Hallo,
angenommen, folgender Fall würde / hätte sich ereignet, wie sollte man sich verhalten ? Sollte man sagen; ach was solls, ist nicht der Rede wert ??? Oder sollte man die Gesellschaft nicht damit „herlassen“ ?
Eine Person hat ca. im Oktober 2006 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die Person nutzt das Handy recht selten, es ist nur ca. 10 Stunden pro Woche eingeschaltet. Alle Mailboxen sind deaktiv, so wie die Person es wünscht. Wenn das Handy nicht eingeschaltet ist, meldet sich eine Stimme, das eben die Person nicht erreichbar ist. Es entstehen keine Kosten. So kennt es die Person auch von früheren Verträgen.
Die Person hat nun aber festgestellt - auch aufgrund von Hinweisen von Anrufern, die einen Gebührenzähler haben - das dies offensichtlich bei DIESEM Vertrag wohl so doch nicht stimmt. Mittels mehrerer verschiedener Festnetztelefone wurden Testanrufe gemacht, während das Handy ausgeschaltet ist. Jedesmal entstanden Kosten. Zur Gegenprobe wurde ein anderes Handy (gleiches Netz, auch D1) angerufen, welches auch ausgeschaltet war. Hier kam die gleiche Ansage, lediglich mit etwas anderer Stimme, es entstanden jedoch KEINE Kosten. Also nochmal; jedesmal kam die Ansage, das der Teilnehmer nicht erreichbar ist, und es ist keine Mailbox aktiv.
Die Person hat diesem Umstand mehrmals - auch schriftlich - dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. Dieser hat mehrfach geantwortet - teilweise mit universellen Schreiben - das dies NICHT stimmt. Es würden keine Kosten entstehen.
Die Person hat daraufhin einen Einzelverbindungsnachweis für den eigenen Festnetzanschluss beauftragt, und Testanrufe mit Datum und Uhrzeit getätigt und notiert, zu deren Zeiten das Handy definitiv ausgeschaltet war, incl. aller Mailboxen. Dieser EZV liegt nun vor, und tatsächlich bestätigt der EZV die Anzeige des Gebührenzählers, es sind Kosten entstanden, es wird sogar die Nr. das Datum und die Uhrzeit aufgeführt, die Daten stimmen mit den handschriftlichen Notizen der Testanrufe überein. Der EZV bestätigt auch, das Anrufe auf das andere Handy, während es ausgeschaltet ist, nicht kostenpflichtig waren.
Die Person hat dies nun erneut dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. Dieser hat mit einem völlig verwirrten universal Schreiben, in dem sogar das Datum 07.12.2007 als Datum des Briefes der Person genannt wird, geantwortet. Weiter heisst es nun aber plötzlich, das eben doch Gebühren entstehen, dabei werden völlig abwegige koriose Fälle aufgeführt, z.B. würden Kosten entstehen wenn eine Ansage vom Netzbetreiber erfolgt.
Die Person hat aber x fach der Gesellschaft mitgeteilt, das eben dies nicht gewünscht wird. Sie kommt dem aber nicht nach.
Wie sollte die Person nun fortfahren ? Welche sinnvollen Möglichkeiten mit realistischem Ausgehen, möglicherweise auch vor Gericht, bestehen ? Sollte die Person der Gesellschaft z.B. das Vertrauen entziehen, und bei der Polizei eine Anzeige wegen Betruges machen ? Sollte die Lastschrift gekündigt werden, mit einer entsprechenden Begründung…?
Ich danke
Beste Grüße
Jürgen
