Hallo,
zuerst Verzeihung für diesen Titel. Mir fiel nichts besseres ein.
Wenn ein Privatverkäufer gewerbsmäßig aufgetreten ist und dies gerichtlich bestätigt wurde, sind dann seine Gewährleistungsausschlüsse nichtig und hätte der Käufer automatisch volle 2 Jahre Gewährleistung auf die Ware oder ist der Kaufvertrag nichtig und muss rückabgewickelt werden?
Müssten die Käufer jede einzelne Auktion anfechten oder würde ein Verurteilung als unrechtmäßiger Privatverkäufer genügen, um auch die anderen Auktionen als unrechtmäßig anzusehen?
Vielen Dank!