Hallo,
eine Freundin von mir hat letztes Jahr ein Kind bekommen. Da Sie über der Bemessungsgrenze liegt, ist sie bei ihrer ( gesetzlichen ) Krankenkasse freiwillig versichert.
Sie fiel aus allen Wolken, als man ihr mitteilte, dass sie während der Erziehungszeit weiterhin einen Krankenkassenbeitrag zahlen muss ( obwohl sie ja nichts verdient ).
Gesetzlich versicherte Mütter sind in dieser Zeit beitragsfrei versichert.
Der Leiter der Krankenkassen-Ausenstelle meinte zu ihr, dass der Gesetzgeber da wohl vergessen hätte, dass es auch gutverdienende Frauen gibt, und diese Situation nicht vorrausgesehen hat.
Jetzt meine Frage:
Ist gegen diese Ungleichheit schon geklagt worden ?
Und hätte eine solche Klage Sinn ?
Wo und wie wäre eine solche Klage einzureichen ?
Ui wie ungerecht, da hat Sie wärend Sie gearbeitet hat von den guenstigen Beitraegen profitiert waerend der gesetzlich Versicherte wesentlich mehr zahlt. Nun zeigen sich die nachteile und es wird ungerecht.
schätze, da wird man wie mit einer Privatversicherung behandelt. Die muß man auch selbst weiter bezahlen während der Ausfallzeiten, auch wenn man in Rente geht sind weitere Beiträge fällig. Das entfällt bei der gesetzlichen Versicherung.
Hallo,
eine Freundin von mir hat letztes Jahr ein Kind bekommen. Da
Sie über der Bemessungsgrenze liegt, ist sie bei ihrer ( gesetzlichen ) Krankenkasse freiwillig versichert.
über der Beitragsbemessungsgrenze kann man sich privat (dann träfe Dein Gemurmel zu) oder in der gesetzlichen freiwillig versichern, dann hat man die bei Dir beklagten Vorteile eben gerade nicht.
So, nun will ich nicht weiter stören bei lesen des Kleingeduckten…
Gruß,
Micha
während der Erziehungszeit dürfte Ihr Einkommen ja unter der BBG liegen, so das die freiwillige Versicherung automatisch eine gesetzliche wird. Insofern verstehe ich das Problem offen gesagt nicht?
Jetzt meine Frage:
Ist gegen diese Ungleichheit schon geklagt worden ?
Und hätte eine solche Klage Sinn ?
Wo und wie wäre eine solche Klage einzureichen ?
leider ist das so - finde ich auch ungerecht.
…das beste was man machen kann ist entweder
vor der Geburt die Stunden so zu reduzieren, daß man unter der BBG liegt und als pflichtversichert gilt
oder
nach der Entbindung für einen Monat (oder ein paar) für 401+ EUR arbeitet, damit man wieder „pflichtversichert“ wird…und für den Rest der Elternzeit kostenlos krankenversichert ist.
interessanterweise geht der Artikel nur über Ehegatten (eine Familienversicherung in der gesetzlichen scheint möglich zu sein, soweit ich diesen Artikel richtig verstanden habe, nur wenn der Ehegatte privat versichert ist, müsste statt des Mindestbeitrags in der gesetzlichen KV alternativ eine kostenpflichtige Mitversicherung in der PKV angestrebt werden).