Hallo allerseits,
habe mich zwar schon durchs Archiv geforstet, aber bin mir nicht so sicher, ob ich die richtigen Artikel gefunden hab, die man auf folgende Passagen eines Mietvertrages anwenden kann.
Sorry schonmal im voraus…es wird etwas länger
"Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Nutzung der Mieträume auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt sind. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen -Regel-Renovierungsfristen- der Fall…dann folgen nur die Erläuterungen alle 3, 5, 7 Jahre je nach Raum.
—> dürfte eigentlich ok. sein, oder?
„Die Arbeiten müssen in fachmännischer Qualitätsarbeit -handwerksgerecht- ausgeführt werden. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in weiß oder in einem neutralen Farbton zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieter, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen oder schwerer Tapeten.“
—> ist die Einschränkung hinsichtlich der Farben gültig, bzw. sie Einschränkung „fachmännischer Qualitätsarbeit“?
„Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen (was bei mir der Fall wäre) so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen“ danach folgt eine prozentuale Aufschlüsselung gestaffelt nach Monaten
"Weist der Mieter binnen 2 Wochen nach Zugang dies Voranschlags durch den Voranschlag eines anderen Malerfachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach, ist dieser maßgebend.
Weist der Mieter nach, dass der tatsächliche Abnutzungsgrad der Mietsache geringer ist als der prozentual ermittelte, gilt dieser für die Berechnung der Abgeltung.
Der Mieter kann sich von dieser anteiligen Verpflichtung dadurch befreien, indem er vor Ende des Mietverhältnisses die erforderlichen Schönheitsreparaturen in fachmännischer Qualitätsarbeit selbst durchführt."
Puuh, das wars. Wie würdet ihr die einzelnen Passagen bewerten? Ich wäre mir hinsichtlich einiger Stellen nicht sicher, ob diese gültig sind.
Ich freue mich auf eure Meinungen.
Liebe Grüße
Nessa