Ungleichbehandlung im Tarifvertrag zulässig?

Hallo,
ich habe eine vielleicht merkwürdig anmutende Frage:
ist es zulässig, daß ein Tarifvertrag in Bezug auf Zahlung von Weihnachtsgratifikation einen gravierenden Unterschied zwischen Arbeitnehmern, die im sog. Angestelltenverhältnis beschäftigt sind und denen, die „nur“ gewerblich" tätig sind, machen kann/darf?
Konkreter Fall:die Angestellten erhalten, nachdem ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt wurde,ihr 13. Gehalt weiterhin wie bisher, die gewerblichen AN hingegen werden mit Beträgen zwischen 100-300 DM abgespeist,obwohl sie vorher ebenfalls quasi ein 13. Gehalt bezogen hatten ( errechnet aus der durchschnittliche Stundenanzahl der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit).
Ebenso in Bezug auf zusätzliches Urlaubsgeld: den Angestellten wird es weiterhin gezahlt, den gewerblichen AN wurde es durch den neuen Tarifvertrag ersatzlos gestrichen.
Verstößt ein solcher Tarifvertrag nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder ist das tatsächlich zulässig?

Sollte es nicht zulässig sein, gegen wen hätte sich eine Klage zu richten, gegen die entsprechende Gewerkschaft oder gegen den Arbeitgeberverband?
Wäre das evt.ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?

Vielen Dank
Gruß Posy

Hallo,
Tarifverträge werden üblicherweise nach angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern getrennt. Es sind zwei separate Verträge. Deshalb ist es auch möglich, dass diese Verträge sich voneinander unterscheiden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nicht vor.

Interessieren würde mich die Branche und die zuständige Gewerkschaft. Vielleicht kannst Du mir das mailen.

Grüße Michael