Ungewolltes Stern-Abo DVR seit 2 Jahren

Am 7.9.09 schaffte es ein ehrgeiziger Herr, der angab für den Deutschen Video Ring zu arbeiten, mit Hilfe falscher Informationen Passanten Abonnements unterzujubeln. Mit der Behauptung, durch die Unterschrift keinerlei vertragliche Bindung einzugehen, sondern lediglich 2 gratis Zeitschriften zu bekommen und dabei ein Projekt „Hilfe-für-Tanzania“ zu unterstützen, wurden reihenweise kleine Zettel in der Innenstadt verteilt und auch von Passanten unterschrieben. Den Menschen, die auf diese Masche hereinfielen, war nicht bewusst, dass sie mit der Unterschrift und der Angabe von Kontodaten einen Abonnement für eine Zeitschrift unterschrieben haben.
Dieser Betrug ist weit verbreitet und bekannt, doch es gibt wenig darüber zu finden, was eine Person machen soll, wenn sie den Betrug länger geduldet hat.
Folgender Fall:
Die Unterschrift wurde von einer grade volljährig gewordenen Person (am 7.9.09) geleistet. Nach Erhalt einer Bestellbestätigung (nach 14 Tagen) und der ersten Abbuchung, war es der Person peinlich zuzugeben, dass ein Herr in der Stadt es geschafft hatte, die Person hereinzulegen. So wurde das Abo bei den Eltern als gewollt bezeichnet und läuft bis heute noch. Die Kündigungsfrist zum 2. Jahresende ist verstrichen. Nach einer Unterhaltung mit der Person stellte sich heraus, dass sie bei „Vertragsschluss“, weder über den Vetrag noch über die Widerrufsbelehrung ausreichend informiert worden war. Eine Email, die vor einem halben Jahr an den DVR ging, mit einer Aufforderung zur Kündigung des Abo’s, blieb indes ohne Antwort. Wie soll nun vorgegangen werden um den Betrügern auszuweichen. Bleibt nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Kündigung per Einschreiben zu senden und die Kosten ein weiteres Jahr zu ertragen?

Hallo,

Profi bin ich nicht, aber ich denke, dass es die Möglichkeit geben würde das „Geschäft“ als nicht rechtsbindend auszulegen. Schließlich war die Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Volljährig - das heißt, ein Rechtsgeschäft bleibt „schwebend unwirksam“. Ein anderer Punkt wäre ja noch, dass die Person die Kündigung per Mail zugesandt hat. Kann sie das belegen? Also ist die Kündigung vielleicht noch unter den gesendeten Objekten oder so zu finden?!

Das sind nur zwei kleine Denkanstöße, in wieweit sich damit argumentieren lässt kann ich leider nicht sagen.

LG

Nachtrag: wenn ich mir das noch mal durchlese war das ja sowie so Betrug!!

Hallo,

Profi bin ich nicht, aber ich denke, dass es die Möglichkeit
geben würde das „Geschäft“ als nicht rechtsbindend auszulegen.
Schließlich war die Person zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses noch nicht Volljährig - das heißt, ein
Rechtsgeschäft bleibt „schwebend unwirksam“.

Falsch. Zitat: „Die Unterschrift wurde von einer grade volljährig gewordenen Person (am 7.9.09) geleistet.“

Ein anderer Punkt
wäre ja noch, dass die Person die Kündigung per Mail zugesandt
hat. Kann sie das belegen? Also ist die Kündigung vielleicht
noch unter den gesendeten Objekten oder so zu finden?!

Es wurd keine Mail an den Zeitungslieferanten, sondern an den DVR gesendet. Warum auch immer. Wobei auch noch fraglich ist, ob eine Mail an den Lieferanten als Kündigung überhaupt rechtswirksam wäre - wir kennen den Vertrag ja nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

Es wurd keine Mail an den Zeitungslieferanten, sondern an den
DVR gesendet. Warum auch immer. Wobei auch noch fraglich ist,
ob eine Mail an den Lieferanten als Kündigung überhaupt
rechtswirksam wäre - wir kennen den Vertrag ja nicht.

bevor man auf eine kündigung eingeht, die grds. eine frist nach sich zieht, kann man sich auch fragen, ob ein widerrufsrecht nach § 510 I Nr.2 iVm § 355 bgb besteht bzw. (falls nicht) eines nach § 312 I Nr.3, 312a bgb.
aber ob die voraussetzungen vorliegen oder das widerrufsrecht nicht erloschen ist, § 355 IV 3 bgb, wissen wir ebenfalls nicht…