Ungültiger Beschluss der

Der Verwalter hat ohne die erforderliche Mehrheit das Sondereigentum der Stellplätze in Gemeinschaftseigentum umgewandelt und danach seinen Stellplatz auf Kosten der Wohnungseigentümer sanieren lassen. Dieser Punkt war ausserdem nicht in der Einladung, so dass eigentlich schon die Vollmachten nicht zählen durften. Aus diesem Grund hat wohl niemand der Nicht-Anwesenden das Protokoll genauer geprüft. Außerdem wussten wohl die meisten Eigentümer gar nicht, dass der Verwalter, der keine Wohnung hat, Eigentümer von vier Garagen ist. Grenzt so etwas nicht schon an Betrug?

Für die Beanstandung eines Protokolls gibt es nur kurze Fristen, gilt das aber auch für unrechtmäßige Beschlüsse?

Sondereigentum ist im Grundbuch eingetragen. Änderungen - sprich Umwandlung in Gemeinschaftseigentum - bedarf der notariellen Beurkundung (sämtlicher Eigentümer) und Grundbucheintrag.
Sondernutzungsrechte, so weit mir bekannt, auch, zumindest der Einstimmigkeit.

aber ianal
vnA