Hallo im Forum,
ich habe eine Frage zu den Briefmarken, welche noch zu DM-Zeiten ausgegeben wurden. Bei diesen hat es wohl einen Termin gegeben, bis zu welchen sie zu dem Ausgabepreis von der Bundespost zurückgenommen wurden. Nach diesem Termin sind sie wohl für ungültig erklärt worden.
In einem Artikel einer Anlagezeitschrift habe ich gelesen, dass es gegen diese Entscheidung ein anhängiges Verfahren bei Gericht gibt, wo ein Briefmarkenhändler darauf klagt, dass sie den aufgedruckten Wert beibehalten müssen und die Post sie zu diesem Wert auch zurücknehmen muss.
Ich habe schon über Google versucht näheres darüber zu erfahren, komme aber mit den verschiedensten Suchbegriffen nicht weiter. Kann mir hier jemand helfen, ob es dieses Verfahren gibt, wie die Aussichten auf Erfolg sind etc. oder mir Internetseiten nennen, bei denen ich es nachlesen kann.
Vielen Dank für Eure Mühe
Uwe