Ungewünschte Anmeldung bei der GKV

Hallo!

Ich habe einen neuen, aktuellen Fall, von dem mich eine Lösung sehr interessieren würde!

Also Nehmen wir an, man ist 20 Jahre alt und theoretisch bis 25 bei der Mutter privat Krankenversichert.
Momentan ist man Schüler der 13. Klasse und hat einen Aushilfsjob als Kassierer auf Basis eines „Gleitzonenvertrages 400,01 - 800,00€“.
Der Tariflohn liegt jedoch bei knapp 435€ (Steuerkl. 1).

Dass der Job in der Hinsicht sozialversicherungspflichtig ist, dass in die GRV eingezhalt wird, ist klar, doch plötzlich erhält man eine Mitgliedsbescheinigung der AOK, in der man wohl seit Anfang des Arbeitsverältnisses gesetzlich krankenversichert ist!!

Kann das so sein?
Natürlich wäre man lieber privat versichert und nicht bei der AOK !!

Wie sieht das Recht aus, was kann man tun?

Vielen lieben Dank!

MfG

Hallo,
privat geht schon garnicht !!
Bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer befragen wo er zuletzt
versichert war bzw. bei welcher Krankenkasse er ihn anmelden
soll. Erfolgt eine solche „Willenserklärung“ nicht darf der
Arbeitgeber eine Krankenkasse aussuchen - das muss dann nicht zwingend die AOK sein.
Gruß
Czauderna

Kann man nun im Nachhinein von der AOK zur TKK wechseln, da man nicht gefragt wurde?

Kann man die private und gesetztliche Krankenversicherung parallel haben? Die GKV nur weil man sie haben muss und die private für alles nutzen? Wenn ja, unterstützt das die Beihilfe, also sozusagen der Arbeitgeberanteil bei Beamten, das auch?

Danke!
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann man die private und gesetztliche Krankenversicherung
parallel haben? Die GKV nur weil man sie haben muss und die
private für alles nutzen?

Es gibt diverse Zusatzversicherungen zur GKV von verschiedenen Versicherern, bei denen dann GKV-Leistungen aufgestockt werden bzw. Leistungen erbracht werden, die die GKV nicht übernimmt.

Gruß,
Max

Kann man nun im Nachhinein von der AOK zur TKK wechseln, da
man nicht gefragt wurde?

Erst nachdem man 18 Monate in der AOK gewesen ist.

Kann man die private und gesetztliche Krankenversicherung
parallel haben?

Private Vollversicherung nein, private Zusatzversicherung zur GKV, ja.

private für alles nutzen? Wenn ja, unterstützt das die
Beihilfe, also sozusagen der Arbeitgeberanteil bei Beamten, das auch?

Nein.

Habe mich etwas bei der AOK, TKK und DeBeKa informiert.
Die meinen leider auch alle, dass eine private KK nicht möglich ist.
Allerdings kann der Arbeitgeber eine Stornomeldung zur AOK senden und man kann sich dann zB bei der TKK anmelden.
In dem Fall scheint die „18 Monate“ Regel nicht zu beachten zu sein.

Eine private Zusatzversicherung ist wirklich machbar, dadurch verliert man angeblich nicht den „Bonus als Privatpatient“.

Man man man… ein 400€ Job würde hier wirklich alles ziemlich vereinfachen!!! und käme sogar noch mehr für einen raus! Und der AG müsste wahrscheinlich auch weniger zahlen!!!

Warum so schwer, wenn’s auch einfacher geht!!!

Danke!
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Man man man… ein 400€ Job würde hier wirklich alles ziemlich
vereinfachen!!! und käme sogar noch mehr für einen raus! Und
der AG müsste wahrscheinlich auch weniger zahlen!!!

Weniger ? Er müßte 30 % pauschale Abgaben zahlen.

Hallo,
privat geht schon garnicht !!

Mal eine dumme Frage - warum kann ein Schüler nicht wie ein Student als solcher krankenversichert bleiben, wenn er eine Nebenbeschäftigung ausübt? Ein Student kann bis zu 19 (20?) h/Woche arbeiten und trotzdem studentisch, familien- oder privat versichert bleiben. Gilt das für Schüler nicht?

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,
die gesetzlichen Vorschriften bei der Beurteilung einer Tätigkeit
eines Studenten unterscheiden sich von den übrigen Beschäftigten.
Insofern muss beim beschäftigten Schüler „nur“ geprüft werden
ob es sich ggf. um eine kurzfristige Beschäftigung handelt (keine
Versicherungspflicht) oder um eine geringfügige (keine Versicherungspflicht) oder um eine „normale“, also Versicherungspflicht.
Beim Studenten kjommt eben die Prüfung des Erscheinungsbildes
(Student oder Arbeitnehmer) hinzu was dann zu unterschiedlichen
Ergebnissen führen kann.
Gruß
Czauderna