Ungleiche Anteile bei Grundbucheintrag

Hallo Leute!

Unsere Tochter hat vor längerer Zeit ein Haus gekauft. Wir haben ihr die Hälfte des Kaufpreises dazu gegeben und zwar in bar, quasi als vorgezogenes Erbe. Die andere Hälfte finanziert sie selbst über einen Kredit.

Sie ist bisher als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen (nach der Bank natürlich).

Nachdem sie jetzt wegen der Kinder zu Hause geblieben ist und kein eigenes Geld mehr verdient hat, beteiligt sich ihr Mann (sie haben getrennte Konten) an der Abzahlung des Kredites.

Daraufhin ist es ja nur fair, wenn er auch ins Grundbuch eingetragen wird. Ihm sollte einen Anteil von 20% abgetreten werden.

Jetzt haben wir aus Bekanntenkreisen, die sich eigentlich damit auskennen müßten gehört, daß soetwas nicht möglich ist.

Ist das etwa wahr? Müßte ihrem Mann jetzt gleich die Hälfte des Hauses überlassen werden, wenn er auch einen Grundbucheintrag haben soll?
Geht es wirklich nicht, daß einem ein Haus zu 80% und dem anderen zu 20% gehört?

In der Hoffnung auf kompetenten Rat

Gruß
Hans

Hallo,

Sie ist bisher als alleinige Eigentümerin im Grundbuch
eingetragen (nach der Bank natürlich).

Die Bank ist sicherlich nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Jetzt haben wir aus Bekanntenkreisen, die sich eigentlich
damit auskennen müßten gehört, daß soetwas nicht möglich ist.

Das habe ich noch nie gehört, allerdings bin ich weder Jurist, noch Notar.

Geht es wirklich nicht, daß einem ein Haus zu 80% und dem
anderen zu 20% gehört?

Wenn Immobilien vererbt werden, müssen ja auch Anteile

Hi Hans,

Geht es wirklich nicht, daß einem ein Haus zu 80% und dem
anderen zu 20% gehört?

schau mal in die Tageszeitung, wo Versteigerungen vom Amts wegen angekündigt werden, da stehen öfter mal Immobilienanteile von zB 41/1000 drin. Sowas kommt ganz schnell zustande, wenn mehrmals vererbt wurde.

Gruß Ralf

Hi,

wegen angekündigt werden, da stehen öfter mal
Immobilienanteile von zB 41/1000 drin. Sowas kommt ganz

Das ist etwas anderes, hier handelt es sich um Miteigentumsanteile des Gemeineigentums bei WEG-Anlagen (z.B. Eigentumswohnungen).

Gruß

Nordlicht

Hallo Hans,

im Grundbuch hab ich schon alle möglichen Anteile beim Eigentum gesehen. Warum soll es nicht möglich sein,etwas anderes als je 50 % einzutragen???

Jetzt haben wir aus Bekanntenkreisen, die sich eigentlich
damit auskennen müßten gehört, daß soetwas nicht möglich ist.

Bevor du auf diese selbst ernannten Experten hörst, ist es am einfachsten, beim zuständigen Grundbuchamt anzurufen und einen Rechtspfleger zu fragen, was geht und was nicht. Da bekommst du die kompetente Auskunft aus erster Hand.

Alernativ könntest du bei einem Notar anfragen, denn ohne Notar kommt niemand als Eigentümer ins Grundbuch.

Gruß
Jörg

wie was?
Hi,

hier handelt es sich um
Miteigentumsanteile des Gemeineigentums bei WEG-Anlagen

bist Du Hellseher? Davon sagt die Fragestellerin nichts.

Gruß Ralf

Hallo,

das geht problemlos.

Unsere Voreigentümer hatten aus ähnlichen Gründen diese Version: 40/40/20 % (oder so, weiß ich nicht mehr genau).

Viele Grüße,
Inselchen

zB 41/1000

Hallo,
er muß kein Hellseher sein, um zu wissen, daß 41/1000 nichts mit mehrmaligem Vererben zu tun haben muß. Das sind typischerweise Miteigentumsanteile (also z.B. Eigentumswohnungen, Garagen) am Gemeinschaftseigentum bei WEG-Anlagen.
Viele Grüße
Armin

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Hallo,

wie in der anderen Antwort schon steht, „Das erkennt man“, wenn man schon mal mit WEG zu tun gehabt hat. Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst, gehört dazu eben immer auch der Miteigentumsanteil am Grund und Boden und der wird typischerweise in 1000steln angegeben. Trotzdem ist dein Hinweis hierauf schon auch für die Ausgangsfrage brauchbar. Denn gerade am WEG sieht man eben, wie feingliedrig, also in 1000steln, die Eintragungswirklichkeit aussieht.

Keine Ahnung welch wahrer Kern in der Aussage der Ursprungsfrage stecken könnte, aber selbstverständlich kann ich in beliebigen Anteilen eintragen lassen (egal ob WEG oder nicht), wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

mal ne ganz andere Frage - warum soll ihr Mann unbedingt eingetragen werden? Deine Tochter leistet mit der Kindererziehung ihren Naturalbeitrag zur Ehe und Ihr Mann eben den Barbeitrag.

Würden sie zur Miete wohnen, müßte er ja ebenfalls weiter Miete zahlen, auch allein, auch wenn beide im Mietvertrag stehen und er würde nicht automatisch Hauptmieter oder alleiniger Mieter.

Und der „Mietanteil“ Deiner Tochter ist doch durch das eingebrachte Eigenkapital erbracht.

Er genießt doch auch eurem vorgezogen Erbteil schon den Vorteil reduzierter Kosten.

(ich frage so blöd, weil im Falle einer natürlich nicht geplanten oder befürchteten Scheidung das Trara groß ist - denn dann muß Deine Tochter Deinem „Ex-Schwiegersohn“ auf einmal 20 % bar auszahlen oder das Objekt zwangsverkaufen)

Gehen „tut“ alles - ich bin z.B. zu 65 % als Eigentümer eingetragen, mein Ex zu 35 %. Die Notare machens nicht gern, weil man bei 50/50 halt schön nen Standardvertrag nehmen kann.

Es könnte sein, daß bei der Übertragung wieder „Grunderwerbsteuern“ anfallen.

Ich persönlich sehe keinen Grund, warum der Mann Deiner Tochter im Grundbuch eingetragen werden sollte.

meine persönliche Meinung… (ums mal blöde zu formulieren - kein Mann käm auf die Idee, wenn er Grundbesitz hat, auf einmal nachträglich die Frau eintragen zu lassen…die legen eher Wert darauf, ihr Eigentum für sich zu sichern - das ist ja schließlich der Sinn fast aller vorehelichen Vereinbarungen)

Wendy

Hallo,

nimm es mir nicht übel, aber deine Antwort kommt so richtig aus der „Scheidungsopfer-Ecke“. Die Realität sieht aber anders aus und es ist durchaus vernünftig, dass beide Ehepartner am gemeinsam finanzierten Immobilieneigentum auch dinglich berechtigt sein sollen. Das hat nichts mit angeblichen Mietanteilen zu tun, die der eine real und der andere in bar erbringt. Hier wird nicht Miete gezahlt sondern Eigentum geschaffen, und wenn beide hierzu ihren Anteil leisten ist es nicht zu verstehen, warum der eine alleine die Eigentümerposition bekommt, und der andere sich weiter wie ein Mieter fühlen soll, dessen eingebrachter Anteil im Falle des Falles sich einfach in Luft auflöst. Auch stimmt es ja nicht, dass eine perfekte Gleichbertigkeit von realem und Baranteil in jedem Fall gegeben sein muss. Das klingt ja alles ganz nett, und niemand hat damit ein Problem, wenn denn beide zu gleichen Anteilen auch Eigentümer werden, aber um die Geschichte zur Begründung einer Alleineigentümerschaft heranzuziehen taugt sie wahrlich nicht. Denn typischerweise wird ja vom Alleinverdiener nicht einfach nur die Knete abgeliefert, sondern er bringt ebenfalls einen realen Anteil durch Eigenleistungen beim Ausbau oder der Pflege und Erhaltung ein. Und auch der Alleinverdiener wird heute kaum noch eine Position einnehmen, in der er nicht auch Vater ist und sich ebenfalls mit um die ganz praktischen Dinge des Familienlebens kümmert.

Und es gibt auch kein „Trara“ im Falle einer Scheidung, wenn sich beide darüber klar sind, dass sie hier gemeinsam Vermögen aufgebaut haben und dieses nun mal auch wieder auseinander gesetzt werden muss. Das ist eine ganz sachliche Geschichte. Nur sehen Eheleute im Falle des Falles nicht unbedingt durch eine sachliche Brille und ordnen Dinge anders ein als sie sind.

Ein Grund, der z.B. sehr für die Eintragung von beiden Eheleuten spricht, ist das Erbrecht. Wenn während der Ehe Vermögen geschaffen wird und dies ungleichmäßig verteilt ist, kann dies eine böse Erbschaftssteuerfalle werden. Da man aber alle zehn Jahre den Schenkungssteuerfreibetrag hat, ist es sinnvoll in dieser Frist jeweils Vermögenswerte anzugleichen, wenn sonst ein Überschreiten des Freibetrags im Erbfall droht. Statt dann die Werte an Vater Staat abzutreten, sollte man sich doch besser überlegen, sie in der Familie umzuverteilen.

Die Geschichte mit dem Standardvertrag ist übrigens auch wirklich kein Argument. Die Zahlen tauchen vielleicht zweimal in so einem Vertrag auf, und es müssen wirklich nur die Zahlen ausgetauscht werden. Am Vertragsinhalt ändert sich nichts. Im Zeiten von PC und Textverarbeitung also ein minimaler Aufwand von nicht mal einer Minute.

Grunderwerbssteuer fällt innerhalb der Familie übrigens auch nicht an, und es ist auch nicht so, dass „Männer“ nicht umgekehrt bereit wären, die Sache genau so zu handhaben. Ich mache im Rahmen erbrechtlicher Beratung sogar aus obigen Gründen recht viele solcher Verträge aus genau diesem Grund und dabei geht es klassischerweise darum Vermögen vom Alleinverdiener rechtzeitig auf die Ehefrau zu übertragen und die Männer haben damit überhaupt kein Problem.

Gruß vom Wiz

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Hi,

bist Du Hellseher? Davon sagt die Fragestellerin nichts.

Nein, aber bei einzelnen Objekten werden die Einzelanteile in der Regel in Brüchen angegeben (1/2, 1/4 etc). 1000stel oder 10.000stel sind typisch für WEG-Anlagen. Dazu muß man kein Hellseher sein, Praktiker reicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo Wiz,

sorry - kein Scheidungsopfer … damit kann ich nicht dienen.

Nur ein Denkanstoß…

Wendy

Ich möchte Euch für alle Antworten danken, hat ein bisschen gedauert, weil ich DSL gekriegt habe und jetzt erst alles wieder richtig läuft.

Gruß
Hans

Hallo Hans,
man kann das natürlich mit notarieller Hilfe eintragen lassen,
kostet unter Umständen den Notar (1,5% der 20%), den Grundbucheintrag (ca. 0,5% der 20%) und unter Umständen noch Grunderwerbssteuer (3,5% der 20%)… Ich würde alleine aus Beziehungs- / Erschaftsrechtlichen- und Kostengründen einfach einen Vertrag zwischen Tochter und Mann schliessen, das er Zahlungen in das Haus geleistet hat und in welcher Höhe oder aber komplette 20% Anteil sichern. So hat er im Streitfall was in der Hand und sofern sie glücklich und zufrieden alt werden ist alles im Lot.

Wir haben auch grade ein Haus gekauft und sind jeweils 50/50 drin,
meine Partnerin zahlt aber mehr ein (durch Sondertilgungen) und so werden wir es dann auch ausserhalb des Grundbuches festlegen, wem welcher Anteil gehört. Wir können derzeit ja noch nicht sagen wer, was wann bezahlen wird… und so werden wir dann, wenn das Haus abbezahlt ist oder eben gar nicht eine Eintragung in`s Grundbuch vornehmen.
Aber mal ehrlich, für wen spielt der Anteil eine Rolle, sofern beide mietfrei leben können?

Aber im Grossen und ganzen ist es natürlich möglich!!!

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