Ungeziefer und Renovierung

Hallo nochmal,

es hat sich (leider erst nach zwei Jahren Wohnzeit und mehreren vergeblichen chemischen Beseitigungsversuchen) herausgestellt, dass der Teppichboden einer Wohnung komplett mit Mottenlarven & Eiern verseucht ist.

Der Teppich wurde vom Vormieter übernommen. Wer ist jetzt für die anfallende Erneuerung des Teppichbodens zuständig? Der Vermieter, der Alteigentümer oder der derzeitige Mieter?

Danke für Rat!

Gruß

Fritze

Hallo,

es hat sich (leider erst nach zwei Jahren Wohnzeit und
mehreren vergeblichen chemischen Beseitigungsversuchen)
herausgestellt, dass der Teppichboden einer Wohnung komplett
mit Mottenlarven & Eiern verseucht ist.

Der Teppich wurde vom Vormieter übernommen. Wer ist jetzt für
die anfallende Erneuerung des Teppichbodens zuständig? Der
Vermieter, der Alteigentümer oder der derzeitige Mieter?

Ist das eine ernst gemeinte Frage ? Der derzeitige Miete ist nicht haftbar für Schäden, die durch den Vormieter entstanden sind. Der Vormieter wiederum haftet nicht mehr, weil die Frist von sechs Monaten Verjährung vorbei ist. Also haftet nur einer. Der Vermieter.

Gruss Günter

Hallo,

Ist das eine ernst gemeinte Frage ?

Ja. Eine Freundin hat mir heute aufgeregt von eben diesen Motten-Teppichproblemen erzählt und meinte, sie müsse jetzt wohl Kammerjäger, Teppich und Handwerker bezahlen und sei deshalb pleite. Meine Vermutung war aber eher in die Richtung, das für diese Aktion eigentlich der Vermieter zuständig sein müsse. Danke für die Bestätigung :smile:

Gruß

Fritze

Hallo

Der Teppich wurde vom Vormieter übernommen.

=> ich gehe davon aus, dass der Teppichboden Dein Eigentum ist, also wirst Du dich schon selber darum kümmern müssen.

Was anderes ist, wenn der Teppichboden mit der Wohnung vermietet wurde.

Viechzeuchs im Teppichboden ist normal (soweit mir bekannt), wenn kein Viechzeuchs im Teppichboden sein soll, dann mein ich gehört zu haben muss der Teppichboden mit der Extra-Chemiekeule bearbeitet sein worden und das soll auch nicht gerade angenehm sein. Ich hatte mal einen *Mietinteressent* am Telefon der mir die Vorzüge eines Laminatbodens erklärte, wahrscheinlich war das ein Laminatbodenverkäufer und kein Mietinteressent. Die Böden sind eine Kosten- und Geschmacksfrage, da hält man sich als Vermieter am Besten raus und vermietet ohne Bodenbeläge.

grüsse
wuulf

Hallo Wuulf,

Der Teppich wurde vom Vormieter übernommen.

=> ich gehe davon aus, dass der Teppichboden Dein Eigentum
ist, also wirst Du dich schon selber darum kümmern müssen.

Nein, auch wenn ein Teppichboden von Vormieter übernommen wurde, haftet der Vermieter für Ungeziefer, das durch den Vormieter eingeschleppt wurde. Wenn dann Schäden auftreten oder der Belag zu entfernen ist, muss der Vermieter die Kosten tragen.

Was anderes ist, wenn der Teppichboden mit der Wohnung
vermietet wurde.

Viechzeuchs im Teppichboden ist normal (soweit mir bekannt),

also überhaupt nicht normal.

wenn kein Viechzeuchs im Teppichboden sein soll, dann mein ich
gehört zu haben muss der Teppichboden mit der
Extra-Chemiekeule bearbeitet sein worden und das soll auch
nicht gerade angenehm sein. Ich hatte mal einen
*Mietinteressent* am Telefon der mir die Vorzüge eines
Laminatbodens erklärte, wahrscheinlich war das ein
Laminatbodenverkäufer und kein Mietinteressent. Die Böden sind
eine Kosten- und Geschmacksfrage, da hält man sich als
Vermieter am Besten raus und vermietet ohne Bodenbeläge.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Nein, auch wenn ein Teppichboden von Vormieter übernommen
wurde, haftet der Vermieter für Ungeziefer, das durch den
Vormieter eingeschleppt wurde. Wenn dann Schäden auftreten
oder der Belag zu entfernen ist, muss der Vermieter die Kosten
tragen.

Fraglich ist allerdings, ob nach 2 Jahren (siehe unten) nachweisbar ist, dass der Vormieter für das Ungeziefer verantwortlich ist. Ich befürchte, dass hier die Beweislast auf den Mieter abgeschoben wird, da der Vermieter zunächst argumentieren wird, dass der Mieter für die Pflege des Teppichbodens zuständig ist.

Viechzeuchs im Teppichboden ist normal (soweit mir bekannt),

also überhaupt nicht normal.

Allgemein bekannt ist auf jeden Fall, dass sich im Teppichboden regelmässig Staubmilben und ähnliches Viechzeugs tummeln, i.d.R. unabhängig von der Art der Pflege.

Fritze:

es hat sich (leider erst nach zwei Jahren Wohnzeit und
mehreren vergeblichen chemischen Beseitigungsversuchen)
herausgestellt, dass der Teppichboden einer Wohnung komplett
mit Mottenlarven & Eiern verseucht ist.

?? Wann hat sich die Verseuchung herausgestellt ? Wann wurde mit den Beseitigungsversuchen begonnen ? Und wurde von Anfang an auf Ungezieferbeseitigung hin gearbeitet oder zunächst auf anderes (einfache Reinigung, Beseitigung von Verfärbungen etc.) ?

Darüber hinaus ist natürlich auch wichtig: wer ist Eigentümer des Teppichbodens ? D.h. ist die Wohnung mit Teppichboden vermietet worden (-> Eigentum des Vermieters) oder hast Du eine Wohnung ohne Teppichboden gemietet und den nur vom Vormieter übernommen (-> Dein Eigentum) ?

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

wir geraten nun zwar in einen juristischen Exkurs, aber trotzdem.

Nein, auch wenn ein Teppichboden von Vormieter übernommen
wurde, haftet der Vermieter für Ungeziefer, das durch den
Vormieter eingeschleppt wurde. Wenn dann Schäden auftreten
oder der Belag zu entfernen ist, muss der Vermieter die Kosten
tragen.

Fraglich ist allerdings, ob nach 2 Jahren (siehe unten)
nachweisbar ist, dass der Vormieter für das Ungeziefer
verantwortlich ist. Ich befürchte, dass hier die Beweislast
auf den Mieter abgeschoben wird, da der Vermieter zunächst
argumentieren wird, dass der Mieter für die Pflege des
Teppichbodens zuständig ist.

Diese Erörterung ist zu bedenken.

Viechzeuchs im Teppichboden ist normal (soweit mir bekannt),

also überhaupt nicht normal.

Allgemein bekannt ist auf jeden Fall, dass sich im
Teppichboden regelmässig Staubmilben und ähnliches Viechzeugs
tummeln, i.d.R. unabhängig von der Art der Pflege.

Gut, aber die kann man, sollte man sogar, mit „Milbiol“ regelmäßig bekämpfen.

Fritze:

es hat sich (leider erst nach zwei Jahren Wohnzeit und
mehreren vergeblichen chemischen Beseitigungsversuchen)
herausgestellt, dass der Teppichboden einer Wohnung komplett
mit Mottenlarven & Eiern verseucht ist.

?? Wann hat sich die Verseuchung herausgestellt ? Wann wurde
mit den Beseitigungsversuchen begonnen ? Und wurde von Anfang
an auf Ungezieferbeseitigung hin gearbeitet oder zunächst auf
anderes (einfache Reinigung, Beseitigung von Verfärbungen
etc.) ?

Diese Frage ist für die Ursache unerheblich.

Darüber hinaus ist natürlich auch wichtig: wer ist Eigentümer
des Teppichbodens ? D.h. ist die Wohnung mit Teppichboden
vermietet worden (-> Eigentum des Vermieters) oder hast Du
eine Wohnung ohne Teppichboden gemietet und den nur vom
Vormieter übernommen (-> Dein Eigentum) ?

Für den Schadenersatz ist diese Frage unerheblich, wenn der Nachweis vorhanden ist, dass der Vormieter den Schaden verursacht hat. Dann haftet der Vermieter. Er hat grob fahrlässig oder fahrlässig nicht überprüft, ob Mängel vorhanden sind. Selbst wenn der Teppichboden vom jetzigen Mieter vom Vormieter übernommen wurde, ist Ungeziefer in der Wohnung, das vom Vormieter verursacht wird, durch den Vermieter zu beseitigen. Folgeschäden aus einer solchen Beseitigung natürlich auch. Aber diese Fragen gehen nun hier im Brett über das hinaus, was üblicherweise jemand, der/die mit dieser Thematik kennen muss.

Gruss Günter