Wir haben bei einem Autohaus einen Neuwagen gekauft.
Nun passierte ein Unfall - Auto kaputt. Dort wieder
hingeschafft, gaben wir die Reparatur in Auftrag.
Als wir das gute Stück heute abholen wollten, verweigerte
man uns die Herausgabe mit der Begründung, daß nur Barzahlung
akzeptiert würde. IST DAS RECHTENS? Die haben uns wie dumme
Schulkinder behandelt, ich erinnere mich nicht, wann ich mich
das letzte Mal derartig gedemütigt gefühlt habe. Die sagten
einfach „Nö!“ und - bei meinem Leben - wir hätten noch heute
online überwiesen.
DÜRFEN DIE DAS??
ps: Nebenbei bemerkt haben sie auch „Reparaturen“ über das
ohnehin schon hoch bemessene Dekra-Gutachten durchgeführt,
alle Radlager (und Naben) gewechselt (Neuwagen - Unfall nur
an einem Reifen) und das Problem dabei ist, daß wir noch
überhaupt kein Geld von der Versicherung gesehen haben.
Ist man wirklich so hilflos ohne Rechtsanwalt, daß hier jeder
alles mit einem machen kann? Gibt es Gesetze/ Bestimmungen?
Angeblich wären die Gewährleistungsansprüche an Werkstätten
2002 nochmal verschärft worden, aber wenn die einfach fröhlich
drauflosmurksen, muß man immer noch alles bezahlen, was die
einem in Rechnung stellen?! (1500Euro…)
ps2: Hilft einem eventuell der Verbraucherschutz?
Gibt es (kostenfreie) Kontrollinstitutionen über die
Werkstattmafia? Seufz…