angenommen jemand hat eine Rechnung erhalten auf der das Leistungsdatum fehlt.
In diesem Fall können die 19% Umsatzsteuer nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Der Rechnungsempfänger kontaktiert die Rechnungsausstellende Firma mehrfach, aber diese reagiert einfach nicht, obwohl es nur um die Ergänzung eines einfachen Leistungsdatum geht.
Wie kann der Rechnungsempfänger seinen Anspruch auf eine gültige Rechnung geltend machen?
Sollte der Rechnungsempfänger sich einen Anwalt nehmen oder was sollte getan werden?
liegt der Rechnungsbetrag über der Kleinbetragsgrenze? Unter 150,00 muss das Leistungsdatum nicht unbedingt auf der Rechnung enthalten sein.
Falls es einen Lieferschein / Stundenzettel oder ähnliches gibt, so reicht das auch aus. Es geht ja lediglich darum, dass das Finanzamt eindeutig den Zeitpunkt nachvollziehen können muss, an dem die Umsatzsteuer entstanden ist. Man kann also auch andere Dokumente an die Rechnung heften, wenn es auch einen eindeutigen Bezug zwischen Rechnung und Dokument gibt (also man muss schon sehen können, dass beides zusammen gehört).
Ich wundere mich, dass keine korrekte Rechnung kommt. Schließlich geht es ja um einen Kunden…
An wen wurde das Schreiben denn adressiert? Ich würde mich gegebenenfalls noch einmal persönlich an den Geschäftsführer wenden. Habe noch nie erlebt, dass sich jemand da so quer stellt.