Hallo!
Der Fall: Fa. führt neues Computersystem ein und schult die MA entsprechend.
Im Grunde prima.
Aber aus einer Niederlassung werden 2 MA nicht zu Schulungen eingeteilt. Sie benötigen das Programm aber ebenso wie alle anderen auch.
Die beiden sind Halbtagskräfte, eine macht relativ anspruchslose Arbeit.
2 weitere Halbtagskräfte werden eingeteilt.
Nun fragt sich der BR, ob da nicht eine Ungleichbehandlung stattfindet. Ja, findet sie, klar. Aber gibt es da §§, die das ganze stützen?
(Benachteiligung eines Geschlechtes liegt nicht wirklich vor, auch wenn beide Frauen sind.)
Danke für Eure Tipps.
Gruß
Carmen
Hallo!
Aber aus einer Niederlassung werden 2 MA nicht zu Schulungen
eingeteilt. Sie benötigen das Programm aber ebenso wie alle
anderen auch.
Und warum werden sie nicht eingeteilt? Ich habe in deinem posting bis jetzt von einer Begründung durch die Firma nichts gelesen.
MfG
Tja,
da hat der BR ja wohl vor/bei Einführung des Programms entweder tief und fest geschlafen oder heftig weggekuckt, sonst hätten ihm sofort z. B. die §§ 92 (allgemein), 95 oder 98 (speziell) BetrVG einfallen können. Fehlts vielleicht ein bißchen an Schulung?
Jedenfalls im Nachhinein das zu monieren, wird schwierig.
Den AG an den Gesprächstisch zu kriegen, ginge jetzt kollektiv noch über § 80 oder individuell, wenn die betroffenen AN vom Beschwerderecht nach § 85 Gebrauch machen - evtl. vorher die §§ 81, 82 ausgenutzt haben.
Wenn die AN das Programm für ihre Tätigkeit zukünftig benötigen, muß halt im jeweiligen Einzelfall das gesamte Instrumentarium der §§ 87 -99 BetrVG durchgeprüft werden.
Im übrigen ist Diskriminierung nicht nur geschlechterbezogen, sondern kann auch im Verhältnis Voll- zu Teilzeitkräfte geltend gemacht werden.
&Tschüß
Wolfgang
Tja,
da hat der BR ja wohl vor/bei Einführung des Programms
entweder tief und fest geschlafen oder heftig weggekuckt,
sonst hätten ihm sofort z. B. die §§ 92 (allgemein), 95 oder
98 (speziell) BetrVG einfallen können. Fehlts vielleicht ein
bißchen an Schulung?
Jedenfalls im Nachhinein das zu monieren, wird schwierig.
Nein, hat der BR nicht. In einigen Niederlassung läuft das Programm bereits problemlos. Auch die Schulungen dafür.
Es geht aber nicht um das Programm als solches.
Ich sehe da nur individuell eine Möglichkeit, und die suche ich ja. Vermutlich §§84+85.
Aber der Rest Deiner Antwort hilft mir trotzdem ein wenig. Danke.
Gruß
Carmen
Hallo!
Beide Kolleginnen sind nicht so ganz einfach, aber das ist eine längere Geschichte. Ich denke, man will sie nicht dabei haben.
Aber: es wäre wesentlich anstrengender und aufwändiger, es ihnen „mal eben“ im normalen Tagesgeschäft beizubringen. Bei dieser Schulung hätten sie Zeit, könnten „spielen“ usw.
Ich werde morgen mal weiter recherchieren. Es war eine 2. Schulung ansetzt für die, die am Sa. die 1. hatten. Sie findet nun für diese nicht statt. Könnte man also prima die schicken, die vorgestern nicht da waren, nicht konnten usw. und eben die beiden.
Danke trotzdem.
Gruß
Carmen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nein, hat der BR nicht. In einigen Niederlassung läuft das
Programm bereits problemlos. Auch die Schulungen dafür.
Es geht aber nicht um das Programm als solches.
Tut mir leid, aber natürlich hat der BR geschlafen, weil es bei der Mitbestimmung nach den §§ 92, 95, 98 BetrVG gerade eben um die Fragen gegangen wäre, wer alles geschult wird und wann bzw. wie die berufliche Zukunft der Nichtgeschulten aussieht. Hier wäre evtl. der Hebel gewesen, auch den von Dir erwähnten Kollegen die Schulung zukommen zu lassen. Ob das Programm irgendwo problemlos läuft oder nicht, interessiert in diesem Zusammenhang erstmal nicht oder im zusammenhang mit dem Wirtschaftsausschuß, aber das ist 'ne andere Baustelle.
In jedem guten Kommentar zum BetrVG hätte der BR bei den o. a. §§ die Werkzeuge gefunden, um VORHER die Interessen der von Dir genannten 2 Teilzeitler wirkungsvoll vertreten zu können.
&Tschüß
Wolfgang
Ich sehe da nur individuell eine Möglichkeit, und die suche
ich ja. Vermutlich §§84+85.
Aber der Rest Deiner Antwort hilft mir trotzdem ein wenig.
Danke.
Gruß
Carmen