Ungültige Steuerklasssenkombinationen?!

Zwei Personen haben z.B. am 20.Juli 2010 geheiratet und anschließend die Steuerklassen auf III (w) und V (m) gewechselt. Beide verdienen ähnlich viel Geld.

Der Betrieb der Frau hat dies ab August umgesetzt, der Betrieb des Mannes ab Juli.

Demnach kam es zu folgenden Steuerklassenkombinationen:
(w / m)
Juni: I / I
Juli: I / V
August: III / V

Angenommen auf den Lohnsteuerkarten stand „ab 20.7. Steuerklasse III bzw. V“
Ist das so überhaupt rechtens? Welcher Betrieb hat falsch abgerechnet? Gilt der Wechsel ab dem Folgemonat oder ab dem Monat der Hochzeit?

Bisher wurde dem keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt, da durch die Steuererklärung alles ausgeglichen wird.

Jedoch kommt es jetzt bei der Elterngeldberechnung (der Nachwuchs kam 06/2011) zu Nachteilen, weil ja Juli in Summe viel mehr Steuern gezahlt wurden als bei I/I oder III/V fällig gewesen wären. Kann man dort ggf. eine Nachberechnung beantragen?

Vielen Dank.
MfG,
otocinclus

Durch die Einkommensteuererklärung werden die Steuern wieder berichtigt.

Also keine Sorge wegen zuvielgezahlter Steuern.

Gruß

Hallo,

das hat der Fragesteller selbst schon festgestellt. Ihm gings aber um die fehlerhafte Elterngeldberechnung, wo sich nichts mehr nachträglich ausgleichen kann.

Da hilft es nur, den Arbeitgeber um eine berichtigte Gehaltsabrechnung zu bitten.
Lag die geänderte Steuerkarte auch pünktlich beim Arbeitgeber vor, so darf aus der Bitte auch gerne eine Forderung werden.

Gruß
Lawrence