Unglaublich, zum Haare raufen

Hallo,

angenommen, folgender Fall würde / hätte sich ereignet, wie sollte man sich verhalten ? Sollte man sagen; ach was solls, ist nicht der Rede wert ??? Oder sollte man die Gesellschaft nicht damit „herlassen“ ?

Eine Person hat ca. im Oktober 2006 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die Person nutzt das Handy recht selten, es ist nur ca. 10 Stunden pro Woche eingeschaltet. Alle Mailboxen sind deaktiv, so wie die Person es wünscht. Wenn das Handy nicht eingeschaltet ist, meldet sich eine Stimme, das eben die Person nicht erreichbar ist. Es entstehen keine Kosten. So kennt es die Person auch von früheren Verträgen.

Die Person hat nun aber festgestellt - auch aufgrund von Hinweisen von Anrufern, die einen Gebührenzähler haben - das dies offensichtlich bei DIESEM Vertrag wohl so doch nicht stimmt. Mittels mehrerer verschiedener Festnetztelefone wurden Testanrufe gemacht, während das Handy ausgeschaltet ist. Jedesmal entstanden Kosten. Zur Gegenprobe wurde ein anderes Handy (gleiches Netz, auch D1) angerufen, welches auch ausgeschaltet war. Hier kam die gleiche Ansage, lediglich mit etwas anderer Stimme, es entstanden jedoch KEINE Kosten. Also nochmal; jedesmal kam die Ansage, das der Teilnehmer nicht erreichbar ist, und es ist keine Mailbox aktiv.

Die Person hat diesem Umstand mehrmals - auch schriftlich - dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. Dieser hat mehrfach geantwortet - teilweise mit universellen Schreiben - das dies NICHT stimmt. Es würden keine Kosten entstehen.

Die Person hat daraufhin einen Einzelverbindungsnachweis für den eigenen Festnetzanschluss beauftragt, und Testanrufe mit Datum und Uhrzeit getätigt und notiert, zu deren Zeiten das Handy definitiv ausgeschaltet war, incl. aller Mailboxen. Dieser EZV liegt nun vor, und tatsächlich bestätigt der EZV die Anzeige des Gebührenzählers, es sind Kosten entstanden, es wird sogar die Nr. das Datum und die Uhrzeit aufgeführt, die Daten stimmen mit den handschriftlichen Notizen der Testanrufe überein. Der EZV bestätigt auch, das Anrufe auf das andere Handy, während es ausgeschaltet ist, nicht kostenpflichtig waren.

Die Person hat dies nun erneut dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. Dieser hat mit einem völlig verwirrten universal Schreiben, in dem sogar das Datum 07.12.2007 als Datum des Briefes der Person genannt wird, geantwortet. Weiter heisst es nun aber plötzlich, das eben doch Gebühren entstehen, dabei werden völlig abwegige koriose Fälle aufgeführt, z.B. würden Kosten entstehen wenn eine Ansage vom Netzbetreiber erfolgt.

Die Person hat aber x fach der Gesellschaft mitgeteilt, das eben dies nicht gewünscht wird. Sie kommt dem aber nicht nach.

Wie sollte die Person nun fortfahren ? Welche sinnvollen Möglichkeiten mit realistischem Ausgehen, möglicherweise auch vor Gericht, bestehen ? Sollte die Person der Gesellschaft z.B. das Vertrauen entziehen, und bei der Polizei eine Anzeige wegen Betruges machen ? Sollte die Lastschrift gekündigt werden, mit einer entsprechenden Begründung…?

Ich danke

Beste Grüße
Jürgen

kauf dir ne karte von ALDI!!

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Hallo,

Die Person hat aber x fach der Gesellschaft mitgeteilt, das
eben dies nicht gewünscht wird. Sie kommt dem aber nicht nach.

Wie sollte die Person nun fortfahren ? Welche sinnvollen
Möglichkeiten mit realistischem Ausgehen, möglicherweise auch
vor Gericht, bestehen ? Sollte die Person der Gesellschaft
z.B. das Vertrauen entziehen, und bei der Polizei eine Anzeige
wegen Betruges machen ? Sollte die Lastschrift gekündigt
werden, mit einer entsprechenden Begründung…?

kürze einfach die T-Kom rechnung um den Betrag und gucke wat passiert. Sag allen die es betreffen könnte, Nummernanzeige auschalten, dann gibts auch keine Kosten. Ich geh davon aus dass es sich um D2 handelt, kam schon mal im Fernsehen, weiss aber nicht mehr wie es ausging

LG
Mikesch

Ich danke

Beste Grüße
Jürgen

kürze einfach die T-Kom rechnung um den Betrag und gucke wat
passiert. Sag allen die es betreffen könnte, Nummernanzeige
auschalten, dann gibts auch keine Kosten. Ich geh davon aus
dass es sich um D2 handelt, kam schon mal im Fernsehen, weiss
aber nicht mehr wie es ausging

LG
Mikesch

Hallo,

hääh…??? Das kapier ich nicht. Wieso soll/darf ich die T-Kom Rechnung kürzen, die Telekom hat doch nix damit zu tun. Die können doch nix dafür.

Hab ich jetzt was falsch verstanden ???

Jürgen

kauf dir ne karte von ALDI!!

Hi,

das kapier ich nicht. Bei Aldi gibts doch (nur) Lebensmittel, oder ??

Und wenn ich das mache ??? Ich muss doch jeden Monat für meinen Handy Vertrag zahlen. Soll ich zahlen und es nicht nutzen ???

Sorry, hab ich was falsch verstanden ??

Jürgen

Hallo Mikesch,

Sag allen die es betreffen könnte, Nummernanzeige
auschalten, dann gibts auch keine Kosten.

Das ist ein viel- und gern gemachter Irrtum: Bloß, weil die Nummer beim Angerufenen nicht angezeigt wird, wird sie noch lange nicht bei der Verbindung selber unterdrückt. Sonst wären ja alle Gespräche mit unterdrückter Nummer kostenlos.

Gruß, Karin

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da gibts die supergünstigen telefonkarten…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

hab ich das richtig gelesen, in diesem Beispiel soll es darum gehen, dass ein Handy vom Provider so „geschaltet“ wurde, dass Anrufversuche aus dem Festnetz auf die Nummer bei ausgeschaltetem Gerät und deaktivierter Mailbox für den Anrufenden Kosten verursachen?

So etwas Ähnliches habe ich auch schon gehört, nur sind da Anrufversuche von einem Handy aus mit Kosten für den Anrufenden verbunden.
Ich dachte, da wäre der Provider des anrufenden Handys „der Böse“, nach deinem Beispiel aber müsste ja der Provider des angerufenen Handies „der Böse“ sein!

Wundert sich
WB

Hallo Jürgen,

wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann entstehen bei den Leuten Kosten, welche das besagte „ausgeschaltete“ Handy anrufen.
Somit wären auch eben diese Leute aufgefordert hier bei dem Mobilfunkanbieter Schadenersatz zu fordern, denn dem Handybesitzer sind ja keine Kosten entstanden.
Ob sich dieses jedoch lohnt, für einen geringen Betrag vor Gericht zu gehen, möchte ich bezweifeln.

Bleibt noch die Vertrauensfrage des Handybesitzers.

Hier würde ich ein entsprechendes Schreiben formulieren und meinen Unmut über die widersprüchlichen Aussagen des Handybetreibers als auch über die fadenscheinigen Gründe für die Kostenerhebung zum Ausdruck bringen.
Damit verbunden stelle ich die Forderung bzw. die eindringliche Bitte, dieses Verfahren innerbetrieblich zu regeln.
Denn letztlich ist der Handybesitzer stets in der Erklärungsnot, warum Kosten entstehen, obwohl gar keine Verbindung zustande gekommen ist. Sollte sich der Mobilfunkanbieter weiterhin dagegen sperren, würde ich bereits jetzt aus vorgenannten Gründen eine fristgerechte Kündigung aussprechen.

Ein Gang zum Anwalt lohnt sich m.E. nur dann, wenn der Handybesitzer auch eine Rechtsschutzversicherung hat. So wäre zumindest zunächst der rechtliche Rat des Anwalts von den Kosten her gedeckt.

Also wie jetzt ?
Hallo,

also „Person“ hat das Handy aus, nun passiert …

(welcher dieser unten ist nun zutreffend hatte das von dir nicht ganz verstanden ?=

a) A wird angerufen und zahlt deswegen Gebühren ?

b) A wird angerufen und der der anruft zahlt Gebühren ?

falls Punkt A zutrifft, was steht den im Vertrag ? Wurde dies irgendwie schriftlich festgehalten wie es „Person“ für sich wünscht und als vertragsbestandteil festgehalten ?

Gruß

Hallo Jürgen,

relevant ist einzig, was in dem abgeschlossenen Vertrag steht. Für eingehende Anrufe werden zwar normalerweise keine Gebühren verrechnet, aber wenn sie verrechnet werden (man kann ja bei manchen Betreibern nicht ausschließen), dann muss es im Vertrag stehen.

Ich würde mir also den Vertrag noch einmal genau durchlesen. Steht da nichts von entsprechenden Gebühren, musst Du nichts zahlen und kannst zur Not den Rechtsweg beschreiten.

Ciao,
Andreas

P.S.: (off topic)
Wenn Du solchen Stress zukünftig vermeiden willst und zusätzlich ein Wenigtelefonierer bist, dann lege ich Dir dringend eine Prepaid-Karte ans Herz.

Huhu!

Ich würde mir also den Vertrag noch einmal genau durchlesen.

Man sollte vieles im Leben sorgfältig lesen, auch Ausgangspostings. Die Rede ist davon, dass die Anrufer zahlen, wenn keine Verbindung zustande kommt, nicht der Anschlußinhaber. So ähnlich wie bei Neunlive…

Hi

Also der fall stellt sich für mich wie folgt dar.

Kunde hat Vertrag
Kunde hat hierbei keine Mailbox

Bei Anrufen auf dem ausgeschaltenen Handy geht keine Mailbox dran
Es erklingt eine Ansage, dass der Kunde derzeit nicht erreichbar ist

Diese Ansage ist für den Anrufer kostenpflichtig - und das ganze hat nix mit der Mailbox zu tun.

Hierbei handelt es sich um den Dienst Lost Call / Call Notify.

Der Anbieter des Kunden hat korrekt gehandelt, die Mailbox ist deaktivert.

Der Kunde kann nun folgendes machen:

Anbieter anschreiben und sachlich sowie freundlich mitteilen, dass alle Lost Call bzw. Call Notify-Dienste beendet werden sollten, so dass für den Anrufer trotz ausgeschaltetem Handy keine Berechnung stattfindet.

Rechtlich (ich bin kein Jurist) seh ich hierbei jedoch keine Chance, da der Auftrag „Mailbox ade“ durchgeführt wurde - nur der Basis-Netzdienst ist weiterhin vorhanden.

Man muß hierbei jedoch beachten, dass dieser Dienst nicht immer gelöscht werden kann durch die Mobilfunkanbieter.
Ist wie beim Pc - die IP wird immer übertragen, egal was man macht. Man kann es nur inoffiziell abschalten (oder illegal halt).

Viel Glück

Blue

kürze einfach die T-Kom rechnung um den Betrag und gucke wat
passiert.

… und die Mehrkosten sowie Ausfall für Aufwand etc bekommst Du in Rechnung gestellt?

So blöd sind leider immer wieder Kunden - einfach was machen was im Forum / Internet / Freundeskreis genannt wird, aber über die Konsequenzen nicht nachdenken.

Wieso die Rechnung kürzen? Aus welchem rechtlichen Hintergrund? Einfach der Rechnung schriftlich widersprechen (innerhalb von 8 Wochen) und die Rechnung unter Vorbehalt der Rückforderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen… damit kannst Du auch nach längerer Zeit Geld zurückfordern - und hast keine Mehrkosten!

1 „Gefällt mir“

Hallo

Hallo Mikesch,

Sag allen die es betreffen könnte, Nummernanzeige
auschalten, dann gibts auch keine Kosten.

Das ist ein viel- und gern gemachter Irrtum: Bloß, weil die
Nummer beim Angerufenen nicht angezeigt wird, wird sie noch
lange nicht bei der Verbindung selber unterdrückt. Sonst wären
ja alle Gespräche mit unterdrückter Nummer kostenlos.

Es findet ja kein Gespräch statt und damit kann keine Zuordnung stattfinden, so wurde es damals jedenfalls gesagt

Gruß, Karin

LG
Mikesch

Bei Anrufen auf dem ausgeschaltenen Handy geht keine Mailbox
dran
Es erklingt eine Ansage, dass der Kunde derzeit nicht
erreichbar ist

Diese Ansage ist für den Anrufer kostenpflichtig - und das
ganze hat nix mit der Mailbox zu tun.

Hallo,

o.k. aber warum ist das nur bei diesem Vertrag so ? Ich habe noch zwei andere, da wird mir doch auch nix berechnet.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann entstehen
bei den Leuten Kosten, welche das besagte „ausgeschaltete“
Handy anrufen.
Somit wären auch eben diese Leute aufgefordert hier bei dem
Mobilfunkanbieter Schadenersatz zu fordern, denn dem
Handybesitzer sind ja keine Kosten entstanden.

Ja, das mag ja so sein, rein rechtlich meine ich, ist aber eine linke Tour von diesem blöden Mobilfunkanbieter. Sch…laden.

Jürgen

Bei Anrufen auf dem ausgeschaltenen Handy geht keine Mailbox
dran
Es erklingt eine Ansage, dass der Kunde derzeit nicht
erreichbar ist

Diese Ansage ist für den Anrufer kostenpflichtig - und das
ganze hat nix mit der Mailbox zu tun.

Hallo,

o.k. aber warum ist das nur bei diesem Vertrag so ? Ich habe
noch zwei andere, da wird mir doch auch nix berechnet.

Für den Vertragsinhaber oder Handynutzer selbst ist das ganze immer kostenfrei - einzig derjenige wo Dich anruft muß zahlen.

Das ganze wurde 2003 oder 2004 eingeführt & kann nur in den Netzsystemen deaktiviert werden.

Gruß
Jürgen

Bei Anrufen auf dem ausgeschaltenen Handy geht keine Mailbox
dran
Es erklingt eine Ansage, dass der Kunde derzeit nicht
erreichbar ist

Diese Ansage ist für den Anrufer kostenpflichtig - und das
ganze hat nix mit der Mailbox zu tun.

Hallo,

o.k. aber warum ist das nur bei diesem Vertrag so ? Ich habe
noch zwei andere, da wird mir doch auch nix berechnet.

Für den Vertragsinhaber oder Handynutzer selbst ist das ganze
immer kostenfrei - einzig derjenige wo Dich anruft muß zahlen.

Das ganze wurde 2003 oder 2004 eingeführt & kann nur in den
Netzsystemen deaktiviert werden.

Ich weiss nur, dass die Abzocke bei D2 läuft, Chris Gent muss ja irgendwie die Übernahmekosten wider reinholen :wink:

LG
Mikesch

Gruß
Jürgen