Ungleiches Paar kauft Haus?!

Guten Tag an alle,

hier mal eine spannende Problematik, die in der Praxis gewiss nicht selten vorkommt:

Frau L. (Sachbearbeiterin) und Herr G. (Fussballprofi) leben seit 6 Jahren zusammen und er möchte nun ein Haus mit ihr beziehen. Sie ist erst 23 Jahre alt, verdient zwar nicht schlecht aber hat bisher kaum nennenswertes Eigenkapital angespart. Herr G. hingegen verdient das 10-fache von Frau L. und kann sogar den Kaufpreis für das Grundstück bereits komplett als Eigentkapital vorweisen.

Meine Frage(n): Welche Möglichkeiten gibt es, dass beide als Eigentümer im Grundbuch stehen, ohne Frau L. komplett zu übervorteilen? Sie möchte mich selbstverständlich an der Finanzierung beteiligen und könnte zumindest einen Teil der monatlichen Ratenzahlungen übernehmen. Oder ist es sinnvoller, Herr G. als alleinigen Eigentümer eintragen zu lassen und Frau L. eine „Miete“ an ihn zahlen zu lassen? Müsste sich Frau L. dann ein Wohnrecht eintragen lassen? Wie wären die Verhältnisse, wenn beide heiratet wären? Wie können sie die Angelegenheit fair und sicher gestalten, sodass auch im Falle einer Trennung keinem von beiden Nachteile entstehen?

Ich wäre Euch/Ihnen sehr dankbar für eine kleine Einschätzung dieser Situation.

Mit freundlichen Grüßen
Juliane

hallo,

bei der geschilderten konstellation würde ich ihn allein das haus kaufen und sie einen (verlorenen) monatlichen anteil bezahlen lassen.

dabei können beide ein gutes gefühl haben. wenn die beziehung das projekt „gemeinsames haus“ schon längere zeit überlebt hat, kann man noch immer regelungen treffen, die einer gemeinsamen vermögenssorge entsprechen.

lg dev

Hallo,

zunächst einmal eine Bemerkung am Rande: Übervorteilen bedeutet benachteiligen und das ist ja sicher gerade nicht gewollt.

Es gibt Bruchteilseigentum auch in anderen Größen als 1/2 und das könnte eine Lösung sein:

Beispiel: Wert Grundstück 100.000 Euro, Wert Haus 200.000 Euro, Gesamtwert des bebauten Grundstücks 300.000 Euro

Damit muss der Profi schon einmal 1/3 bekommen und die 2/3 werden dann weiter im Verhältnis zur Übernahme der Tilgung vergeben.

Kredit über 200.000 Euro, Monatliche Annuität: 1.000 Euro, davon 700 Euro Zinsen und 300 Euro Tilgung. Sie übernimmt davon 1/3, nämlich 100 Euro Tilgung und 233 Euro Zinsen. Dann bekommt sie also von den 2/3 Hauswert 1/3, also sie 2/9 und er 7/9 vom Gesamtwert.

Nur müsste man dann vertraglich regeln, dass sie verpflichtet ist, diesen Anteil zu übernehmen und was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft oder der Profi Sondertilgungen leistet oder die Sachbearbeiterin den Job verliert.

VG
EK