater unterhaltpflichtig bis ihr Ausbildung zuende ist, egal ob sie in Deutschland eine Ausbildung macht oder in Spanien.
    mein Tipp: Ausbildung in Spanien anstreben, Bruder besuchen, Unterhaltsansprüche geltend machen.
    Kontakt mit dem Jugendamt in Deutschland aufnehmen sofern sich der Vater weigert, dass sich die Geschwister sehen und er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Ihre Lehrstelle ist geplatzt, weil der Vater nur den Sohn
nicht die Tochter nach Hause geholt hat.

Diesen Zusammenhang versteh ich grad nicht

seute

guten Morgen,

Vor 1 1/2 Jahren gingen die beiden kleinen zu den Großeltern
für ein Jahr, nach dem Jahr nahm der Vater nur den jüngeren
Sohn wieder auf, die Schwester nicht. Er pflegt keinerlei
Kontakt zu ihr, droht ihr sie darf den kleinen Bruder nicht
mehr sehen sollten da irgendwelche Geldforderungen etc kommen.

  • natürlich darf sie den Bruder sehen.
  • natürlich ist der Vater unterhaltpflichtig bis ihr
    Ausbildung zuende ist, egal ob sie in Deutschland eine
    Ausbildung macht oder in Spanien.

Ihr Vater droht sie darf den Bruder in D nicht mehr sehen wenn sie so etwas anstrebt. Vergiss bitte nicht sie ist 17! Oder anders sie lässt sich sicher leicht einschüchtern.

mein Tipp: Ausbildung in Spanien anstreben, Bruder besuchen,
Unterhaltsansprüche geltend machen.

Das erste hab ich ihr auch schon gesagt, das zweite will sie nicht siehe oben sie hat angst.

Kontakt mit dem Jugendamt in Deutschland aufnehmen sofern sich
der Vater weigert, dass sich die Geschwister sehen und er
seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Hab ich ihr auch schon gesagt.

Hier ein Originalschreiben vom Jugendamt:

Sehr geehrte Frau xxx,

den Wohnort einer 17- Jährigen bestimmen die Sorgeberechtigten Eltern. Wenn diese den Wohnort „ Oma in Spanien“ zugestimmt haben, dann müssten sie auch zustimmen, dass sich dieser ändert. Die sorgeberechtigten Eltern sind verpflichtet Sie bei einer Rückkehr aufzunehmen. Gibt es Schwierigkeiten mit den Eltern, dann kann das Jugendamt am Wohnort der Eltern vermitteln und nach einer vorübergehenden Lösung suchen.

Es empfiehlt sich aber nicht auf eigene Faust nach Deutschland zurückzukehren, außer zu Besuch. Weniger weil es keine Ausbildungsmöglichkeiten hier gibt, sondern weil für einen endgültigen Verbleib in xxx, xxx oder anderswo zunächst eine Wohnung gefunden werden muss und z.B. die Frage des Lebensunterhaltes geklärt ist. Freunde können da eine Hilfe sein, aber ohne Einbeziehung der sorgeberechtigten Eltern, ist es schwierig. Sie benötigen beim Abschluss eines Mietvertrages, beim Beantragen von Berufsausbildungshilfe etc. die Mitwirkung der Eltern.

In Fragen der Ausbildungsmöglichkeiten können Sie sich auch an Herrn xxx, oder Frau xxx, wenden. Sie haben in xxx ihr Büro in der xxx Strasse und beraten/helfen bei der Suche nach einer Ausbildung.

Das Amt für Jugend und Familie ist für den Landkreis xxx zuständig. Das Stadtjugendamt für die Stadt xxx.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Lehrstelle ist geplatzt, weil der Vater nur den Sohn
nicht die Tochter nach Hause geholt hat.

Diesen Zusammenhang versteh ich grad nicht

Der Aufenthalt in Spanien war für ein Jahr geplant, doch dann holt der Vater nur den kleine Sohn zurück, dadurch konnte die Tochter die Lehrstelle in D nicht antreten.

Gruß
Kati

Sie braucht Hilfe vor Ort
Hallo!
Sie braucht dringend Hilfe vor Ort, die sie unterstützt und ihre Interessen vertritt.

Dazu kannst Du ihr aus der Ferne auch verhelfen: Recherchieren und sie ermuntern, Kontakt zu Jugendamt, Familienhilfe (z.B. Caritas) aufzunehmen. Evtl. sogar bei diesen Stellen anrufen und vermitteln oder sowas.

Grüße
kernig

Hallo,

ich brainstorme jetzt mal…

Das Jugendamt macht es sich in dieem Brief recht einfach finde ich.

Das Kind könnte zu Besuch nach D kommen und sich dort einen Beratungsschein für die Beratung bei einem Rechtsanwalt besorgen und sich direkt beraten lassen. das mal vorab.

Beratungsstelle der entsprechenden Gemeinde anrufen.

Wer hat denn das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wo ist sie denn gemeldet?
Kann jemand anderes die Vormundschaft übernehmen, weil zB der der das Sorgerecht hat, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt…evtl sogar das Jugenamt?

Es gibt für minderjährige Jugendliche die Möglichkeit, selbst in eine Pflegefamilie zu wechseln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inobhutnahme
Auch dafür wäre das Jugendamt der Ansprechpartner…

Onlineportale nutzen um mögliche Perspektiven zu erweitern:
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/
http://www.christliche-onlineberatung.de/
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
http://mein-kummerkasten.de/62152/Habt-ihr-eine-Numm…

Gruß
M.

Hallo,
Es stellt sich mir eine Frage, nämlich:
Hier in Deutschland, bietet der Ausbildungsbetrieb keine Wohnmöglichkeit an? Ich frage das, weil ich weiß, dass bei bestimmten Ausbildungen ist diese Möglichkeit auf jeden Fall gegeben.

Und noch was:
Ich verstehe durchaus, dass ein 17-Jähriges leicht einzuschüchtern ist und jetzt ist sie das auch. Aber ich denke, es geht kein Weg daran vorbei, wenn sie ihr Bruder sehen will, dass sie sich irgendwie hinweg setzt. Denn so oder so, im Moment kann sie ihr Bruder NICHT sehen. Also die Drohung, dass sie ihn nicht sehen wird, ist es, bis zum gewissen Punkt, nichtig. Will heissen: ich kann nicht jemand mit etwas drohen, was schon jetzt aktuell ist!

Ich denke, das ganze Problem läßt sich mit folgender Frage beantworten:
Gibt es für sie eine Möglichkeit, in der Nähe des Bruders eine Ausbildung zu bekommen? (Möglichst mit Zimmer oder Ähnliches). Wenn nein, dann wird sie wohl das eine Jahr warten müssen, bis sie 18 ist. Bis dahin kann sie ihr Bruder besuchen(wie lange jedesmal?) aber sonst kaum was anderes…

Alles Gute und viel Kraft!

Schöne Grüße,
Helena

Danke
Danke erst mal für eure Antworten.

Ich hab ihr eure Antworten per mail geschickt und ihr gleichzeitig www empfohlen. Vielleicht meldet sie sich an und stellt die Frage selbst nochmal, evtl im Rechtsbrett.

Ich werde tun was möglich ist um ihr zu helfen, auch wenn es nur eine chat Bekanntschaft ist und ich das mädel noch nie gesehen habe.

Nochmals vielen Dank euch.

Kati

Hab mich schon angemeldet, muss mich erst mal zurecht finden hier…

Danke für alles :smile:

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