Hallo Jürgen,
wir geraten nun zwar in einen juristischen Exkurs, aber trotzdem.
Nein, auch wenn ein Teppichboden von Vormieter übernommen
wurde, haftet der Vermieter für Ungeziefer, das durch den
Vormieter eingeschleppt wurde. Wenn dann Schäden auftreten
oder der Belag zu entfernen ist, muss der Vermieter die Kosten
tragen.
Fraglich ist allerdings, ob nach 2 Jahren (siehe unten)
nachweisbar ist, dass der Vormieter für das Ungeziefer
verantwortlich ist. Ich befürchte, dass hier die Beweislast
auf den Mieter abgeschoben wird, da der Vermieter zunächst
argumentieren wird, dass der Mieter für die Pflege des
Teppichbodens zuständig ist.
Diese Erörterung ist zu bedenken.
Viechzeuchs im Teppichboden ist normal (soweit mir bekannt),
also überhaupt nicht normal.
Allgemein bekannt ist auf jeden Fall, dass sich im
Teppichboden regelmässig Staubmilben und ähnliches Viechzeugs
tummeln, i.d.R. unabhängig von der Art der Pflege.
Gut, aber die kann man, sollte man sogar, mit „Milbiol“ regelmäßig bekämpfen.
Fritze:
es hat sich (leider erst nach zwei Jahren Wohnzeit und
mehreren vergeblichen chemischen Beseitigungsversuchen)
herausgestellt, dass der Teppichboden einer Wohnung komplett
mit Mottenlarven & Eiern verseucht ist.
?? Wann hat sich die Verseuchung herausgestellt ? Wann wurde
mit den Beseitigungsversuchen begonnen ? Und wurde von Anfang
an auf Ungezieferbeseitigung hin gearbeitet oder zunächst auf
anderes (einfache Reinigung, Beseitigung von Verfärbungen
etc.) ?
Diese Frage ist für die Ursache unerheblich.
Darüber hinaus ist natürlich auch wichtig: wer ist Eigentümer
des Teppichbodens ? D.h. ist die Wohnung mit Teppichboden
vermietet worden (-> Eigentum des Vermieters) oder hast Du
eine Wohnung ohne Teppichboden gemietet und den nur vom
Vormieter übernommen (-> Dein Eigentum) ?
Für den Schadenersatz ist diese Frage unerheblich, wenn der Nachweis vorhanden ist, dass der Vormieter den Schaden verursacht hat. Dann haftet der Vermieter. Er hat grob fahrlässig oder fahrlässig nicht überprüft, ob Mängel vorhanden sind. Selbst wenn der Teppichboden vom jetzigen Mieter vom Vormieter übernommen wurde, ist Ungeziefer in der Wohnung, das vom Vormieter verursacht wird, durch den Vermieter zu beseitigen. Folgeschäden aus einer solchen Beseitigung natürlich auch. Aber diese Fragen gehen nun hier im Brett über das hinaus, was üblicherweise jemand, der/die mit dieser Thematik kennen muss.
Gruss Günter