Unglaublich! Werkstatt behält Auto bis Zahlung!

Wir haben bei einem Autohaus einen Neuwagen gekauft.
Nun passierte ein Unfall - Auto kaputt. Dort wieder
hingeschafft, gaben wir die Reparatur in Auftrag.
Als wir das gute Stück heute abholen wollten, verweigerte
man uns die Herausgabe mit der Begründung, daß nur Barzahlung
akzeptiert würde. IST DAS RECHTENS? Die haben uns wie dumme
Schulkinder behandelt, ich erinnere mich nicht, wann ich mich
das letzte Mal derartig gedemütigt gefühlt habe. Die sagten
einfach „Nö!“ und - bei meinem Leben - wir hätten noch heute
online überwiesen.
DÜRFEN DIE DAS??

ps: Nebenbei bemerkt haben sie auch „Reparaturen“ über das
ohnehin schon hoch bemessene Dekra-Gutachten durchgeführt,
alle Radlager (und Naben) gewechselt (Neuwagen - Unfall nur
an einem Reifen) und das Problem dabei ist, daß wir noch
überhaupt kein Geld von der Versicherung gesehen haben.
Ist man wirklich so hilflos ohne Rechtsanwalt, daß hier jeder
alles mit einem machen kann? Gibt es Gesetze/ Bestimmungen?
Angeblich wären die Gewährleistungsansprüche an Werkstätten
2002 nochmal verschärft worden, aber wenn die einfach fröhlich
drauflosmurksen, muß man immer noch alles bezahlen, was die
einem in Rechnung stellen?! (1500Euro…)

ps2: Hilft einem eventuell der Verbraucherschutz?
Gibt es (kostenfreie) Kontrollinstitutionen über die
Werkstattmafia? Seufz…

Ist schon so…
Die Werkstätte hat ein Pfandrecht nach dem BGB.
Wo das genau im BGB steht weiss ich jetzt auch nicht, müsste nachsehen - nur eins, die Polizei darf hier nicht eingreifen, da es sich um zivile Streitigkeiten handelt.

M.

hallo Patrick,

die Frage ist, ob ihr schuldig seid an dem Unfall oder nicht. Wenn nicht und die gegnerische Versicherung zahlen muss (Müsste) machen die Werkstätten eigentlich immer eine Abtretungserklärung. Damit sind dann ja auch deren Ansprüche gesichert. Problematisch ist natürlich, wenn sie mehr machen, als der Schätzer vorgegeben hat.

Meine Erfahrung ist allerdings, um überhaupt das Geld von den Versicherungen zu bekommmen (ggfls. auch von der eigenen Vollkasko) dass ohne Anwalt wahnsinnige Zeitverzögerungen eintreten.
Gruss Chris

Hallo Patrick!

Wie Mike schon sagte - die dürfen das, aber in der Form ist es eher ungewöhnlich. Oft stehen in den autohäusern Schilder mit der Aufschrift Reparaturen bis 50€ oder 100€ nur gegen Barzahlung und bei größeren Beträgen haben sie Verständnis für Zahlung mit ec-Karte oder Überweisung.

Also zahlen und das Autohaus schriftlich darüber informieren, daß ihr in Zukunft Reparaturen bei einem anderen Autohändler durchführen lasst.

Gruß

Tomcat

Hallo Patrick,

Als wir das gute Stück heute abholen wollten, verweigerte
man uns die Herausgabe mit der Begründung, daß nur Barzahlung
akzeptiert würde.

was steht denn in dem Reparaturauftrag (=Vertrag) dieses Autohauses drin. Vielleicht steht ja dort oder in den AGBs drin, dass ‚Barzahlung üblich, solang nichts anderes vereinbart‘.
Also ran an das Kleingedruckte.

Tschuess Marco.