Ungünstigen Kreditvertrag geerbt, wie loswerden?

Hallo,

mein Vater hat ca. 3 Monate vor seinem plötzlichen Tod seinen alten Wagen zur Verschrottung gegeben und sich einen Neuwagen per Kredit bei der MKG-Bank gekauft. Ich bin Alleinerbe, leider auch dieses Kreditvertrages.

Aus dem mir vorliegenden Kreditvertrag geht hervor:

Finanzierungsbetrag: 10.340 €
Kreditgebühren: 2.527,84 €

Laufzeit: 5 Jahre, 11 Monate.

Wenn ich nicht irre, sind die Konditionen dieses Kredits leider recht ungünstig. Gibt es nicht momentan sogar zinslose Kredite bei Neuwagenkauf?

Abgesehen davon: ich möchte den Wagen wieder loswerden und möglichst ebenfalls diesen ungünstigen Kreditvertrag. Welche Möglichkeiten habe ich?

Bitte um Infos!

Beste Grüße,
Uwe

Hallo Uwe,

so wie ich das gelesen habe, hat Ihr Vater ein Darlehen zu o.g. Kondition aufgenommen, nach meiner Rechnung ergibt sich hierbei ein jährlicher effektivzins von knapp 4%. Teure Kondition? Also ich denke, dass diese Kondition schon gut ist. Natürlich muss man auch sagen, dass es günstigere Kredite gibt.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, müssten Sie im Kreditvertrag Ihres Vaters mal überprüfen, so genannte Konsumentenkredite, vorzeitig zu kündigen. Gesetzlich ist eine 6 monatige Bindungsfrist nötig und anschließend ist eine 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten, anschließend kann das Darlehen komplett zurückgezahlt werden.
Vlt. überprüfen Sie einfach mal den Kreditvertrag und setzen sich ggf. noch mit der Bank in Verbindung.

Hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße,
Bridget

Effektiver Jahreszins: 7,75 %

nach meiner Rechnung ergibt sich
hierbei ein jährlicher effektivzins von knapp 4%.

Im Vertrag steht geschrieben: „Effektiver Jahreszins: 7,75 %“

Du wirst mir zustimmen, daß dieser Zinssatz besonders zur gegenwärtigen Zeit denkbar schlecht ist. (Zur Anrede: ich verwende übrigens das „Du“ - in deutschen Foren wird sich allgemein geduzt, das ist so üblich - und ich selbst finde es auch besser).

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, müssten Sie im
Kreditvertrag Ihres Vaters mal überprüfen, so genannte
Konsumentenkredite, vorzeitig zu kündigen. Gesetzlich ist eine
6 monatige Bindungsfrist nötig und anschließend ist eine 3
monatige Kündigungsfrist einzuhalten, anschließend kann das
Darlehen komplett zurückgezahlt werden.

„Ja, super“! Wie mache ich das dann aber mit dem Auto? Ich kann es dem Händler ja schlecht einfach wieder vor die Tür stellen und hoffen, daß er mir das Geld zurückgibt!

Das Darlehen wurde ja nicht deshalb aufgenommen, da genug Liquidität vorhanden war, sondern da NICHT genug Liquidität vorhanden war um das Geld auf einen Schlag zu zahlen.

Vlt. überprüfen Sie einfach mal den Kreditvertrag und setzen
sich ggf. noch mit der Bank in Verbindung.

Dazu steht gar nichts im Kreditvertrag.

Die Bank hat mir nun eine „Nachlaßverfügung mit Haftungserklärung“ zugeschickt. Eigentlich seltsam, das müßte doch eigentlich automatisch an mich übergehen, zumal ich Alleinerbe bin. Ich frage mich, was passiert, wenn ich jene „Nachlaßverfügung mit Haftungserklärung“ nicht unterschreibe und nicht zurückschicke. Kann ich diesen Anteil des Erbes eventuell verweigern?

Gruß, Uwe