Ungültiger Mietvertrag: Wie bekommt man die Miete zurück?

Anfrage für unsere neu zugezogene italienische Familie, die ein Eiscafe eröffnet hat, dabei betrogen wurde, aber leider wenig Deutsch spricht: Das Eiscafe wurde ihnen vermietet vom Vormieter ohne Einverständnis der Besitzerin. Bis sie dies merkten, kassierte der Vormieter viele Monate Miete und Nebenkosten, so dass sie fast pleite sind, wenn sie nun die Miete auch noch an die echte Besitzerin zahlen müssen. Ein Rechtsanwalt, den sie um Hilfe baten, verlangt 500 Euro um einen Brief zu schreiben, in dem der Vertrag für ungültig erklärt wird. Kann man das auch selbst schreiben und die Vormieter verklagen, bzw. bei einem Schiedsgericht den Fall kostengünstig einreichen lassen, um sich sein Geld zurück zu holen? Wie sollte man am besten -kostengünstig- vorgehen? Danke!

Hallo,

ein Mieter kann seine gemietete Sache durchaus untervermieten, aber da hier von einem Vor-Mieter gesprochen wird, war dieser Mieter wohl gar kein Mieter mehr.

Er hat also einen Vertrag gemacht, ohne dass er die Leistung überhaupt erbringen konnte, dies musste er auch wissen, somit denke auch ich, dass hier Betrug im Sinne des Strafgesetzes vorliegt.

Der Anwalt verlangt keine 500€ für einen Brief, sonder dafür, dass er sich mit der Angelegenheit beschäftigt und dem entsprechend tätig wird.
Die Kosten orientieren sich an der Streitsumme und sind in einer Gebührenordnung festgelegt.

Da es hier um eine existenzbedrohende Sache geht und eine Straftat begangen wurde, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Durch falsche oder unbedachte Äußerungen in einem Brief von einem Laien kann man großen Schaden anrichten!

Sollte jedoch der Vormieter bekannterweise pleite sein, würde ich sagen: Wo kein Geld ist, kann man keins zurück holen. Dann wäre aber auf jeden Fall eine Strafanzeige gegen ihn sinnvoll.

lass dies den Anwalt machen, Wobei die Italiener einen Mietvertrag mit dem Vormieter abgeschlossen haben, da muss also der Vormieter auch liefern, ungültig ist daher der Vertrag nicht.

Man könnte versuchen, dass Geld mangels erbrachter Leistung (oder wurde doch eine Leistung erbracht?) vom Vormieter per Mahnbescheid zu bekommen. Aber ob man damit durchkommt ist eine andere Frage.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2311563-1438840651017&Command=start