Hallo ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall:
Eine Person wurde vor ca. einem Monat bei der Fahrt mit der Straßenbahn kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, das der Fahrausweis (Abo) nicht mehr gültig ist. Das Ticket wurde schon lange Zeit vorher nicht mehr benutzt.
Jetzt besteht die Verkehrsgesellschaft auf einen Forderungsbetrag in Höhe von 45 Euro (40 ist der Normalpreis + 5 Euro Bearbeitungsgebühr).
Es wurde jeden Monat der Preis für das Ticket bezahlt, auch obwohl es nicht benutzt wurde.
Die Frage (wie im Titel schon genannt): Ist die Forderung berechtigt?
Was kann man tun?
Es wurde jeden Monat der Preis für das Ticket bezahlt, auch
obwohl es nicht benutzt wurde.
selber Schuld.
Die Frage (wie im Titel schon genannt): Ist die Forderung
berechtigt?
Was kann man tun?
schnell zahlen, bevor es sich das Verkehrsunternehmen anders überlegt und Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB) erstattet.
Gruss
Iru
Erschleichen von Leistungen?
Versteh ich nicht in diesem Fall.
Naja und selber Schuld ist wohl Sache der Person selbst und war nicht Teil meiner Frage! Danke
Hallo,
Usus bei den ÖPNV hier: wird man mit einer Monatskarte erwischt, die zwar im Prinzip gültig ist, aber das „Monatsmärkchen“ nicht dem aktuellen Monat enstpricht, dann hat man 1 Woche Zeit das richtige Märkchen vorzuzeigen (an einer einzigen Stelle in der Innenstadt) und kommt mit 7€ davon, braucht man länger fallen die 40€ an.
Von daher würde ich annehmen: ja, es ist rechtens, denn man wurde ohne gültigen Fahrausweis angetroffen.
Gruß
Elke
Erschleichen von Leistungen?
Versteh ich nicht in diesem Fall.
Ich schon. Nach der Schilderung hat es mal ein Abo gegeben, das ist ausgelaufen und nun gibt es kein Abo mehr. Also fuhr die Beispielsperson sowohl ohne gültigen Fahrausweis (das ja auch unabhängig von der offenen Frage, ob es ein Abo gab oder nicht) als auch ohne anderweitige Berechtigung. Also: Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB.
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Es handelt sich nicht um ein Ticket mit Monatsmärkchen, sondern mit Chip.
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Wieso hat es mal das Abo gegeben? Das Abo besteht weiterhin! Ansosten müsste sich ja die Verkehrsgesellschaft sich schuldig machen, sich das Geld „erschlichen“ zu haben, obwohl kein Abo mehr bestand (was ja nicht der Fall war). Das Abo besteht, das Geld wurde pünktlich bezahlt.
Das einzige was ungültig war oder abgelaufen oder was auch immer war das Ticket an sich (dieses kleine rechteckige Kärtchen in seiner Plastikform um hier weiteren Missverständnissen vorzubeugen)
Hallo Janni,
natürlich ist das rechtens. Warum sollte es auch nicht.
Gruß
Samira
Das einzige was ungültig war oder abgelaufen oder was auch
immer war das Ticket an sich (dieses kleine rechteckige
Kärtchen in seiner Plastikform um hier weiteren
Missverständnissen vorzubeugen)
also war die Fahrkarte bezahlt aber nicht mitgeführt? Wenn dem so wäre, dürfte vermutlich garnichts vorliegen. Allerdings kann auf die bisherigen dürftigen Angaben keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Gruss
Iru
also war die Fahrkarte bezahlt aber nicht mitgeführt? Wenn dem
so wäre, dürfte vermutlich garnichts vorliegen. Allerdings
kann auf die bisherigen dürftigen Angaben keine eindeutige
Aussage getroffen werden.
Gruss
Iru
Ja die Karte wurde bezahlt. Nein, die Karte wurde mitgeführt, sie war nur abgelaufen. Dürfige Aussagen? Welche Infos sollen denn noch gegeben werden?!
Klasse Antwort, echt. Kann man ja voll was mit anfangen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Klasse Antwort, echt. Kann man ja voll was mit anfangen
Hallo Janni,
du gibst hier eine ziemlich verworrene Darstellung eines Falles ab und kommst nur Häppchenweise mit Informationen rüber… erwartest aber auf der Gegenseite fundierte Antworten (von Gedankenlesern?).
Sorry, das nächste Mal, wenn du 'ne Frage hast, dann überlege dir vorher, wie du sie stellst und wie du die Infos rüberbringst. Bisher war nichts Aussagekräftiges drunter.
Iru
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Ja die Karte wurde bezahlt. Nein, die Karte wurde mitgeführt,
sie war nur abgelaufen. Dürfige Aussagen? Welche Infos sollen
denn noch gegeben werden?!
Dann solltest du den Sachverhalt vielleicht so darstellen:
„X führte, trotz der Tatsache, dass er den Fahrpreis entrichtet hatte, eine abgelaufene Fahrkarte mit sich“. Wäre das so richtig?
Wenn ja, dann schreib es das nächste Mal.
Iru
Ich dachte das wäre ersichtlich gewesen aus meinen Schilderungen, ich habe ja auch nichts Gegenteiliges gesagt
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Ich habe die Geschichte übrigens immer noch nicht verstanden.
Variante 1: X kauft eine Fahrkarte. Später, als sie abgelaufen ist, will er damit wieder fahren und wird erwischt. Dann haben wir eine zwar bezahlte, aber ja trotzdem ungültige Fahrkarte. Das ist genauso gut wie gar keine Karte zu haben.
Variante 2: X kauft eine Fahrkarte und bekommt eine abgelaufene ausgehändigt (?) Das wäre dann eher ein Glaubwürdigkeitsproblem…
Irubis, kannst du mich bitte aufklären, wie die Geschichte zu verstehen ist?
Levay
Ich verstehe es immer noch nicht. Das mag daran liegen, dass in der Stadt, in der ich wohne, das Abo noch im Low-Tech-Verfahren abgewickelt wird. Für jeden bezahlten Monat erhält man ein Kärtchen, das man natürlich stets bei sich behalten und auf Verlangen vorzeigen muss. Einfach zu sagen, das Kärtchen sei zu Hause, funktioniert nicht, weil ja gleichzeitig jemand anderes damit herumfahren könnte.
Und wie läuft das mit dem Chip? Wird der irgendwo aufgeladen?
Hallo,
aus dem UP kann man nur einige Dinge erraten.
Ich hatte mal so ein Schokoticket im Jahresabo. Da ist dann in Plastik gegossen : von xx.xx bis yy.yy
Hier wird für das ganze Jahr bezahlt, es ist eben erheblich preiswerter als ein Monatsticket.
Wird der Vertrag nicht x Tage/Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die Kosten werden in der Regel abgebucht. Die neue Plastikkarte kommt dann per Post.
In diesem Fall hat der Fragende wohl das verlängerte Abo bezahlt, aber die alte Karte mitgenommen.
Er ist also legal gefahren, konnte es nur nicht an Ort und Stelle nachweisen.
Huhu, Janni87 - so richtig?
fragt wieder ganz ratlos
R
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Irubis, kannst du mich bitte aufklären, wie die Geschichte zu
verstehen ist?
Hallo Levay,
gerne würde ich das machen, aber ich vermute auch nur, wie es vielleicht sein könnte.
Vermutlich wird die Fahrkarte per Dauerauftrag (oder ähnlich) bezahlt, das Ticket müsste gesondert verlängert werden. So könnte es geschehen, dass zwar der Fahrpreis entrichtet, aber man nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte ist.
Ob es aber wirklich so ist, hat uns der Usprungsposter aber bisher nicht anvertraut.
Gruss
Iru
Hallo,
aus dem UP kann man nur einige Dinge erraten.
Ich hatte mal so ein Schokoticket im Jahresabo. Da ist dann in
Plastik gegossen : von xx.xx bis yy.yy
Hier wird für das ganze Jahr bezahlt, es ist eben erheblich
preiswerter als ein Monatsticket.
Wird der Vertrag nicht x Tage/Wochen vor Ablauf gekündigt,
verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die Kosten werden in
der Regel abgebucht. Die neue Plastikkarte kommt dann per
Post.
In diesem Fall hat der Fragende wohl das verlängerte Abo
bezahlt, aber die alte Karte mitgenommen.
Er ist also legal gefahren, konnte es nur nicht an Ort und
Stelle nachweisen.
Huhu, Janni87 - so richtig?
fragt wieder ganz ratlos
R
Ja danke, genauso ist es richtig 
Ich habe die Geschichte übrigens immer noch nicht verstanden.
Variante 1: X kauft eine Fahrkarte. Später, als sie abgelaufen
ist, will er damit wieder fahren und wird erwischt. Dann haben
wir eine zwar bezahlte, aber ja trotzdem ungültige Fahrkarte.
Das ist genauso gut wie gar keine Karte zu haben.
Variante 2: X kauft eine Fahrkarte und bekommt eine
abgelaufene ausgehändigt (?) Das wäre dann eher ein
Glaubwürdigkeitsproblem…
Irubis, kannst du mich bitte aufklären, wie die Geschichte zu
verstehen ist?
Levay
Hallo,
aus dem UP kann man nur einige Dinge erraten.
Ich hatte mal so ein Schokoticket im Jahresabo. Da ist dann in
Plastik gegossen : von xx.xx bis yy.yy
Hier wird für das ganze Jahr bezahlt, es ist eben erheblich
preiswerter als ein Monatsticket.
Wird der Vertrag nicht x Tage/Wochen vor Ablauf gekündigt,
verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die Kosten werden in
der Regel abgebucht. Die neue Plastikkarte kommt dann per
Post.
In diesem Fall hat der Fragende wohl das verlängerte Abo
bezahlt, aber die alte Karte mitgenommen.
Er ist also legal gefahren, konnte es nur nicht an Ort und
Stelle nachweisen.
Huhu, Janni87 - so richtig?
fragt wieder ganz ratlos
R
Ja danke, genauso ist es richtig 
Na also…langem Rätselraten kurzer Sinn. Wenn du in Besitz einer gültigen Fahrkarte bist, die aber nicht mitführst, liegt zumindest kein strafbares Verhalten vor. Die meisten Verkehrsgesellschaften geben sich dann damit zufrieden, wenn die gültige Fahrkarte innerhalb einer gewissen Zeit vorgewiesen wird.
Iru
Das Problem ist freilich, dass es sich um einen übertragbaren Fahrausweis handeln könnte, und dann ist die Sache wieder weniger einfach…
Eine Straftat sehe ich schon mangels Vorsatz nicht, ich würde sie aber auch dann nicht sehen, wenn Vorsatz gegeben wäre (kein „Erschleichen“ der Leistung; wird von der Rechtsprechung aber noch vielfach anders gesehen).
Levay