Ungeziefer

Hallo,
ich stelle wegen der ausführlichen Warnung gar keine persönliche Frage. Deshalb: Ein Freund eines Freundes:smile: würde gerne wissen ob es in Deutschland GENERELL erlaubt ist Wohnungen zu vermieten, die mit Ungeziefer(Schaben/Kakerlaken) befallen sind, oder ob wenigstens die Pflicht besteht die Mieter davor zu warnen?
Danke im Voraus

Hi,

ich stelle wegen der ausführlichen Warnung gar keine
persönliche Frage. Deshalb: Ein Freund eines Freundes:smile: würde
gerne wissen ob es in Deutschland GENERELL erlaubt ist
Wohnungen zu vermieten, die mit Ungeziefer(Schaben/Kakerlaken)
befallen sind, oder ob wenigstens die Pflicht besteht die
Mieter davor zu warnen?

Der Freundesfreund teile nicht mit, ob er schon Mieter ist oder Mietinteressent?

Ein Warnung könnte nur vom VM ausgesprochen werden, wenn dieser die Ursache vorher weiss, bzw. hellsehen kann.
Wenn der VM davon weiss wäre es seine Aufgabe den Kammerjäger zu bemühen und den Schädiger bzw. bei vertraglicher Vereinbarung den M die Rechnung zu senden. Diese Aufgabe kann (nicht muss) an den M deligiert werden, wenn dieser bereit ist in Eigenleistung zu treten.

Üblicherweise sind diese Haustiere Zivilisationsfolger und stehen damit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem/n Bewohner/n.

Eine Wohnung wird generell gemietet wie besichtigt, wenn nichts anderes vereinbart wird.

vlg MC

PS: Das Geschreie mit Großbuchstaben mach die Misere auch nicht besser.

Hallo,

falls es darum geht, wovon ich glaube, dass es darum gehen könnte:

  1. Ungezieferbefall kann ein Mangel der Wohnung sein (je nachdem, wo das Ungeziefer herkommt)
  2. Nein, es ist nicht „erlaubt“, bekannte, aber nicht offensichtliche Mängel der Mietsache zu verschweigen
  3. Eine Wohnung, die als Wohnraum vermietet wird, muss auch zum Wohnen geeignet sein

Gruß

Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings die Tatsache, dass bei Abrechnung der Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, die Ungezieferbekämpfung auf die Mieter umgelegt werden darf. Siehe Pkt.9
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

vnA