Hi,
ich bin ja immer noch der Meinung, solange kein
Handlungsbedarf besteht sollte man von solchen
Vertragsänderungen die Finger lassen.
geht mir genauso
Es mag Vermieter geben,
die ihren Mietern dann Nachträge unterschieben mit der
Begründung: „Wir müssen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung
unseren Mietvertrag ändern“. Nicht die feine englische Art und
moralisch wohl auch verwerflich (rechtlich vielleicht auch
noch eine arglistische Täuschung).
na ja
nachträgliche Vertragsänderungen sind zulässig…
wäre ja auch schlimm, wenn nicht
Bei einer arg. Täuschung soll jemand zu etwas bewegt werden, was dieser nicht wissen konnte…
…das bei einer Gesetzgebung (da öffentlich) wohl kaum der Fall sein kann.
Zu Verträgen steht man,
Würde man auch sehr gerne, besonders wenn es für sie Bestandsschutz gäbe, leider haben dies die MV nicht immer. Zum Leidwesen der Rechtssicherheit.
und
wenn der BGH beschließt, dass ein Mieter dadurch über die
Maßen benachteiligt wird, dann ist das halt so.
Der BGH (oder der Staat) könnte ja auch mal entscheiden selber Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zustellen,
dann nämlich, wenn kein VM mehr ertwas vermieten möchte…
…warum dann wohl?
Irgendwann lohnt es sich nicht mehr, s. zB die alte DDR, Cuba…
Viel spannender stelle ich mir den Fall vor, sollte ein Mieter
mal auf die Idee kommen: "Hey Vermieter, die Klausel ist
ungültig, lt. Gesetz bist du verpflichtet für die laufenden
Schönheitsreparaturen aufzukommen.
Auch kein Problem, dann aber nach dem Geschmack des VM, der M kann es sich ja anschließend wieder gemütlicher machen…
Meine Küche und mein
Wohnzimmer könnte mal ein Anstrich vertragen und im
Kinderzimmer müssen neue Tapeten an die Wand".
Anschließend könnte dann eben immer schön pünktlich alle 15 Monate die Miete nach Mietenspiegel erhöht, genau auf die Hausordnung geachtet, jede Verfehlung abgemahnt usw. Mal sehen wie lange der M das gut findet.
Aber das nur mal so nebenbei.
Ja, kompromissloses Bestehen auf seinen Rechten kann nur teuer werden…
Gruß
vlg MC